Motorrad Fahrsicherheitstraining 2024

Motorrad Fahrsicherheitstraining 2024

Wir freuen uns, für 2024 ein ganz besonderes Fahrsicherheitstraining anbieten zu können.

Die Instruktoren sind Angehörige der Landesverkehrsabteilung Wien mit der Spezialausbildung im Motorrad Verkehrsdienst – auch als „Weiße Mäuse“ bekannt.

Teilnameberechtigt sind alle Kolleg:innen mit einem eigenen Motorrad oder Roller.
Wir werden gemeinsam mit den Häusern: Weißer Hof, Böhler, Meidling und der Landesstelle Wien, diesen Tag erleben.

Nachdem wir bei der Polizei sind, gehe ich davon aus, dass wir nur mit fahrtauglichen und legalen Motorrädern oder Rollern anreisen!

Wo: VFV Wien, Gewerbestraße 3, 2231 Straßhof an der Nordbahn

Wann:
06. April 2024 – Zweirad WarumUp (max. 15 Teilnehmer)
Anmeldeschluss für das Zweirad WarmUp ist der 04.04.2024

30. Mai 2024 – Zweirad Fahrsicherheitstraining (max. 15 Teilnehmer)
09. Juni 2024 – Enduro Kurs (max. 8 Teilnehmer)
Anmeldeschluss für das Fahrsicherheitstraining + Enduro Kurs ist der 23.05.2024

Kosten: € 60,- /Zuschuss 50% – MA-Preis € 30,- 

Bei Fragen steht euch Kollege Michelitsch Patrick unter der DW 55681 oder per Mail patrick.michelitsch@auva.at zur Verfügung.

Bei Interesse die Anmeldung bitte im BR-Büro mit dem SB von 30€ abgeben.


|| Anmeldeabschnitt

14. AUVA/AUVB – ZBR – Beachvolleyballturnier und Revivel-Tennisturnier Klagenfurt am Wörthersee

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen!

Am Samstag den 08. Juni 2024 wird es wieder ein Beachvolleyballturnier, sowie ein Revival-Tennisturnier geben.

Das Beachvolleyballturnier findet im Strandbad Wörthersee – Ostbucht statt.
Das Tennisturnier Revivel auf den Plätzen der UNION Klagenfurt/Universität.

                    

Eure Betriebsräte bieten die Turniere, wie gewohnt, als Wochenendpackage an.

Eigenanreise.

Die Turnierteilnahme ist Voraussetzung, dass die Hotelkosten nicht dem Reisebudget angelastet werden können. Aufgrund der generellen Preisexplosionen bei sämtlichen Veranstaltungen der AUVA und des Zentralbetriebsrates, ist ein Selbstkostenbeitrag von € 50,00 /Tag leider unerlässlich.

Das Nenngeld wird zur Gänze vom Betriebsrat übernommen. 

Bei Mitfahrt als Schlachtenbummler können die Unterkunftskosten dem Reisebudget angelastet werden.
Sollten die Hotelkosten das Reisebudget übersteigen, bekommt ihr diesbezüglich nachträglich eine Information mit dem noch zu zahlenden Betrag.

Die Abendveranstaltung inkl. Siegerehrung findet im Veranstaltungszentrum Lakeside Park Klagenfurt statt.

Da wir zeitnahe eine Zimmerreservierung vornehmen müssen, ersuchen wir um verbindliche Bekanntgabe bis spätestens 15.04.24.
Hotel- und Zimmerverfügbarkeit ist von der Anmeldeanzahl abhängig und wird zeitnah bekannt gegeben.

Bitte die Kolleginnen und Kollegen die sich momentan nicht im Dienst befinden auch informieren, vielleicht hat ja eine/einer Lust!

Alle weiteren Informationen sowie das Anmeldeformular für eine Mannschaftsanmeldung findet ihr in den unten angeführten Links.
Anmeldungen für ein Tennisturnier bitte per Mail an jennifer.peric@auva.at schicken.
Anmeldungen, sowie die Selbstbehalte, bitte bei uns im BR-Büro, 3. Stock A-Trakt, abgeben.

Sportliche Grüße
Eure Betriebsräte


|| Ausschreibung – Beachvolleyball und Tennisturnier 2024
|| Anmeldeformular – Beachvolleyballturnier 2024

Zusatz – 47. AUVA Kegelturnier Graz

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen!

Nur kurz zur Information!

Anmeldungen für das 47. AUVA – ZBR – Kegelturnier von 18.10.2024 bis 20.10.2024 sind nun doch noch bis Freitag, den 29. 3. 2024 möglich!

