Gletscherfahrt Kaprun 2024

Liebe Kolleginnen und Liebe Kollegen,

vom 16.04.2024 bis 20.04.2024 findet wieder die Gletscherfahrt in Kaprun statt.

Weitere Informationen sowie den Anmeldeabschnitt findet ihr im Anhang.
Auch 2024 werden wieder Reisen mit einem jährlichen Zuschuss von € 250,- unterstützt.

Darüber hinaus werden die Skipässe zur Gänze, durch den Sozialfonds, übernommen.

Anmeldungen werden bis spätestens 31.01.24 entgegengenommen.

Der Betriebsrat wünscht viel Spaß!


|| Information und Anmeldeabschnitt – Kaprun 24

41. Vienna City Marathon

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen,

im Anhang findet ihr den Anmeldeabschnitt sowie alle Informationen zum 41. Vienna City Marathon am 21.04.2024.
Das ausgefüllte Anmeldeformular mit dem Selbstbehalt in Höhe von

€ 35,- für den Marathon
€ 30,- für den Halbmarathon
€ 55,- für die Staffel

bis spätestens 23.02.2024 bei Klemens Huemer in der Physiotherapie abgeben.

Die Startplätze werden nach Reihenfolge der Anmeldung vergeben!

Wir bedanken uns herzlich bei Klemens Huemer für die tolle Organisation!

Sportliche Grüße
Jennifer Peric


|| Ausschreibung und Information VCM 2024

Mietbus für MitarbeiterInnen am Standort Meidling

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen!

Der Mietbus steht ab sofort zu eurer Verfügung!

Wie in der Betriebsversammlung vom 04.12.23 angekündigt können wir, trotz einiger organisatorischer Hindernisse, doch noch mit Jänner 2024 die Aktion „Mietbus für MitarbeiterInnen“ starten.

Ab sofort könnt ihr an UM-Betriebsratsbus-Meidling eine Mail schreiben um das gewünschte Ausleihdatum zu reservieren.
Innerhalb einer Woche bekommt ihr von uns eine Rückmeldung, ob der gewünschte Termin zur
Verfügung steht.

Kurzfristige Anmeldungen, trotzdem per Mail an oben angeführte Mailadresse und zusätzlichem Anruf im BR Sekretariat unter 55855, nach Verfügbarkeit möglich.

Die genauen Mietbedingungen, sowie der Mietvertrag, finden sich in den unten angeführten Anhängen.
Sämtliche Beträge sind spätestens bei Schlüsselübergabe unter Barzahlung zu entrichten.

Wir wünschen eine sichere und in jedem Fall kostengünstige Fahrt mit dem 9 Sitzer-Betriebsratsbus.
Eure Betriebsräte


|| Flyer Vorderseite
|| Flyer Rückseite
|| Mietvertrag
|| Kautionsvereinbarung

47. ZBR-AUVA – Schimeisterschaften Bad Häring 2024

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

vom 15.03. bis 17.03.2024 findet der 47. ZBR AUVA – Schiausflug mit Rennen statt.

Bei Teilnahme am Rennen, werden sämtliche Kosten (exkl. Selbstkostenbeitrag, Anreise) vom BR übernommen.
Solltest du nicht am Rennen teilnehmen wollen, kann lediglich der Reisefondszuschuss in Höhe von max. € 250 in Abzug gebracht werden.

Aufgrund der generellen Preisexplosionen bei sämtlichen Veranstaltungen des Betriebsrates, ist ein Selbstkostenbeitrag von € 50,00 /Tag leider unerlässlich.
Die Kosten pro MA belaufen sich auf über € 600,00.

Darüber hinaus bieten wir euch eine Anreise mit dem Bus am Donnerstag den 14.03.2024, Abfahrt 13:00 Uhr Haupteingang TZW Meidling, an. Rückfahrt am Sonntag inklusive. 🙂
Eigenanreisen werden finanziell nicht unterstützt.

Schifahren auf topgepflegten Pisten – Wilder Kaiser

Wir haben die Zimmer im 4 Sterne Superior Hotel (DAS SIEBEN) vorab reservieren lassen, da erfahrungsgemäß der Bedarf an Unterkünften, aufgrund der hohen Teilnehmeranzahlen der gesamten AUVA, sehr groß ist.

