Prominenz aus Sport und Politik beim Austrian Health Day in Bergheim

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Prominenz aus Sport und Politik beim Austrian Health Day in Bergheim

Im Zuge des Austrian Health Day, der in Bergheim bei Salzburg stattfand flimmerte kürzlich Österreichs größter Livestream im Zeichen der Gesundheitsvorsorge mit Live-Zusehern aus über 450 Unternehmen über viele Bildschirme. Organisiert wurde der Austrian Health Day von Paralympics-Champion Günther Matzinger.

BERGHEIM, SALZBURG. Durch die Kooperation mit der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) wurde allen österreichischen Unternehmen und deren Mitarbeitern eine kostenlose Teilnahme am Austrian Health Day ermöglicht. Der Paralympic-Profi Günther Matzinger begrüßte in der Eventlocation in Bergheim bei Salzburg prominente Sportkolleginnen und Sportkollegen, wie die Weltcupsiegerin und Silbermedaillen-Gewinnerin im Skibergsteigen, Sarah Dreier und den dreifachen Rad-Weltmeister Roland Königshofer. Auch namhafte Vortragende, darunter Top-Keynote-Speaker Ali Mahlodji gaben beim Austrian Health Day ihr Wissen weiter. Für die Medienvertreter bot sich dabei die Möglichkeit, in einem Zeitfenster Ihrer Wahl, live dabei zu sein, um direkt mit den Vortragenden und den Gästen ins Gespräch zu kommen.

Sicherheit am Arbeitsweg
Die Themen Sicherheit und Gesundheit auf dem Arbeitsweg standen beim Austrian Health Day ebenso im Fokus. Salzburgs Verkehrslandesrat Stefan Schnöll sprach im Zuge einer Diskussionsrunde unter dem Motto der AUVA-Verkehrssicherheitsinitiative „Kommt gut an!“, mit AUVA-Radsicherheitsprofi Joachim Rauch, Gesundheits- und Verkehrspsychologin Bettina Schützhofer und mit dem Arbeitsmediziner Heinz Fuchsig über mögliche Stellschrauben, an denen gedreht werden kann. Da schloß sich auch der dreifache Rad-Weltmeister Roland Königshofer an, als er zusammen mit Joachim Rauch Tipps und Tricks für mehr Verkehrssicherheit am Rad gab.

Star-Speaker und Skibergsteigerin mit dabei
Star-Keynote-Speaker, Ali Mahlodji, seines Zeichens EU-Jugendbotschafter, UNICEF- Ehrenbeauftragter, Bestseller-Autor und Gründer von whatchado.com & futureOne HEROES, widmete sich dem Thema „Achtsamkeit im Business Zeitalter“. Sogar eine Yogastunde wurde live gestreamt. Diese steuerte der internationale Yogalehrer und Sprecher Marcel Clementi bei. Sarah Dreier wird Günther Matzinger nebenbei erwähnt, in diesem Jahr bei seiner Mission für die Gesundheit in Österreich unterstützen. Auch der Termin für den nächsten virtuellen Gesundheitstag steht bereits fest: Der nächste Austrian Health Day wird am 11. April 2024 stattfinden.

Quelle: https://www.meinbezirk.at/flachgau/c-wirtschaft/prominenz-aus-sport-und-politik-beim-austrian-health-day-in-bergheim_a5957896 Stand vom 30. März 2023 um 09:26 Uhr

Wegweisend für die Zukunft der Wiener Gesundheitsversorgung

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Wegweisend für die Zukunft der Wiener Gesundheitsversorgung

Wien (OTS) – „Die Wiener Landeszielsteuerungskommission, in der neben Vertretern der Stadt Wien, Vertreter der Sozialversicherung und des Bundes sitzen, ist das Gremium, in dem wir gemeinschaftlich unsere Projekte für die Zukunft der Wiener Gesundheitsversorgung auf den Weg bringen können, und ist daher eines unserer wichtigsten Werkzeuge“, unterstreicht Wiens Gesundheitsstadtrat Peter Hacker die Bedeutung der Wiener Landeszielsteuerungskommission (LZK) im Anschluss ihrer 39. Sitzung. „Mit neuen Projekten, Machbarkeitsstudien und dem Ausbau bewährter Strukturen zeigt sich deutlich das Kommittent der Zielsteuerungspartner, beim Ausbau der Gesundheitsversorgung der Wienerinnen und Wiener an einem Strang zu ziehen“, so der Vorsitzende der ÖGK Landesstellenausschuss Wien, Mario Ferrari.

