Traumazentrum Wien-Brigittenau: Gemeinsame Einigung mit Betriebsrat im Sinne der Mitarbeiter:innen

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Traumazentrum Wien-Brigittenau: Gemeinsame Einigung mit Betriebsrat im Sinne der Mitarbeiter:innen

Streikbeschluss aufgehoben

Wien (OTS) – Nach intensiven, aber konstruktiven Gesprächsrunden wurde am Mittwochnachmittag eine Einigung über die Sozialvereinbarung, die im Zuge der Leistungsverlagerung des Traumazentrums Wien-Brigittenau entworfen wurde, zwischen der AUVA-Generaldirektion und dem Zentralbetriebsrat der AUVA, dem Betriebsrat der AUVB GmbH sowie den Betriebsräten der Standorte Brigittenau und Meidling erzielt. Die Sozialvereinbarung regelt eine Reihe von Abfederungs- und Ausgleichsmaßnahmen, insbesondere für die Mitarbeiter:innen des Standorts Brigittenau des Traumazentrums Wien, unter anderem, dass es keine Schlechterstellung geschweige denn Kündigungen von Mitarbeiter:innen im Rahmen der Leistungsverlagerung geben wird.

Zwischen dem Generaldirektor und dem Zentralbetriebsrat wurde vereinbart, dass die Sozialvereinbarung dem Verwaltungsrat – dem geschäftsführenden Gremium der AUVA – in seiner Sitzung am kommenden Mittwoch zur Beschlussfassung vorgelegt wird.

Darüber hinaus konnte in weiteren wesentlichen Punkten eine Einigung erzielt werden.

Die Betriebsratskörperschaft hat den Streikbeschluss aufgehoben; es kommt daher zu keinem Streik am Standort Brigittenau/Lorenz Böhler.

Wie berichtet werden die stationären Leistungen an dislozierte Standorte verlagert. Für selbstkommende Patient:innen verbleibt auch weiterhin eine Erstuntersuchungsambulanz am Standort Brigittenau.

Derzeit wird seitens der AUVA intensiv an einer Übergangslösung für die Jahre 2025-2030 gearbeitet, um die Mitarbeiter:innen des Standorts Brigittenau so rasch wie möglich wieder an einem gemeinsamen Standort zusammenzuführen. Neben der Suche nach einem geeigneten Standort für ein Containerspital bzw. ein Bauwerk in Modulbauweise wird auch geprüft, ob eine brandschutztechnische Ertüchtigung des bestehenden Standortes für den Zeitraum ab der Absiedelung des Betriebs bis Ende 2024 möglich ist.

„Wir sind sehr froh darüber, dass wir nach mehreren intensiven Gesprächsrunden einen Abschluss erzielt haben, der einerseits unseren Mitarbeiter:innen die von unserer Seite stets zugesicherte Arbeitsplatzgarantie nun auch in schriftlicher Form gibt, andererseits unseren Patient:innen auch nach der Leistungsverlagerung medizinische Versorgung auf höchstem Niveau garantiert“, so Alexander Bernart, Generaldirektor der AUVA.

„Ich freue mich sehr über die Einigung, die wir gemeinsam für unsere Kolleg:innen des Standortes Brigittenau erzielt haben“, pflichtet Erik Lenz, Zentralbetriebsratsvorsitzender der AUVA, bei.

„Dialog wird immer der gemeinsame Weg sein – gerade in einer solch hochkomplexen Thematik wie der Absiedelung eines beinahe kompletten Spitals ohne Vorbereitung innerhalb von nur vier Wochen”, betonen Bernart und Lenz unisono.

Quelle: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20240313_OTS0158/traumazentrum-wien-brigittenau-gemeinsame-einigung-mit-betriebsrat-im-sinne-der-mitarbeiterinnen-bild vom 13. März 2024 um 19:00 Uhr

Gastkommentar: Lasst uns die Sozialversicherung zurückholen!