Unser Kontingent ist mit knapp über 40 Betten (EZ+DZ) begrenzt.

Anmeldungen bitte bis spätestens 02.02.24!

DAS SIEBEN 4* Superior in Bad Häring

Anmeldung bitte per Mail an jennifer.peric@auva.at mit der Angabe:

  • Nachname, Vorname,
  • Geburtsdatum,
  • Geschlecht,
  • Adresse,
  • Schi oder Snowboard,
  • Anreisetag,
  • Bus JA/NEIN,
  • Schipass 1,2 oder 3 Tage
  • Teilnahme Warm-Up-Party am Freitag JA/NEIN

Wir freuen uns auf zahlreiche Anmeldungen und auf einen tollen Schiausflug!
Eure Betriebsräte

VORDIENSTZEITEN ANGERECHNET: 33.000 EURO FÜR GPA-MITGLIED

www.kompetenz-online.at

VORDIENSTZEITEN ANGERECHNET: 33.000 EURO FÜR GPA-MITGLIED

Wer bei einem Sozialversicherungsträger zu arbeiten beginnt und bei einem anderen Dienstgeber mindestens sechs Monate einschlägig beschäftigt war, kann sich diese Vordienstzeiten anrechnen lassen. Doch was sind „einschlägige“ Zeiten? Darüber waren sich eine Angestellte und ihr Arbeitgeber nicht einig.

Katrin B.* war viele Jahre als Ordinationsassistentin beschäftigt und wechselte dann in die Sozialversicherung, wo ihr neuer Job neben dem Umgang mit Ärzt:innen und Patient:innen auch Verwaltungstätigkeiten beinhaltete. Sehr ähnliche Aufgaben hatte sie auch bei ihrem früheren Dienstgeber zu erledigen.

Sie beantragte daher eine Anrechnung dieser Zeiten, was aber mit der Begründung, sie hätte keine Praxiserfahrung mit Administration, abgelehnt wurde. Nachdem Frau B. schon seit 20 Jahren Mitglied der Gewerkschaft GPA ist, wandte sie sich an die Rechtsberatung.

„Eine Regelung bei den Sozialversicherungsträgern sieht vor, dass es sich um einschlägige Vordienstzeiten handelt, wenn 75 Prozent der neuen Job-Inhalte mit den -vorangegangen übereinstimmen. Aus unserer Sicht war das hier der Fall“, so Sabine Ringler, GPA-Expertin für die Sozialversicherung.

Die GPA intervenierte beim Dienstgeber und legte ihre klare Rechtsmeinung dar, woraufhin Katrin B. eine Nachzahlung von 33.000 Euro (brutto) bekam. „Solche Summen bedeuten wirklich viel für unsere Mitglieder und zeigen, wie wichtig Interessensvertretung ist“, freut sich Ringler über den Erfolg.

Auch einige weitere ähnlich gelagerte Sachverhalte konnte die GPA in Oberösterreich bereits positiv abschließen und Summen zwischen 8.000 und 22.000 Euro für ihre Mitglieder erreichen.

Quelle: https://kompetenz-online.at/2024/01/08/vordienstzeiten-angerechnet-33-000-euro-fuer-gpa-mitglied/ vom 08. Januar 2024

Gesundheitsministerium startet mit Umsetzung der Gesundheitsreform

www.ots.at/presseaussendung

Gesundheitsministerium startet mit Umsetzung der Gesundheitsreform

Sozial- und Familienleistungen werden zum zweiten Mal an die Inflation angepasst
Wien (OTS) – Im neuen Jahr treten wichtige Reformen in den Bereichen Gesundheit, Pflege und Soziales in Kraft. Im Zentrum steht für Sozial- und Gesundheitsminister Johannes Rauch die Umsetzung der umfassenden Gesundheitsreform. Am 1. Jänner steigen zudem sämtliche Sozial- und Familienleistungen sowie 2,2 Millionen Pensionen um 9,7 Prozent. Dem diplomierten Pflegepersonal wird es erstmals möglich, Pflegegeldeinstufungen durchzuführen und Medizinprodukte zu verschreiben. Psychologische Behandlungen werden der Psychotherapie in der Sozialversicherung gleichgestellt. Ebenfalls in Kraft tritt die Novelle des Tierarzneimittelgesetzes, die den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung stark reduziert. ***

Die Qualität der medizinischen Versorgung in Österreich liegt im internationalen Vergleich auf hohem Niveau. Um das Gesundheitssystem für die kommenden Jahre zu rüsten, einigten sich Bund, Länder und Sozialversicherung auf eine umfassende Gesundheitsreform. Sie wurde im Dezember vom Nationalrat beschlossen.

