Nach zwei Jahren Pause gibt es heuer wieder ein großes Mai-Fest der SPÖ am Wiener Rathausplatz – Sternmärsche aus allen 23 Bezirken inklusive.
Zum heurigen, Tag der Arbeit und Staatsfeiertag, möchten wir Euch zum traditionellen Maiaufmarsch auf den Wiener Rathausplatz einladen.
Zwei Jahre lang musste man pandemiebedingt pausieren, nun soll unter dem Motto „Entschlossen den Wiener Weg gehen“ den sozialdemokratischen Grundwerten gedacht werden.
Schon frühmorgens werden sämtliche 23 Bezirksorganisationen mitsamt ihren befreundeten Organisationen im Sternmarsch aus den Bezirken in die Innere Stadt ziehen.
Ab 09:00 Uhr werden sie reihenweise am Rathausplatz eintrudeln, wo für 10:15 Uhrder Start der Schlusskundgebung geplant ist.
Treffpunkt: 09:00 Uhr vor der Oper
Setzen wir mit unserer Teilnahme ein gemeinsames Zeichen!
aufgrund der hohen Spritpreise, möchten wir euch nochmals auf die IQ-CARD, aufmerksam machen.
Dank der Kooperation gibt es für AUVA-MA*innen viele verschiedene Vergünstigungen.
Für eine schnellere Abwicklung könnt ihr ab sofort die Anmeldung auch Online beantragen.
leider etwas verspätet aber doch!
Auch heuer gibt es wieder die Möglichkeit, über den Betriebsrat, vergünstigte Jahreskarten für den Familypark Neusiedlersee zu erwerben.
Alle weiteren Informationen und den Anmeldeabschnitt findet ihr im unten angeführten Link.
Viel Spaß mit euren Familien wünschen euch
Eure Betriebsräte
Link(s) anklicken um zu den jeweiligen Dokumenten zu gelangen (funktioniert nur im AUVA Netzwerk): || Information und Anmeldeabschnitt
Anlass für diese Maßnahme der Internen Revision war, dass im Sommer 2020 in der Verwaltungsratssitzung beschlossene – und später wieder verworfene – Übersiedlungspläne ins Haus der Wiener Kaufmannschaft öffentlich bekannt geworden waren. Konkret hatten im August 2020 die „Kronen Zeitung“ und das Onlinemagazin Zackzack vom Beschluss des Verwaltungsrates berichtet, vom Stammsitz in der Brigittenau in das Haus der Wiener Kaufmannschaft auf dem Schwarzenbergplatz zu übersiedeln.
Dieses gehört der Wirtschaftskammer Wien – weshalb die SPÖ damals gegen ein millionenschweres Sponsoring für die vom ÖVP-Wirtschaftsbund dominierte Kammer mobilisierte. Im November wurde der Plan denn auch abgeblasen, die AUVA übersiedelte temporär in die Twin Towers am Wienerberg.
Zentralbetriebsrat sieht interne Regeln verletzt In der AUVA machte man sich auf die Suche nach Whistleblowern. Die Abteilung Corporate Governance (CG) ordnete die Auswertungen der E-Mails hinsichtlich der „VR-Protokolle“ an, E-Mails im Zeitraum zwischen 30. Juli (Sitzung) und 15. August (Veröffentlichung) sollten gescannt werden.
Laut dem Zentralbetriebsratsvorsitzenden Erik Lenz – der dies auch in einem Schreiben an den Verwaltungsrat beklagte – wurden die internen Vereinbarungen für diese Aktion allerdings zeitlich und inhaltlich gesprengt. Laut Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) darf Einsicht in Mitarbeiter-Mails nur nach strengen Regeln (genaue Abgrenzung und Offenlegung im Vorhinein, gute Dokumentation) erfolgen.
Ein Gutachten der GPA – von Lenz eingeholt – kam jedoch zum Schluss, dass offenbar nicht nur die Mails des relevanten Personenkreises weniger Personen, sondern aller 6.000 Mitarbeiter gescannt worden seien. „Eine pauschale Kontrolle aller rund 6.000 Mitarbeiter·innen, um das Verschwinden eines Protokolls bzw. die vermeintliche Übermittlung des Protokolls an eine Internetplattform aufzudecken, wird eindeutig dem Zweck der Datenminimierung widersprechen“, stellte die GPA fest.
AUVA: Mail-Einschau erfolgte in Abstimmung AUVA-Generaldirektor Alexander Bernart verwies in einer Stellungnahme gegenüber „Dossier“ auf die Zuständigkeit der Internen Revision: „Nachdem ein falsches Wortprotokoll (unvollständig, unrichtig und mit abgewandelten Zitierungen) den Weg in ein Medium fand, wurde die Abteilung Corporate Governance (Interne Revision) offiziell mit einer Einschau beauftragt“, schrieb er.
Und: „Diese Einschau, deren Umfang in der Eigenständigkeit der Internen Revision liegt, erfolgte in Abstimmung und mit Zustimmung mehrerer Abteilungen, insbesondere jedoch mit der Belegschaftsvertretung, dem Datenschutzkoordinator und der Rechtsabteilung.“
Sollte die Datenschutzbehörde eine Verletzung der DSGVO feststellen, könnte sie gegen die AUVA, eine Körperschaft öffentlichen Rechts, allerdings keine Geldbuße verhängen – weil Behörden und öffentliche Stellen von dieser Sanktion ausgenommen sind. Aber die Mitarbeiter und alle Personen, denen durch eine widerrechtliche E-Mail-Einsicht (immaterieller) Schaden entstand, könnten die AUVA auf Schadenersatz klagen.
(Information gesehen auforf.at, 07.04.2022)
im Anhang der aktuelle April-Newsletter unseres ZBR Vorsitzenden Dipl. Ing. FH Erik Lenz.
In Namen aller bedanken wir uns bei Erik, der trotz dieser intensiven arbeitsreichen Zeit noch die Zeit findet, einen Newsletter für alle Mitarbeiter:innen in dieser Qualität zu verfassen.
Eure Betriebsräte
Link(s) anklicken um zu den jeweiligen Dokumenten zu gelangen (funktioniert nur im AUVA Netzwerk!): || ZBR-Newsletter April 2022