Ein Highlight der 39. Sitzung der LZK ist ein wegweisendes Projekt in Form einer Machbarkeitsstudie im Bereich Telemedizin. Mit dem Projekt „Telemedizinische Betreuung von Menschen mit Herzinsuffizienz“ werden unter wissenschaftlicher Begleitung in Kooperation mit den kardiologischen Abteilungen des Wiener Gesundheitsverbunds, neben den technischen Umsetzungsmöglichkeiten, auch Erkenntnisse für eine allfällige Etablierung einer telemedizinischen Regelversorgung für herzinsuffiziente Patient*innen in Wien geprüft.

Im Bereich der Hospiz- und Palliativversorgung kam es unter den Zielsteuerungspartnern bezüglich der Finanzierung für den Ausbau und Betrieb für Einrichtungen der Hospiz – und Palliativversorgung ebenfalls zu einer Einigung. Damit stehen für das Jahr 2023 für die Hospiz- und Palliativversorgung insgesamt mehr als 23 Millionen Euro, die unter Bund, Länder und Sozialversicherung zu gleichen Teilen aufgeteilt werden, zur Verfügung.

Beschlossen wurde auch eine gemeinsame Finanzierung aus Mitteln der Sozialversicherung (Krankenversicherungsträgern und AUVA) und dem Wiener Gesundheitsfonds für den Aufbau einer Erstversorgungsambulanz (EVA) im Traumazentrum Wien Meidling (TZW Meidling), deren Betrieb bis Juni 2025 vorgesehen ist. Hier werden in Zukunft ein Großteil der selbstkommenden Patient*innen einer Abklärung in der EVA zugeführt.

Nicht zuletzt wurde mit der Fortführung des 2022 als Pilotprojekt gestarteten Aufbaus eines Wundnetzes zur Versorgung Menschen mit chronischen Wunden eine wichtige Maßnahme für Betroffene beschlossen. Hier hat die erste Evaluation des Projekts eine sehr hohe Zufriedenheit der Patient*innen mit dem Angebot gezeigt.

Quelle: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20230317_OTS0137/wegweisend-fuer-die-zukunft-der-wiener-gesundheitsversorgung Stand 17. März 2023 um 16:22 Uhr

Österreichische Ärztekammer zur Rede des Bundeskanzlers: Taten sollen den Worten folgen

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Österreichische Ärztekammer zur Rede des Bundeskanzlers: Taten sollen den Worten folgen
Die ÖÄK begrüßt die Awareness für Gesundheitsthemen, spricht sich aber gegen Zwangsverpflichtungen aus und fordert konkrete Maßnahmen und mehr Geld ins System.

Wien (OTS) – „Es ist zu begrüßen, dass sich der Bundeskanzler in seiner Rede zur Nation auch mit den brennenden Themen in der Gesundheitsversorgung befasst“, sagt Johannes Steinhart, Präsident der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK). Neu seien die Themen aber nicht. So sei beispielsweise der Ausbau der wohnortnahen Versorgung auch als Zielsetzung im Regierungsprogramm vorgesehen: „Bis heute hat sich leider an der prekären Situation nicht viel verändert, wir benötigen hier mehr Taten seitens der Politik und Sozialversicherung“, betont Steinhart. Die grundsätzlichen Überlegungen des Bundeskanzlers seien an sich gut, einige Vorschläge müssten aber noch überdacht werden.