Die nötigen Gesetzesänderungen treten bereits am 1.1.2024 in Kraft. Die Sozialversicherung erhält jährlich 300 Millionen Euro zusätzlich, unter anderem zur Schaffung mehrerer hundert neuer Kassenstellen. 600 Millionen pro Jahr stehen für strukturelle Reformen im Spitalsbereich zur Verfügung, etwa um spezialisierte Fachambulanzen auszubauen und Tageskliniken einzurichten.

Um die Zahl der gesunden Lebensjahre in der Bevölkerung weiter zu erhöhen, werden jährlich 60 Millionen Euro in Gesundheitsförderung und Vorsorge sowie 90 Millionen Euro für den Ausbau von öffentlichen Impfprogrammen investiert. Mit jährlich 51 Millionen Euro werden die digitalen Angebote im Gesundheitssystem weiterentwickelt. So sollen die Elektronischen Gesundheitsakte ELGA und die Gesundheitshotline 1450 weiter ausgebaut werden. Für den einfachen Einsatz von Gesundheitsapps werden außerdem die Rahmenbedingungen geschaffen.

“Den Grundstein ist gelegt, damit Verbesserungen bei der Gesundheitsversorgung für alle spürbar werden. Jetzt geht es ans Umsetzen, damit die Maßnahmen auch dort ankommen, wo sie am dringendsten benötigt werden: bei den Patientinnen und Patienten”, betont Gesundheitsminister Rauch. Entscheidungen über die Verwendung eines Großteils der Budgetmittel trifft die Bundeszielsteuerungskommission im ersten Halbjahr. Dort sind Bund, Länder und Sozialversicherung vertreten.

Zuschuss der Krankenkassen für psychologische Behandlungen

Das neue Jahr bringt außerdem deutliche Verbesserungen in der psychosozialen Versorgung. Ab 1. Jänner sind psychologische Behandlungen und Psychotherapie im Sozialversicherungsgesetz gleichgestellt. Patient:innen erhalten damit auch bei psychologischen Behandlungen einen Zuschuss von ihrer Krankenkasse, wie das derzeit bei der Psychotherapie der Fall ist. Dafür stellt der Bund 50 Millionen Euro für das Jahr 2024 zur Verfügung.

Absicherung der Pflegereform und Kompetenzerweiterungen

Diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal erhält ab 1. Jänner 2024 neue Kompetenzen. Es darf Pflegegeldeinstufungen durchführen und Erstverschreibungen von Verbands- und Medizinprodukten bei Patient:innen vornehmen. Das Pflegegeld steigt zum Jahresbeginn um 9,7 Prozent auf bis zu 2061,8 Euro in der höchsten Pflegestufe 7. Der Angehörigenbonus verdoppelt sich im kommenden Jahr auf 1.500 Euro.

Langfristig abgesichert werden die beiden Pflegereformen. Dazu zählen die Entgelterhöhungen für Pflegekräfte. Sie betragen im kommenden Jahr 2.460 Euro pro Mitarbeiter:in. Auch der Ausbildungszuschuss von 600 Euro pro Monat bleibt bestehen. Das erfolgreiche Pilotprojekt Community Nurses in Gemeinden wird in die Regelstrukturen überführt. Es unterstützt Menschen, so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden zu bleiben.

Sozialleistungen und Pensionen steigen deutlich

Bereits zum zweiten Mal werden sämtliche Sozial- und Familienleistungen um die Inflation erhöht. Sie steigen um 9,7 Prozent – das entspricht der durchschnittlichen Inflation von August 2022 bis Juli 2023. Umfasst sind etwa Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag, Schüler- und Studienbeihilfe und viele weitere Unterstützungsmaßnahmen.