Falls es noch Interessent: innen gibt, habt ihr noch die Möglichkeit euch bis zum genannten Datum bei Kollegin Bernasek Judith anzumelden!!

Rund um das Turnier gibt es die Möglichkeit Graz zu erkunden bzw. vielleicht auch unter anderem das Restaurant Boeing B – 727 im Hotel Novapark (www.novapark.at), der Unterkunft aller Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer, zu besuchen.

Um die Reise antreten zu können, ist es nicht erforderlich am Turnier teilzunehmen.


|| Beitrag – 47. AUVA-ZBR- Kegelturnier in Graz

Traumazentrum Wien-Brigittenau: Gemeinsame Einigung mit Betriebsrat im Sinne der Mitarbeiter:innen

www.ots.at/presseaussendung

Traumazentrum Wien-Brigittenau: Gemeinsame Einigung mit Betriebsrat im Sinne der Mitarbeiter:innen

Streikbeschluss aufgehoben

Wien (OTS) – Nach intensiven, aber konstruktiven Gesprächsrunden wurde am Mittwochnachmittag eine Einigung über die Sozialvereinbarung, die im Zuge der Leistungsverlagerung des Traumazentrums Wien-Brigittenau entworfen wurde, zwischen der AUVA-Generaldirektion und dem Zentralbetriebsrat der AUVA, dem Betriebsrat der AUVB GmbH sowie den Betriebsräten der Standorte Brigittenau und Meidling erzielt. Die Sozialvereinbarung regelt eine Reihe von Abfederungs- und Ausgleichsmaßnahmen, insbesondere für die Mitarbeiter:innen des Standorts Brigittenau des Traumazentrums Wien, unter anderem, dass es keine Schlechterstellung geschweige denn Kündigungen von Mitarbeiter:innen im Rahmen der Leistungsverlagerung geben wird.

Zwischen dem Generaldirektor und dem Zentralbetriebsrat wurde vereinbart, dass die Sozialvereinbarung dem Verwaltungsrat – dem geschäftsführenden Gremium der AUVA – in seiner Sitzung am kommenden Mittwoch zur Beschlussfassung vorgelegt wird.

Darüber hinaus konnte in weiteren wesentlichen Punkten eine Einigung erzielt werden.

Die Betriebsratskörperschaft hat den Streikbeschluss aufgehoben; es kommt daher zu keinem Streik am Standort Brigittenau/Lorenz Böhler.

Wie berichtet werden die stationären Leistungen an dislozierte Standorte verlagert. Für selbstkommende Patient:innen verbleibt auch weiterhin eine Erstuntersuchungsambulanz am Standort Brigittenau.

Derzeit wird seitens der AUVA intensiv an einer Übergangslösung für die Jahre 2025-2030 gearbeitet, um die Mitarbeiter:innen des Standorts Brigittenau so rasch wie möglich wieder an einem gemeinsamen Standort zusammenzuführen. Neben der Suche nach einem geeigneten Standort für ein Containerspital bzw. ein Bauwerk in Modulbauweise wird auch geprüft, ob eine brandschutztechnische Ertüchtigung des bestehenden Standortes für den Zeitraum ab der Absiedelung des Betriebs bis Ende 2024 möglich ist.

„Wir sind sehr froh darüber, dass wir nach mehreren intensiven Gesprächsrunden einen Abschluss erzielt haben, der einerseits unseren Mitarbeiter:innen die von unserer Seite stets zugesicherte Arbeitsplatzgarantie nun auch in schriftlicher Form gibt, andererseits unseren Patient:innen auch nach der Leistungsverlagerung medizinische Versorgung auf höchstem Niveau garantiert“, so Alexander Bernart, Generaldirektor der AUVA.

„Ich freue mich sehr über die Einigung, die wir gemeinsam für unsere Kolleg:innen des Standortes Brigittenau erzielt haben“, pflichtet Erik Lenz, Zentralbetriebsratsvorsitzender der AUVA, bei.

„Dialog wird immer der gemeinsame Weg sein – gerade in einer solch hochkomplexen Thematik wie der Absiedelung eines beinahe kompletten Spitals ohne Vorbereitung innerhalb von nur vier Wochen”, betonen Bernart und Lenz unisono.

Quelle: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20240313_OTS0158/traumazentrum-wien-brigittenau-gemeinsame-einigung-mit-betriebsrat-im-sinne-der-mitarbeiterinnen-bild vom 13. März 2024 um 19:00 Uhr

Spitzengespräch vom 11.03.2024

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen,

am Montag den 11.03.2024 wurde, im Intranet der AUVA, eine Information unseres Generaldirektors, Hr. Mag. Alexander Bernart, veröffentlicht.