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Gastkommentar: Lasst uns die Sozialversicherung zurückholen!

„Es macht einen Unterschied, ob bestmögliche Versorgung oder Profitinteressen hinter den Entscheidungen um die medizinische Versorgung stehen“: Warum die Sozialversicherung in die Hände der Beschäftigten gehört, erklärt Susanne Haslinger von der PRO-GE Grundlagenabteilung in ihrem Gastkommentar.

Rund vier Millionen Arbeitnehmer:innen wählen heuer ihre Vertreter:innen in der Arbeiterkammer. Eine Interessenvertretung für die Vielen, die nicht vom Erben, nicht von der Rendite leben. Dass wir Arbeitnehmer:innen unsere Interessen hier selbst in die Hand nehmen und uns nicht von wohlmeinenden Arbeitgeber:innen vertreten lassen, liegt auf der Hand.

Wenig bekannt ist, dass sich aus dem Ergebnis der AK-Wahl auch ableitet, wer uns Arbeitnehmer:innen in einer anderen selbstverwalteten Institution vertritt: in der Sozialversicherung. Obwohl die zentralere Errungenschaft der Arbeiter:innenbewegung – sie schützt vor den existenzbedrohenden Risiken Krankheit, Unfall und Alter –, wirkt Selbstverwaltung hier stets ein bisschen sperrig, verstaubt und irgendwie – ja, anrüchig. Das ist kein Zufall, sondern politisch gewollt. Erzählt wird uns die Mär ausgerechnet von jenen, die nicht Teil der Versichertengemeinschaft sind und damit in der Selbstverwaltung (zu Recht) keine Entscheidungsmacht haben.

Denn: Die Sozialversicherung wird von uns Versicherten selbst verwaltet. Nicht von jedem und jeder persönlich, sondern wie in der Arbeiterkammer und wie in den Gemeinden durch Vertreter:innen. Das hat auch historische Gründe. Vor knapp 150 Jahren, als die ersten Krankenkassen entstanden, war seitens der Arbeitnehmer:innen dem Staat schlicht nicht sonderlich zu trauen. Man musste die Angelegenheit selbst in die Hand nehmen. Auch die Arbeitgeber:innen hatten durch die Beitragsabfuhr schnell eine wichtige Rolle und daher stets eine fixe Kontrollfunktion.

Seit 2020 verfügen die Arbeitgeber:innen nach einer Gesetzesänderung über die Hälfte der Stimmen in den Gremien der Krankenkasse – eine „Reform“ zum Schaden der Versicherten. Denn eines sind die Arbeitgeber:innen in der Österreichischen Gesundheitskasse (mit 7,5 Mio. Versicherten) nicht: Versicherte. Ihre Interessenlage ist also eine andere.

Es macht einen Unterschied, ob bestmögliche Versorgung oder budgetäre Sachzwänge und Profitinteressen hinter den Entscheidungen um die medizinische Versorgung stehen. Es macht einen Unterschied, ob ein weiteres MRT-Gerät aufgestellt werden kann oder die Ärztekammer ein Veto hat. Lasst uns die Sozialversicherung zurückholen! Wir brauchen sie.

Quelle: https://www.arbeit-wirtschaft.at/gastkommentar-lasst-uns-die-sozialversicherung-zurueckholen/ vom 08.03.2024

AUVA Presseaussendung vom 28.02.2024 – „Standort Brigittenau“

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Traumazentrum Wien: Startschuss zum Gesundheitsstandort der Zukunft in der Brigittenau

AUVA setzt konsequenten Weg zur Modernisierung ihrer Krankenanstalten in Österreich fort
Wien (OTS) – Seit vielen Jahrzehnten ist das AUVA-Traumazentrum Wien Brigittenau (ehem. UKH Lorenz Böhler) ein wichtiger Bestandteil der Gesundheitsversorgung Wiens. Jährlich werden rund 65.000 Patient:innen nach Unfällen medizinisch betreut.