Die Erhöhung um 9,7 Prozent gilt auch für rund 2,2 Millionen Pensionist:innen. Höchstpensionen von mehr als 5.850 Euro monatlich steigen um einen Pauschalbetrag von 568 Euro. Ebenfalls um 9,7 Prozent erhöht sich der Ausgleichszulagenrichtsatz. Davon profitieren rund 200.000 Mindestpensionist:innen und 190.000 Bezieher:innen von Sozialhilfe.

Um negative Auswirkungen der hohen Inflation auf das Pensionskonto zu verhindern, tritt kommendes Jahr eine Schutzklausel in Kraft. Rund 95 Prozent aller Neupensionist:innen erhalten dadurch die Differenz zwischen der erwarteten Aufwertung von 3,5 Prozent und dem gesetzlichen Anpassungsfaktor von 9,7 Prozent ausgeglichen. Ausgenommen sind nur Personen, die im kommenden Jahr in Korridorpension gehen und vorher nicht arbeitslos waren.

Strengere Regeln für Antibiotika in der Tierhaltung

Mit 1.1.2024 tritt auch das neue Tierarzneimittelgesetz in Kraft. Es bringt strengere gesetzliche Vorschriften für den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung. Damit sollen Antibiotika-Resistenzen verhindert werden. Ausdrücklich verboten ist künftig etwa der Einsatz von Antibiotika zur Ertragssteigerung oder zum Ausgleich von schlechten Haltungsbedingungen. Ein Monitoring-System wird eingeführt. Die wichtigsten Antibiotika dürfen künftig nur in Verbindung mit einem Erregernachweis eingesetzt werden.

Quelle: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20231228_OTS0038/gesundheitsministerium-startet-mit-umsetzung-der-gesundheitsreform vom 28.12.2023 um 10:09 Uhr

Neuer Generaldirektor in der SVS

bauernzeitung.at

Neuer Generaldirektor in der SVS

Alexander Biach wird mit 1. Juli 2024 neuer Generaldirektor der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) und löst damit Hans Aubauer ab. Dies hat der Verwaltungsrat dieses für Gewerbetreibende und Bauern zuständigen Allspartenträgers Mitte Dezember beschlossen. Als Generaldirektor-Stellvertreterin wurde Sabine Zaussinger (Finanzen und Organisation) bestätigt. Für die ebenalls als Generaldirektor-Stellvertreterin tätige Veronika Mickel-Göttfert (Leistung und Prävention) war aufgrund gültiger Vertragslaufzeit keine Neubestellung erforderlich. Leitende Ärztin der SVS bleibt weiterhin Eva Hilger.

SVS Obmann Peter Lehner kommentierte die Entscheidung des Verwaltungsrates mit den Worten: “Wir haben ein starkes Team für eine starke Zukunft für die soziale Sicherheit der Selbständigen in unserem Land.” Mit Alexander Biach komme ein Kenner des Systems in die SVS, der mit den Themen der Sozialversicherung bestens vertraut sei, sagte Lehner.

Alexander Biach (50) hat an der Wirtschaftsuniversität Wien als Betriebswirt promoviert und war von 2003 bis 2007 im Kabinett von Staatssekretär Helmut Kukacka. Von 2007 bis 2016 war er Direktor des Wiener Wirtschaftsbundes und ab 2016 Direktor-Stellvertreter und Standortanwalt in der Wirtschaftskammer Wien.

Den scheidenden Generaldirektor Hans Aubauer würdigte Lehner als Persönlichkeit, die mit ihren Managementqualitäten die Organisation des neuen Trägers aufgebaut und zukunftsorientiert, effizient und modern aufgestellt habe. Aubauer war seit 2016 Generaldirektor der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft (SVA). Im Zuge der Zusammenlegung der SVA mit der Sozialversicherung der Bauern (SVB) zum neuen Träger SVS wurde Aubauer im Juli 2019 zu dessen Generaldirektor bestellt.

Dem für die Leitungsbestellung zuständigen SVS-Verwaltungsrat gehören zehn Personen an, darunter neben SVS-Obmann Peter Lehner auch dessen Stellvertreterin Theresia Meier sowie von der bäuerlichen Seite auch Maria Pein und Franz Waldenberger.

Quelle: https://bauernzeitung.at/neuer-generaldirektor-in-der-svs/ vom 03 Januar 2024