AUVA ließ unrechtmäßig E-Mail-Logfiles von 6.000 Mitarbeitern durchsuchen

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AUVA ließ unrechtmäßig E-Mail-Logfiles von 6.000 Mitarbeitern durchsuchen

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte einen Bescheid der Datenschutzbehörde, wonach die umfangreiche Whistleblower-Suche das Recht auf Geheimhaltung verletzte.

Die AUVA-Spitze blitzte mit einer Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ab: Das Gericht bestätigte die Ansicht der Datenschutzbehörde, wonach die AUVA E-Mail-Logfiles von Mitarbeitern unrechtmäßig durchsucht hat.

Die AUVA, die sich derzeit wegen der Absiedelung des Lorenz-Böhler-Krankenhauses im Krisenmodus befindet, hat im Februar 2021 die E-Mail-Logfiles von 6.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ohne Mailinhalte durchsuchen lassen. Konkret kam der Auftrag von der Generaldirektion an die Abteilung Corporate Governance (HCG). Grund für die Maßnahme war die Suche nach einem Whistleblower. Drei Betriebsräte gingen nach der erfolgten Durchsuchung der Logfiles stellvertretend für die Mitarbeiter dagegen vor.

Nun bestätigte das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) einen Bescheid der Datenschutzbehörde, wonach die E-Mail-Logfiles von der AUVA „unrechtmäßig durchsucht“ worden seien. Damit habe die AUVA die Beschwerdeführer „in ihrem Recht auf Geheimhaltung verletzt“. Das BVwG wies eine Beschwerde der AUVA dagegen „als unbegründet“ ab, wie es in der Entscheidung von Ende Jänner 2024 heißt. Diese liegt dem STANDARD vor.

Was war passiert? Medial wurden im August 2020 Pläne des Verwaltungsrats der AUVA bekannt, wonach eine Übersiedlung vom Stammhaus in der Brigittenau ins Haus der Wiener Kaufmannschaft am Schwarzenbergplatz beschlossen wurde. Dazu kam es schlussendlich aber nicht: Im November 2020 folgte der Beschluss zur temporären Übersiedlung in die Twin Towers am Wienerberg.

Wortprotokoll landete auf „Zackzack“

Teile des Wortprotokolls des Verwaltungsrats aus der Sitzung vom 30. Juli 2020 tauchten wenig später im August jedenfalls in einem Artikel des Online-Mediums Zackzack auf. Die AUVA-Generaldirektion vermutete eine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht und damit eine Dienstpflichtverletzung einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters – und begab sich auf die Suche nach dem möglichen Whistleblower. Der Auftrag lautete, die E-Mail-Logfiles aller rund 6.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AUVA in einem Zeitraum von mehreren Monaten zu durchsuchen: Herausgefiltert werden sollten jene technischen Mail-Serverprotokolle ohne Mailinhalte nach dem Versender- oder Empfängerdomain „zackzack.at“.

Die AUVA verwies darauf, dass der Betriebsratsvorsitzende der AUVA-Hauptstelle die Zulässigkeit der Maßnahme per E-Mail genehmigt habe. Auch der Datenschutzbeauftragte sei vor Einleitung der Maßnahmen einbezogen worden. Das BVwG hielt hingegen in seinem Entscheid fest: „Der Zentralbetriebsrat und die örtlichen Betriebsratskörperschaften […] haben der durchgeführten Auswertung der E-Mail-Logfiles der MitarbeiterInnen nicht zugestimmt.“ Die Durchsuchung fand im Februar 2021 statt: Schlussendlich konnte die AUVA die gewünschten E-Mail-Logfiles für den Zeitraum Juli bis August 2020 aber gar nicht erhalten, weil diese nur 90 Tage verfügbar waren. Der mutmaßliche Whistleblower wurde demnach mit dieser Vorgehensweise von der AUVA auch nicht gefunden.

Die Datenverarbeitung war jedenfalls mit der pauschalen Überprüfung von 6000 Logfiles nicht verhältnismäßig. Die von der Datenschutzbehörde festgestellten Verstöße der AUVA gegen den Datenschutz wurden vom BVwG also bestätigt. Direkte Konsequenzen hat der BVwG-Bescheid für die AUVA-Spitze aber nicht: Die Verhängung einer Geldbuße ist nicht möglich, weil die AUVA eine Körperschaft öffentlichen Rechts darstellt und von diesen Sanktionen ausgenommen ist.