Ausgehend von umfassenden Planungsarbeiten zur Weiterentwicklung der medizinischen Versorgung wird das medizinische Angebot für die Brigittenau neu gedacht und in Richtung eines Gesundheitsstandortes der Zukunft entwickelt – dies alles in Zusammenarbeit mit bewährten Kooperationspartnern wie der Stadt Wien, Wirtschaftskammer Wien und dem Ludwig-Boltzmann-Institut für Traumatologie sowie der Elisabethinen Linz-Wien GmbH und der Franziskus Spital GmbH. Der neue Standort wird die bewährten Stärken der einzelnen Partner unter einem Dach vereinen.

Im Zuge der Kooperationskonzepten wurde der Standort Brigittenau des Traumazentrums Wien einer genauen Begutachtung unterzogen. Das Ergebnis: Das über 50 Jahre alte Gebäude erfordert bau- und brandschutztechnische Maßnahmen, die weder kurzfristig noch im laufenden Betrieb umsetzbar sind.

Um sicherzustellen, dass unsere Patient:innen auch weiterhin Zugang zu hochwertiger medizinischer Versorgung haben, verbleibt am Standort Brigittenau eine Erstuntersuchungsambulanz, die zur Versorgung selbstkommender Patient:innen beiträgt.

In einem ersten Schritt werden bis Jahresende die stationären Leistungen am Standort Meidling des Traumazentrums Wien und in Kooperation mit dem Wiener Gesundheitsverbund am Standort des Allgemeinen Krankenhauses der Stadt Wien (AKH) erbracht.

Mittelfristig wird im Zeitraum der Planung und Bauarbeiten des Forschungs-, Wirtschafts- und Gesundheitscampus eine entsprechende Übergangslösung in der Brigittenau errichtet. Die Nutzung dieser temporären Einrichtung soll Anfang 2025 starten.

Rückfragen & Kontakt:
AUVA Allgemeine Unfallversicherungsanstalt
Christoph Luke
Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
+43 676 83395 4082
kommunikation@auva.at

Quelle mit Stand vom 29.02.2024 um 07:00 Uhr https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20240228_OTS0208/traumazentrum-wien-startschuss-zum-gesundheitsstandort-der-zukunft-in-der-brigittenau

Unfallkrankenhaus feiert 70-Jahres-Jubiläum

www.meinbezirk.at/salzburg-stadt

Unfallkrankenhaus feiert 70-Jahres-Jubiläum

Das Unfallkrankenhaus Salzburg feiert seinen 70. Geburtstag. Seit 1953 werden dort Akutfälle nach Unfällen versorgt. Allein im Jubiläumsjahr 2023 kümmerte sich das medizinische Personal um 34.400 ambulante und 5.150 stationäre Fälle.

STADT SALZBURG. Das Unfallkrankenhaus am Dr. Franz-Rehrl-Platz ist eines von sieben seiner Art in Österreich, das von der AUVA (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt) betrieben wird. Wie der Name scho sagt, werden dort Verletzte nach Unfällen versorgt. Stellt sich während der ambulanten Behandlung heraus, dass eine stationäre Aufnahme notwendig ist, stehen dafür rund 130 Betten zur Verfügung.

„Die Salzburgerinnen und Salzburger, aber auch alle aus dem angrenzenden Oberösterreich, können sich jederzeit auf die hochqualifizierte medizinische und pflegerische Versorgung verlassen.“
Daniela Gutschi, Gesundheitslandesrätin

Pflege-Vollzeitstellen: 70 Ärzte- und 150
Ambulante Fälle: 34.400
Stationäre Fälle: 5.150
Mittlere stationäre Behandlungsdauer: 6 Tage
Anzahl Operationen: 4.520
Anzahl systematisierte Betten: 134
Anzahl Ärzte-Vollzeitstellen: 66
Pflege-Vollzeitstellen: 150
Hubschrauberlandungen: 365
Schockraumalarmierungen: 352