Konkrete Zukunftsperspektiven notwendig
„Zwangsverpflichtungen in jeder Form lehnen wir ab“, sagt Harald Mayer, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer und Bundeskurienobmann der angestellten Ärzte. „Wir müssen vielmehr danach trachten, dass wir jene, die bei uns ausgebildet werden, mit attraktiven Angeboten in Österreich halten. Ohne Zwang. Zwang ist leistungshemmend.“ Auch die vom Bundeskanzler erwähnte, mögliche Anhebung der Zahl der Medizin-Studienplätze betrachtet Mayer als nicht zielführend: „Wir haben grundsätzlich genug Absolventen, um den Bedarf zu decken und bilden noch immer mehr Ärztinnen und Ärzte aus, als wir brauchen, schaffen es aber nicht, die für die optimale Gesundheitsversorgung nötigen 1.400 in Österreich zu halten. Genau hier muss angesetzt werden.“ Und zwar mit einer Attraktivierung der Arbeitsbedingungen, die den Anforderungen des 21. Jahrhunderts und den Bedürfnissen der jeweiligen Lebenssituation entspricht. Dabei geht es neben konkreten Zukunftsperspektiven mit verbesserten Karrierechancen insbesondere darum, innovative, flexible Work-Life-Balance-Modelle und Teilzeitarbeit zu ermöglichen: „Die Politik muss endlich beginnen, den Jungen zuzuhören und zu berücksichtigen, wie der ärztliche Nachwuchs in Zukunft im Spital, aber auch in der Niederlassung, arbeiten möchte. Wir stehen als Standesvertretung gerne als Vermittler zur Verfügung.“

Ausbau des Kassensystems
Begrüßenswert sei, dass der Bundeskanzler einen Ausbau des Kassensystems um 800 Kassenstellen österreichweit anstrebe: „Der Ausbau des Kassensystems ist ein wichtiger Pfeiler, um die wohnortnahe Versorgung zu stärken und die Ambulanzen zu entlasten“, betont Edgar Wutscher, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer und Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte. Auch hier gelte: „Der bloße Ausbau wird den Kassenärztemangel nicht lösen, nur in Kombination mit einer zeitgemäßen Honorierung und neuen Arbeitszeitmodellen, die sich an die tatsächliche Lebensrealität der Ärztinnen und Ärzte anpassen“, gibt Wutscher zu bedenken. Vor allem müsse auch in das Gesundheitssystem investiert werden: „Der Herr Bundeskanzler soll hier nicht nur Pläne schmieden, sondern auch die finanziellen Voraussetzungen schaffen, um die Versorgung der Patientinnen und Patienten in Österreich auf stabile Beine zu stellen“, plädiert der Allgemeinmediziner an den Bundeskanzler.

Quelle: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20230310_OTS0151/oesterreichische-aerztekammer-zur-rede-des-bundeskanzlers-taten-sollen-den-worten-folgen Stand vom 10. März 2023 um 16:57 Uhr

Ärztekammer Wien: Bewegung bei KPJ-Aufwandsentschädigung

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Ärztekammer Wien: Bewegung bei KPJ-Aufwandsentschädigung
AUVA erhöht Aufwandsentschädigung auf 900 Euro brutto

Ärztekammer Wien erneuert Forderung nach 1.700 Euro bruttoWien (OTS) – Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) hat die Aufwandsentschädigung für das Klinisch-Praktische Jahr (KPJ) mit 1. März 2023 auf 900 Euro brutto pro Monat erhöht. „Es ist erfreulich, dass wir Bewegung bei der KPJ-Aufwandsentschädigung sehen. Die Erhöhung liegt jedoch weit unter unserer Forderung von 1.700 Euro brutto, auch wenn die AUVA damit 100 Euro mehr als der WiGeV anbietet“, erklärt Christina Weidhofer, Leiterin des KPJ-Referats der Wiener Ärztekammer.****

Seit der Einführung des KPJ im Jahr 2015 wurde die Aufwandsentschädigung Anfang des Jahres erstmalig vom Wiener Gesundheitsverbund (WiGeV) von 650 auf 800 Euro brutto erhöht. Ende Jänner gab die Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft (KAGes) bekannt, dass sie mit 1. Februar 2023 ebenfalls eine Erhöhung der KPJ-Aufwandsentschädigung auf 900 Euro brutto umsetzen wird. Nun zieht auch die AUVA nach.

„Wir sind der Meinung, dass die KPJ-Aufwandsentschädigung den Lebensunterhalt der Studierenden während dieser Zeit sicherstellen sollte. Mit der geringfügigen Erhöhung verlieren manche KPJ-Studierende sogar den Anspruch auf gewisse Fördermittel, bei unwesentlich höherer Aufwandsentschädigung. Das ist ein gravierender finanzieller Nachteil“, erklärt Weidhofer.