Gegen die Entscheidung des BVwG kann von der AUVA noch eine außerordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof und eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof erhoben werden. Eine entsprechende Anfrage des STANDARD bei der AUVA, ob von diesen Möglichkeiten Gebrauch gemacht wird, läuft und wird bei Vorliegen der Antwort ergänzt.

Quelle: https://www.derstandard.at/story/3000000210929/auva-liess-unrechtmaessig-e-mail-logfiles-von-6000-mitarbeitern-durchsuchen vom 11. März 2024

Aktuelle Medienberichte AUVA – TZW B

Liebe Kolleginnen und Liebe Kollegen!

Im Anschluss an den Verwaltungsrat vom Mittwoch den 28.02.2024 erging eine Mail an sämtliche Mitarbeiter:innen beider Standorte des TZW. Kurz darauf erfolgte eine Presseaussendung der AUVA.

An dieser Stelle großen Dank allen unseren Kolleginnen und Kollegen die sich, trotz enormen Zeitdrucks und schwieriger Rahmenbedingungen, dieser Situation professionell stellen.

Mit diesem Beitrag beenden wir heute die regelmäßige Aktualisierung der Medienberichte.

Sollte es einzelne relevante Artikel oder Internetbeiträge geben, werden wir diese in einem gesonderten Beitrag für euch online stellen.

Per Linksammlung findet ihr mediale Berichte die seit Freitag (08.03.2024) online gegangen sind:

Video:

Zeitungsberichte und Webseiten:

Eure Betriebsräte

Robert Rois, DGKP – Betriebsratsvorsitzender Angestellte UM
Niki Gissenwehrer – Betriebsratsvorsitzender Arbeiter UM (AUVB)
Florian Zweckmayr  – Betriebsratsvorsitzender RM

Neuer Generaldirektor in der SVS

bauernzeitung.at

Neuer Generaldirektor in der SVS

Alexander Biach wird mit 1. Juli 2024 neuer Generaldirektor der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) und löst damit Hans Aubauer ab. Dies hat der Verwaltungsrat dieses für Gewerbetreibende und Bauern zuständigen Allspartenträgers Mitte Dezember beschlossen. Als Generaldirektor-Stellvertreterin wurde Sabine Zaussinger (Finanzen und Organisation) bestätigt. Für die ebenalls als Generaldirektor-Stellvertreterin tätige Veronika Mickel-Göttfert (Leistung und Prävention) war aufgrund gültiger Vertragslaufzeit keine Neubestellung erforderlich. Leitende Ärztin der SVS bleibt weiterhin Eva Hilger.

SVS Obmann Peter Lehner kommentierte die Entscheidung des Verwaltungsrates mit den Worten: “Wir haben ein starkes Team für eine starke Zukunft für die soziale Sicherheit der Selbständigen in unserem Land.” Mit Alexander Biach komme ein Kenner des Systems in die SVS, der mit den Themen der Sozialversicherung bestens vertraut sei, sagte Lehner.

Alexander Biach (50) hat an der Wirtschaftsuniversität Wien als Betriebswirt promoviert und war von 2003 bis 2007 im Kabinett von Staatssekretär Helmut Kukacka. Von 2007 bis 2016 war er Direktor des Wiener Wirtschaftsbundes und ab 2016 Direktor-Stellvertreter und Standortanwalt in der Wirtschaftskammer Wien.

Den scheidenden Generaldirektor Hans Aubauer würdigte Lehner als Persönlichkeit, die mit ihren Managementqualitäten die Organisation des neuen Trägers aufgebaut und zukunftsorientiert, effizient und modern aufgestellt habe. Aubauer war seit 2016 Generaldirektor der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft (SVA). Im Zuge der Zusammenlegung der SVA mit der Sozialversicherung der Bauern (SVB) zum neuen Träger SVS wurde Aubauer im Juli 2019 zu dessen Generaldirektor bestellt.

Dem für die Leitungsbestellung zuständigen SVS-Verwaltungsrat gehören zehn Personen an, darunter neben SVS-Obmann Peter Lehner auch dessen Stellvertreterin Theresia Meier sowie von der bäuerlichen Seite auch Maria Pein und Franz Waldenberger.

Quelle: https://bauernzeitung.at/neuer-generaldirektor-in-der-svs/ vom 03 Januar 2024