Quelle: https://www.meinbezirk.at/salzburg-stadt/c-lokales/unfallkrankenhaus-feiert-70-jahres-jubilaeum_a6551325 vom 27.02.2024 um 14:42 Uhr

VORDIENSTZEITEN ANGERECHNET: 33.000 EURO FÜR GPA-MITGLIED

www.kompetenz-online.at

VORDIENSTZEITEN ANGERECHNET: 33.000 EURO FÜR GPA-MITGLIED

Wer bei einem Sozialversicherungsträger zu arbeiten beginnt und bei einem anderen Dienstgeber mindestens sechs Monate einschlägig beschäftigt war, kann sich diese Vordienstzeiten anrechnen lassen. Doch was sind „einschlägige“ Zeiten? Darüber waren sich eine Angestellte und ihr Arbeitgeber nicht einig.

Katrin B.* war viele Jahre als Ordinationsassistentin beschäftigt und wechselte dann in die Sozialversicherung, wo ihr neuer Job neben dem Umgang mit Ärzt:innen und Patient:innen auch Verwaltungstätigkeiten beinhaltete. Sehr ähnliche Aufgaben hatte sie auch bei ihrem früheren Dienstgeber zu erledigen.

Sie beantragte daher eine Anrechnung dieser Zeiten, was aber mit der Begründung, sie hätte keine Praxiserfahrung mit Administration, abgelehnt wurde. Nachdem Frau B. schon seit 20 Jahren Mitglied der Gewerkschaft GPA ist, wandte sie sich an die Rechtsberatung.

„Eine Regelung bei den Sozialversicherungsträgern sieht vor, dass es sich um einschlägige Vordienstzeiten handelt, wenn 75 Prozent der neuen Job-Inhalte mit den -vorangegangen übereinstimmen. Aus unserer Sicht war das hier der Fall“, so Sabine Ringler, GPA-Expertin für die Sozialversicherung.

Die GPA intervenierte beim Dienstgeber und legte ihre klare Rechtsmeinung dar, woraufhin Katrin B. eine Nachzahlung von 33.000 Euro (brutto) bekam. „Solche Summen bedeuten wirklich viel für unsere Mitglieder und zeigen, wie wichtig Interessensvertretung ist“, freut sich Ringler über den Erfolg.

Auch einige weitere ähnlich gelagerte Sachverhalte konnte die GPA in Oberösterreich bereits positiv abschließen und Summen zwischen 8.000 und 22.000 Euro für ihre Mitglieder erreichen.

Quelle: https://kompetenz-online.at/2024/01/08/vordienstzeiten-angerechnet-33-000-euro-fuer-gpa-mitglied/ vom 08. Januar 2024

Gesundheitsministerium startet mit Umsetzung der Gesundheitsreform

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Gesundheitsministerium startet mit Umsetzung der Gesundheitsreform

Sozial- und Familienleistungen werden zum zweiten Mal an die Inflation angepasst
Wien (OTS) – Im neuen Jahr treten wichtige Reformen in den Bereichen Gesundheit, Pflege und Soziales in Kraft. Im Zentrum steht für Sozial- und Gesundheitsminister Johannes Rauch die Umsetzung der umfassenden Gesundheitsreform. Am 1. Jänner steigen zudem sämtliche Sozial- und Familienleistungen sowie 2,2 Millionen Pensionen um 9,7 Prozent. Dem diplomierten Pflegepersonal wird es erstmals möglich, Pflegegeldeinstufungen durchzuführen und Medizinprodukte zu verschreiben. Psychologische Behandlungen werden der Psychotherapie in der Sozialversicherung gleichgestellt. Ebenfalls in Kraft tritt die Novelle des Tierarzneimittelgesetzes, die den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung stark reduziert. ***

Die Qualität der medizinischen Versorgung in Österreich liegt im internationalen Vergleich auf hohem Niveau. Um das Gesundheitssystem für die kommenden Jahre zu rüsten, einigten sich Bund, Länder und Sozialversicherung auf eine umfassende Gesundheitsreform. Sie wurde im Dezember vom Nationalrat beschlossen.