Der Inhalt dieses Schreibens waren aktuelle Informationen zur Situation rund um das TZW Brigittenau.

Diesen Beitrag findet ihr unter folgendem Link zum Nachlesen: https://auva-intranet/SitePages/TZW-Brigittenau–Mitteilung-des-Generaldirektors.aspx  (Achtung: Nur im internen Netzwerk der AUVA abrufbar!)

Ebenfalls am Montag den 11.03.2024 gab es am späten Nachmittag ein AUVA Spitzengespräch auf höchster Ebene. An diesem Gespräch nahmen Mitglieder des Verwaltungsrates als geschäftsführendes Organ, die drei Generaldirektoren und der Personaldirektor auf Arbeitgeberseite und betroffene Betriebsräte aus dem LBK, aus Meidling sowie die Zentralbetriebsratsvorsitzenden der AUVA und der AUVB teil.

Einen inhaltlichen Bericht dieses Gesprächs, zusammengefasst von unserem Zentralbetriebsratsvorsitzenden, Hr. Dipl. Ing. Erik Lenz, möchten wir euch gerne zur eurer Information zur Verfügung stellen. Ihr findet den Text auf unserem Betriebsratsblog unter folgendem Link (Achtung: Nur im internen Netzwerk der AUVA abrufbar!):

||Spitzengespräch (Achtung: Nur im internen Netzwerk der AUVA abrufbar!)

Eure Betriebsräte

Gastkommentar: Lasst uns die Sozialversicherung zurückholen!

www.arbeit-wirtschaft.at

Gastkommentar: Lasst uns die Sozialversicherung zurückholen!

„Es macht einen Unterschied, ob bestmögliche Versorgung oder Profitinteressen hinter den Entscheidungen um die medizinische Versorgung stehen“: Warum die Sozialversicherung in die Hände der Beschäftigten gehört, erklärt Susanne Haslinger von der PRO-GE Grundlagenabteilung in ihrem Gastkommentar.

Rund vier Millionen Arbeitnehmer:innen wählen heuer ihre Vertreter:innen in der Arbeiterkammer. Eine Interessenvertretung für die Vielen, die nicht vom Erben, nicht von der Rendite leben. Dass wir Arbeitnehmer:innen unsere Interessen hier selbst in die Hand nehmen und uns nicht von wohlmeinenden Arbeitgeber:innen vertreten lassen, liegt auf der Hand.

Wenig bekannt ist, dass sich aus dem Ergebnis der AK-Wahl auch ableitet, wer uns Arbeitnehmer:innen in einer anderen selbstverwalteten Institution vertritt: in der Sozialversicherung. Obwohl die zentralere Errungenschaft der Arbeiter:innenbewegung – sie schützt vor den existenzbedrohenden Risiken Krankheit, Unfall und Alter –, wirkt Selbstverwaltung hier stets ein bisschen sperrig, verstaubt und irgendwie – ja, anrüchig. Das ist kein Zufall, sondern politisch gewollt. Erzählt wird uns die Mär ausgerechnet von jenen, die nicht Teil der Versichertengemeinschaft sind und damit in der Selbstverwaltung (zu Recht) keine Entscheidungsmacht haben.

Denn: Die Sozialversicherung wird von uns Versicherten selbst verwaltet. Nicht von jedem und jeder persönlich, sondern wie in der Arbeiterkammer und wie in den Gemeinden durch Vertreter:innen. Das hat auch historische Gründe. Vor knapp 150 Jahren, als die ersten Krankenkassen entstanden, war seitens der Arbeitnehmer:innen dem Staat schlicht nicht sonderlich zu trauen. Man musste die Angelegenheit selbst in die Hand nehmen. Auch die Arbeitgeber:innen hatten durch die Beitragsabfuhr schnell eine wichtige Rolle und daher stets eine fixe Kontrollfunktion.

Seit 2020 verfügen die Arbeitgeber:innen nach einer Gesetzesänderung über die Hälfte der Stimmen in den Gremien der Krankenkasse – eine „Reform“ zum Schaden der Versicherten. Denn eines sind die Arbeitgeber:innen in der Österreichischen Gesundheitskasse (mit 7,5 Mio. Versicherten) nicht: Versicherte. Ihre Interessenlage ist also eine andere.