Die nötigen Gesetzesänderungen treten bereits am 1.1.2024 in Kraft. Die Sozialversicherung erhält jährlich 300 Millionen Euro zusätzlich, unter anderem zur Schaffung mehrerer hundert neuer Kassenstellen. 600 Millionen pro Jahr stehen für strukturelle Reformen im Spitalsbereich zur Verfügung, etwa um spezialisierte Fachambulanzen auszubauen und Tageskliniken einzurichten.

Um die Zahl der gesunden Lebensjahre in der Bevölkerung weiter zu erhöhen, werden jährlich 60 Millionen Euro in Gesundheitsförderung und Vorsorge sowie 90 Millionen Euro für den Ausbau von öffentlichen Impfprogrammen investiert. Mit jährlich 51 Millionen Euro werden die digitalen Angebote im Gesundheitssystem weiterentwickelt. So sollen die Elektronischen Gesundheitsakte ELGA und die Gesundheitshotline 1450 weiter ausgebaut werden. Für den einfachen Einsatz von Gesundheitsapps werden außerdem die Rahmenbedingungen geschaffen.

“Den Grundstein ist gelegt, damit Verbesserungen bei der Gesundheitsversorgung für alle spürbar werden. Jetzt geht es ans Umsetzen, damit die Maßnahmen auch dort ankommen, wo sie am dringendsten benötigt werden: bei den Patientinnen und Patienten”, betont Gesundheitsminister Rauch. Entscheidungen über die Verwendung eines Großteils der Budgetmittel trifft die Bundeszielsteuerungskommission im ersten Halbjahr. Dort sind Bund, Länder und Sozialversicherung vertreten.

Zuschuss der Krankenkassen für psychologische Behandlungen

Das neue Jahr bringt außerdem deutliche Verbesserungen in der psychosozialen Versorgung. Ab 1. Jänner sind psychologische Behandlungen und Psychotherapie im Sozialversicherungsgesetz gleichgestellt. Patient:innen erhalten damit auch bei psychologischen Behandlungen einen Zuschuss von ihrer Krankenkasse, wie das derzeit bei der Psychotherapie der Fall ist. Dafür stellt der Bund 50 Millionen Euro für das Jahr 2024 zur Verfügung.

Absicherung der Pflegereform und Kompetenzerweiterungen

Diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal erhält ab 1. Jänner 2024 neue Kompetenzen. Es darf Pflegegeldeinstufungen durchführen und Erstverschreibungen von Verbands- und Medizinprodukten bei Patient:innen vornehmen. Das Pflegegeld steigt zum Jahresbeginn um 9,7 Prozent auf bis zu 2061,8 Euro in der höchsten Pflegestufe 7. Der Angehörigenbonus verdoppelt sich im kommenden Jahr auf 1.500 Euro.

Langfristig abgesichert werden die beiden Pflegereformen. Dazu zählen die Entgelterhöhungen für Pflegekräfte. Sie betragen im kommenden Jahr 2.460 Euro pro Mitarbeiter:in. Auch der Ausbildungszuschuss von 600 Euro pro Monat bleibt bestehen. Das erfolgreiche Pilotprojekt Community Nurses in Gemeinden wird in die Regelstrukturen überführt. Es unterstützt Menschen, so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden zu bleiben.

Sozialleistungen und Pensionen steigen deutlich

Bereits zum zweiten Mal werden sämtliche Sozial- und Familienleistungen um die Inflation erhöht. Sie steigen um 9,7 Prozent – das entspricht der durchschnittlichen Inflation von August 2022 bis Juli 2023. Umfasst sind etwa Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag, Schüler- und Studienbeihilfe und viele weitere Unterstützungsmaßnahmen.

Die Erhöhung um 9,7 Prozent gilt auch für rund 2,2 Millionen Pensionist:innen. Höchstpensionen von mehr als 5.850 Euro monatlich steigen um einen Pauschalbetrag von 568 Euro. Ebenfalls um 9,7 Prozent erhöht sich der Ausgleichszulagenrichtsatz. Davon profitieren rund 200.000 Mindestpensionist:innen und 190.000 Bezieher:innen von Sozialhilfe.

Um negative Auswirkungen der hohen Inflation auf das Pensionskonto zu verhindern, tritt kommendes Jahr eine Schutzklausel in Kraft. Rund 95 Prozent aller Neupensionist:innen erhalten dadurch die Differenz zwischen der erwarteten Aufwertung von 3,5 Prozent und dem gesetzlichen Anpassungsfaktor von 9,7 Prozent ausgeglichen. Ausgenommen sind nur Personen, die im kommenden Jahr in Korridorpension gehen und vorher nicht arbeitslos waren.

Strengere Regeln für Antibiotika in der Tierhaltung

Mit 1.1.2024 tritt auch das neue Tierarzneimittelgesetz in Kraft. Es bringt strengere gesetzliche Vorschriften für den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung. Damit sollen Antibiotika-Resistenzen verhindert werden. Ausdrücklich verboten ist künftig etwa der Einsatz von Antibiotika zur Ertragssteigerung oder zum Ausgleich von schlechten Haltungsbedingungen. Ein Monitoring-System wird eingeführt. Die wichtigsten Antibiotika dürfen künftig nur in Verbindung mit einem Erregernachweis eingesetzt werden.

Quelle: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20231228_OTS0038/gesundheitsministerium-startet-mit-umsetzung-der-gesundheitsreform vom 28.12.2023 um 10:09 Uhr

Neuer Generaldirektor in der SVS

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Neuer Generaldirektor in der SVS

Alexander Biach wird mit 1. Juli 2024 neuer Generaldirektor der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) und löst damit Hans Aubauer ab. Dies hat der Verwaltungsrat dieses für Gewerbetreibende und Bauern zuständigen Allspartenträgers Mitte Dezember beschlossen. Als Generaldirektor-Stellvertreterin wurde Sabine Zaussinger (Finanzen und Organisation) bestätigt. Für die ebenalls als Generaldirektor-Stellvertreterin tätige Veronika Mickel-Göttfert (Leistung und Prävention) war aufgrund gültiger Vertragslaufzeit keine Neubestellung erforderlich. Leitende Ärztin der SVS bleibt weiterhin Eva Hilger.

SVS Obmann Peter Lehner kommentierte die Entscheidung des Verwaltungsrates mit den Worten: “Wir haben ein starkes Team für eine starke Zukunft für die soziale Sicherheit der Selbständigen in unserem Land.” Mit Alexander Biach komme ein Kenner des Systems in die SVS, der mit den Themen der Sozialversicherung bestens vertraut sei, sagte Lehner.

Alexander Biach (50) hat an der Wirtschaftsuniversität Wien als Betriebswirt promoviert und war von 2003 bis 2007 im Kabinett von Staatssekretär Helmut Kukacka. Von 2007 bis 2016 war er Direktor des Wiener Wirtschaftsbundes und ab 2016 Direktor-Stellvertreter und Standortanwalt in der Wirtschaftskammer Wien.

Den scheidenden Generaldirektor Hans Aubauer würdigte Lehner als Persönlichkeit, die mit ihren Managementqualitäten die Organisation des neuen Trägers aufgebaut und zukunftsorientiert, effizient und modern aufgestellt habe. Aubauer war seit 2016 Generaldirektor der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft (SVA). Im Zuge der Zusammenlegung der SVA mit der Sozialversicherung der Bauern (SVB) zum neuen Träger SVS wurde Aubauer im Juli 2019 zu dessen Generaldirektor bestellt.