Es macht einen Unterschied, ob bestmögliche Versorgung oder budgetäre Sachzwänge und Profitinteressen hinter den Entscheidungen um die medizinische Versorgung stehen. Es macht einen Unterschied, ob ein weiteres MRT-Gerät aufgestellt werden kann oder die Ärztekammer ein Veto hat. Lasst uns die Sozialversicherung zurückholen! Wir brauchen sie.

Quelle: https://www.arbeit-wirtschaft.at/gastkommentar-lasst-uns-die-sozialversicherung-zurueckholen/ vom 08.03.2024

AUVA ließ unrechtmäßig E-Mail-Logfiles von 6.000 Mitarbeitern durchsuchen

www.derstandard.at

AUVA ließ unrechtmäßig E-Mail-Logfiles von 6.000 Mitarbeitern durchsuchen

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte einen Bescheid der Datenschutzbehörde, wonach die umfangreiche Whistleblower-Suche das Recht auf Geheimhaltung verletzte.

Die AUVA-Spitze blitzte mit einer Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ab: Das Gericht bestätigte die Ansicht der Datenschutzbehörde, wonach die AUVA E-Mail-Logfiles von Mitarbeitern unrechtmäßig durchsucht hat.

Die AUVA, die sich derzeit wegen der Absiedelung des Lorenz-Böhler-Krankenhauses im Krisenmodus befindet, hat im Februar 2021 die E-Mail-Logfiles von 6.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ohne Mailinhalte durchsuchen lassen. Konkret kam der Auftrag von der Generaldirektion an die Abteilung Corporate Governance (HCG). Grund für die Maßnahme war die Suche nach einem Whistleblower. Drei Betriebsräte gingen nach der erfolgten Durchsuchung der Logfiles stellvertretend für die Mitarbeiter dagegen vor.

Nun bestätigte das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) einen Bescheid der Datenschutzbehörde, wonach die E-Mail-Logfiles von der AUVA „unrechtmäßig durchsucht“ worden seien. Damit habe die AUVA die Beschwerdeführer „in ihrem Recht auf Geheimhaltung verletzt“. Das BVwG wies eine Beschwerde der AUVA dagegen „als unbegründet“ ab, wie es in der Entscheidung von Ende Jänner 2024 heißt. Diese liegt dem STANDARD vor.

Was war passiert? Medial wurden im August 2020 Pläne des Verwaltungsrats der AUVA bekannt, wonach eine Übersiedlung vom Stammhaus in der Brigittenau ins Haus der Wiener Kaufmannschaft am Schwarzenbergplatz beschlossen wurde. Dazu kam es schlussendlich aber nicht: Im November 2020 folgte der Beschluss zur temporären Übersiedlung in die Twin Towers am Wienerberg.

Wortprotokoll landete auf „Zackzack“

Teile des Wortprotokolls des Verwaltungsrats aus der Sitzung vom 30. Juli 2020 tauchten wenig später im August jedenfalls in einem Artikel des Online-Mediums Zackzack auf. Die AUVA-Generaldirektion vermutete eine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht und damit eine Dienstpflichtverletzung einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters – und begab sich auf die Suche nach dem möglichen Whistleblower. Der Auftrag lautete, die E-Mail-Logfiles aller rund 6.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AUVA in einem Zeitraum von mehreren Monaten zu durchsuchen: Herausgefiltert werden sollten jene technischen Mail-Serverprotokolle ohne Mailinhalte nach dem Versender- oder Empfängerdomain „zackzack.at“.

Die AUVA verwies darauf, dass der Betriebsratsvorsitzende der AUVA-Hauptstelle die Zulässigkeit der Maßnahme per E-Mail genehmigt habe. Auch der Datenschutzbeauftragte sei vor Einleitung der Maßnahmen einbezogen worden. Das BVwG hielt hingegen in seinem Entscheid fest: „Der Zentralbetriebsrat und die örtlichen Betriebsratskörperschaften […] haben der durchgeführten Auswertung der E-Mail-Logfiles der MitarbeiterInnen nicht zugestimmt.“ Die Durchsuchung fand im Februar 2021 statt: Schlussendlich konnte die AUVA die gewünschten E-Mail-Logfiles für den Zeitraum Juli bis August 2020 aber gar nicht erhalten, weil diese nur 90 Tage verfügbar waren. Der mutmaßliche Whistleblower wurde demnach mit dieser Vorgehensweise von der AUVA auch nicht gefunden.

Die Datenverarbeitung war jedenfalls mit der pauschalen Überprüfung von 6000 Logfiles nicht verhältnismäßig. Die von der Datenschutzbehörde festgestellten Verstöße der AUVA gegen den Datenschutz wurden vom BVwG also bestätigt. Direkte Konsequenzen hat der BVwG-Bescheid für die AUVA-Spitze aber nicht: Die Verhängung einer Geldbuße ist nicht möglich, weil die AUVA eine Körperschaft öffentlichen Rechts darstellt und von diesen Sanktionen ausgenommen ist.