Dem für die Leitungsbestellung zuständigen SVS-Verwaltungsrat gehören zehn Personen an, darunter neben SVS-Obmann Peter Lehner auch dessen Stellvertreterin Theresia Meier sowie von der bäuerlichen Seite auch Maria Pein und Franz Waldenberger.

Quelle: https://bauernzeitung.at/neuer-generaldirektor-in-der-svs/ vom 03 Januar 2024

Bund, Länder und Sozialversicherung einigen sich auf große Gesundheitsreform

www.ots.at/presseaussendung

Bund, Länder und Sozialversicherung einigen sich auf große Gesundheitsreform

14 Milliarden Euro für Gesundheit und Pflege bis 2028 – Rauch: “E-Card statt Kreditkarte”

Wien (OTS) – Bund, Länder und Sozialversicherung haben sich nach langen Verhandlungen auf eine große Gesundheitsreform geeinigt. Sie stellen in den kommenden fünf Jahren rund 14 Milliarden Euro für Gesundheit und Pflege zur Verfügung – durchschnittlich 2,8 Milliarden Euro pro Jahr. Den weitaus größten Anteil von knapp 11 Milliarden Euro trägt der Bund. Mit dem Geld werden mehrere hundert zusätzliche Kassenstellen geschaffen, Strukturreformen in den Spitälern und digitale Angebote für Patient:innen finanziert. In der Pflege werden Gehaltserhöhungen für Mitarbeiter:innen, finanzielle Unterstützungen für Auszubildende und die Förderung der 24-Stunden-Betreuung langfristig gesichert. “Gesundheit für alle in hoher Qualität – und zwar mit der e-Card statt der Kreditkarte. Das sichern wir mit unserer Gesundheitsreform”, freut sich Gesundheitsminister Johannes Rauch. Das Reformpaket wird heute im Nationalrat eingebracht. ***

Erst Anfang November hatte der OECD-Bericht “Health at a Glance” die Notwendigkeit von Strukturreformen im österreichischen Gesundheitssystem untermauert. Zwar ist Österreich im internationalen Vergleich nach wie vor gut aufgestellt. Allerdings stehen hohe Ausgaben für Spitäler vergleichsweise geringen Ausgaben für den niedergelassenen Bereich, Digitalisierung und Vorsorge gegenüber. Überdurchschnittlich hoch ist zudem der Anteil an Gesundheitsausgaben, die von Patient:innen privat bezahlt werden.

Kostensteigerungen und Personalmangel bedrohen zudem die hohe Qualität der Versorgung. Seit Anfang des Jahres haben Bund, Länder und Sozialversicherung deshalb intensiv eine große Gesundheitsreform verhandelt. Das Ziel: Gesundheit für alle Menschen in Österreich in hoher Qualität sicherstellen.

Gesundheitsminister Johannes Rauch: “Für mich war klar: Um die Qualität in Österreichs Gesundheitssystem zu sichern, brauchen wir tiefgreifende Strukturreformen. Raus aus den Spitälern, rein in den niedergelassenen Bereich, viel stärker in die Digitalisierung. Genau das schaffen wir mit der Einigung heute. Die größte Gesundheitsreform der vergangenen Jahrzehnte bringt Verbesserungen sowohl für Patient:innen als auch für Ärzt:innen, Pflegekräfte und alle weiteren Mitarbeitenden im Gesundheitsbereich. Wir investieren massiv in das solidarische Kassensystem, damit sich alle Menschen in Österreich Behandlungen weiterhin leisten können. Gesundheit darf keine Frage von arm oder reich sein.”

Quelle: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20231122_OTS0027/bund-laender-und-sozialversicherung-einigen-sich-auf-grosse-gesundheitsreform-anhang vom 22.Nov. 2023 um 09:00 Uhr

AUVA-Zentrum bekommt Forschungscampus

www.orf.at/stories

AUVA-Zentrum bekommt Forschungscampus

Am Standort des AUVA-Traumazentrums in der Brigittenau soll in den nächsten Jahren ein morderner Forschungs- und Wirtschaftscampus entstehen. Dort sollen unterschiedlichsten Partner unter einem Dach unter anderem an neuen Heilungsmethoden forschen.

Durch den direkten Anschluss an das Traumazentrum sollen Forschungsergebnisse schneller in die klinische Anwendung gebracht werden und damit auch die klinische Versorgung weiterentwickeln. Geplant sind in den neuen Gebäude Flächen für Forschung, Labore und Lehre sowie ein Orthopädietechnik-Zentrum und ein Start-Up-Campus.

Gemeinsames Ziel sei die Stärkung Wiens als Gesundheitsmetropole: „Internationale Sichtbarkeit und Relevanz soll durch die Einbindung renommierter Wissenschaftler, Forscher und Unternehmen erreicht werden“, hieß es in einer Aussendung. Der Standort des AUVA-Traumazentrums biete dafür die idealen Voraussetzungen zur Entwicklung eines entsprechend nutzbaren Gebäudes.

Absichterklärung unterzeichnet

Davon sollen neben Patientinnen und Patienten auch Ärzteschaft, Wissenschaft und Wirtschaft profitieren. Bis es soweit ist, wird es allerdings noch ein paar Jahre dauern: Als erster Schritt wurde von Stadt Wien, Wirtschaftskammer Wien und AUVA ein sogenannter „Letter of Intent“ – eine Absichtserklärung – unterzeichnet.

Quelle: https://wien.orf.at/stories/3229198/ vom 21.10.2023 um 06:03 Uhr

UKH: Pläne für Übersiedelung bekräftigt

kaernten.orf.at

UKH: Pläne für Übersiedelung bekräftigt

Das Unfallkrankenhaus (UKH) feiert am Donnerstag sein 70jähriges Bestehen. Den Betreiber, die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA), gibt es bereits seit 75 Jahren. Am Rande der Feierlichkeiten bekräftigte die AUVA, dass das UKH in den kommenden Jahren auf das Gelände des Klinikums ziehen und dort ein neues Traumazentrum errichtet werde.

Vor fünf Jahren kaufte die AUVA die ehemalige Chirurgie Ost am Gelände des Klinikum Klagenfurt. Nur mit der Bekanntgabe eines Datums für diese Übersiedelung hält man sich derzeit zurück. Hannes Weissenbacher, der Direktor der AUVA-Landesstelle Graz sagte, Traumatologie und Unfallversorgung werden immer multiprofessioneller: „Daher sind wir in Gesprächen mit der KABEG (Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft, die Red.), dass wir einen Standort am Gelände des Klinikums errichten und dort gemeinsam die beste Versorgung für die Patientinnen und Patienten garantieren können.“

AUVA: Getraue mich nicht, genauen Termin zu nennen

Man sei in Gesprächen, wie das Gebäude der ehemaligen Chirurgie Ost zu einem Unfallkrankenhaus entwickelt werden kann, sagte Weissenbacher. Der Direktor nannte kein Datum für den Start des Projektes: „Ich würde mit der konkreten zeitlichen Abschätzung noch warten, bis die Bauexperten vorgeschlagen haben, wie wir weiter mit dem Gebäude vorgehen, inwieweit wir es verwenden können oder neu bauen müssen. Also würde ich mich jetzt nicht trauen, einen ganz konkreten Termin zu nennen.“

Die Übersiedlung werde es geben, die Gespräche laufen sehr gut, sagte Weissenbacher: „Wir sind in Vorbereitung der Bauausschreibung, also ich bin persönlich überzeugt, dass das was wird.“ Der UKH-Standort feiert am Donnerstag das 70jährige Jubiläum. Auf die Frage von ORF-Redakteur Christof Glantschnig, ob das 75-Jahr-Jubiläum möglicherweise auch noch hier erlebt werden wird, sagte Weissenbacher: „Kann ich nicht sagen, das ist offen.“

Quelle: https://kaernten.orf.at/stories/3229009/ vom 19.10.2023 um 13:44 Uhr

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