Gegen die Entscheidung des BVwG kann von der AUVA noch eine außerordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof und eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof erhoben werden. Eine entsprechende Anfrage des STANDARD bei der AUVA, ob von diesen Möglichkeiten Gebrauch gemacht wird, läuft und wird bei Vorliegen der Antwort ergänzt.

Quelle: https://www.derstandard.at/story/3000000210929/auva-liess-unrechtmaessig-e-mail-logfiles-von-6000-mitarbeitern-durchsuchen vom 11. März 2024

Aktuelle Medienberichte AUVA – TZW B

Liebe Kolleginnen und Liebe Kollegen!

Im Anschluss an den Verwaltungsrat vom Mittwoch den 28.02.2024 erging eine Mail an sämtliche Mitarbeiter:innen beider Standorte des TZW. Kurz darauf erfolgte eine Presseaussendung der AUVA.

An dieser Stelle großen Dank allen unseren Kolleginnen und Kollegen die sich, trotz enormen Zeitdrucks und schwieriger Rahmenbedingungen, dieser Situation professionell stellen.

Mit diesem Beitrag beenden wir heute die regelmäßige Aktualisierung der Medienberichte.

Sollte es einzelne relevante Artikel oder Internetbeiträge geben, werden wir diese in einem gesonderten Beitrag für euch online stellen.

Per Linksammlung findet ihr mediale Berichte die seit Freitag (08.03.2024) online gegangen sind:

Video:

Zeitungsberichte und Webseiten:

Eure Betriebsräte

Robert Rois, DGKP – Betriebsratsvorsitzender Angestellte UM
Niki Gissenwehrer – Betriebsratsvorsitzender Arbeiter UM (AUVB)
Florian Zweckmayr  – Betriebsratsvorsitzender RM

Mediale Reaktionen zum TZW-B

Liebe Kolleginnen und Liebe Kollegen!

Im Anschluss an den Verwaltungsrat vom Mittwoch den 28.02.2024 erging eine Mail an sämtliche Mitarbeiter:innen beider Standorte des TZW. Kurz darauf erfolgte eine Presseaussendung der AUVA.

An dieser Stelle großen Dank allen unseren Kolleginnen und Kollegen die sich, trotz enormen Zeitdrucks und schwieriger Rahmenbedingungen, dieser Situation professionell stellen.

Per Linksammlung sämtliche medialen Berichte die bisher erschienen sind:

Update vom 07.03.2024 (Stand 14:00 Uhr)

Video:

Zeitungsberichte und Webseiten:

 

Update vom 07.03.2024

Zeitungsberichte und Webseiten:

 

Update vom 06.03.2024

Video:

Zeitungsberichte und Webseiten:

 

Update vom 05.03.2024

Radio:

Video:

Zeitungsberichte und Webseiten:

 

Update vom 04.03.2024 (Stand 19:20 Uhr)

Video:

Zeitungsberichte und Webseiten:

 

Update vom 03.03.2024

Zeitungsberichte und Webseiten:

 

Update vom 02.03.2024

Video:

Zeitungsberichte und Webseiten:

 

Update vom 29.02.2024 bis zum 01.03.2024

Hier zwei kurze Videos:

Zeitungsberichte und Webseiten:

Diese Linksammlung wird laufend aktualisiert!

Eure Betriebsräte

Robert Rois, DGKP – Betriebsratsvorsitzender Angestellte UM
Niki Gissenwehrer – Betriebsratsvorsitzender Arbeiter UM (AUVB)
Florian Zweckmayr  – Betriebsratsvorsitzender RM

Frauenlauf 2024

Liebe Kolleginnen!

Keep on running!
So lautet das Motto, unter dem die vom Betriebsrat unterstützten Läufe ausgeschrieben werden. Das gilt auch dieses Jahr wieder für den 35. Österreichischen Frauenlauf am 26.05.2024

Weitere Informationen sowie das Anmeldeformular findet Ihr im Anhang.
Anmeldung bis spätestens 19.04.2024

Wir bedanken uns bei Klemens Huemer für die erstklassige Organisation.
Die Betriebsräte wünschen euch viel Spaß!


Link(s) anklicken um zu den jeweiligen Dokumenten zu gelangen (funktioniert nur im AUVA Netzwerk!):
|| Information und Anmeldeabschnitt – Frauenlauf 2024

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