„Als Ärztekammer Wien begrüßen wir die Erhöhung der KPJ-Aufwandsentschädigung, möchten aber gleichzeitig unsere Forderung nach 1.700 Euro brutto erneuern. Es ist ein Armutszeugnis, dass die Aufwandsentschädigung nach wie vor unterhalb der gesetzlichen Mindestsicherung liegt“, ergänzt Bernhard Schönthoner, Obmann der Sektion Turnusärzte der Ärztekammer Wien.

Die Ärztekammer Wien wird daher ihre Bemühungen fortsetzen, eine flächendeckende gemeinsame Lösung für alle KPJ-Studierenden der Wiener Spitäler zu erreichen.

Quelle: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20230312_OTS0005/aerztekammer-wien-bewegung-bei-kpj-aufwandsentschaedigung Stand 12. März 2023 um 09:00 Uhr

Neuer Standort für Chefärztliche Station Wien

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AUVA: Neuer Standort für Chefärztliche Station Wien
Chefärztliche Station der AUVA übersiedelt ins Traumazentrum Wien – Standort Lorenz Böhler.
Wien (OTS) – Die Chefärztliche Station der Landesstelle Wien übersiedelt von ihrem bisherigen Standort in der Webergasse in das Traumazentrum Wien – Standort Lorenz Böhler. Der Betrieb am neuen Standort startet bereits am Montag, 13. März 2023.Das Aufgabenportfolio der Chefärztlichen Station umfasst die Begutachtung und medizinische Betreuung nach Arbeitsunfällen sowie bei Berufskrankheiten. Wie auch schon bisher, kann die Station von Montag bis Freitag zwischen 9 und 15 Uhr oder nach Terminvereinbarung aufgesucht werden.Die Begutachtung beinhaltet die Klärung von Zusammenhangsfragen beim Arbeitsunfall und die Einschätzung einer etwaigen Minderung der Erwerbsfähigkeit. Im Bereich der medizinischen Betreuung finden sich Themenfelder wie Unfallheilbehandlung und die Rehabilitation. Leitender Arzt der Chefärztlichen Station ist Dr. Dieter Eschberger.

„Die AUVA betreibt in Wien das Traumazentrum mit zwei Standorten und leistet damit einen unverzichtbaren Beitrag zur Leistungsfähigkeit des Wiener Gesundheitssystems“, betonen Peter Engelbrechtsmüller, Vorsitzender der AUVA-Landesstelle und Reinhard Minixhofer, Landesstellendirektor.

Moderne Unfallheilbehandlung ist eine Kernaufgabe der AUVA mit einem flächendeckenden Netz an hochspezialisierten Unfallkrankenhäusern in ganz Österreich. Diese Unfallheilbehandlung soll in erster Linie die durch einen Arbeitsunfall oder durch eine Berufskrankheit hervorgerufene Gesundheitsstörung bessern bzw. eine Verschlimmerung verhindern.

Zwischen 2020 und 2022 wurden in der Chefärztlichen Station über 6.000 Begutachtungen durchgeführt. Am neuen Standort stehen dafür bestmögliche Ressourcen und Einrichtungen zur Verfügung. „Besonderer Dank für den Einsatz gilt dem engagierten Team rund um Chefarzt Dr. Eschberger“, so Engelbrechtsmüller und Minixhofer.

Chefärztliche Station Wien
Neue Anschrift ab 13. März 2023:
Traumazentrum Wien Standort Lorenz Böhler
Donaueschingenstraße 13, A-1200 Wien

Montag bis Freitag von 9 bis 15 Uhr oder nach Terminvereinbarung.

Quelle: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20230310_OTS0061/auva-neuer-standort-fuer-chefaerztliche-station-wien-bild Stand 11. März um 11:02 Uhr

Entlastungswoche für Pflegepersonal in der Sozialversicherung

Liebe Kolleginnen,
Liebe Kollegen,

Entlastungwoche war das Stichwort als im Mai 2022 von der Bundesregierung eine angebliche Pflegereform präsentiert wurde. Neben einem Pflegezuschuss, der sich als Zuschüsschen entpuppte, das noch dazu nicht alle bekommen, war die Entlastungswoche eine große Versprechung. Groß verkünden die Minister Kocher und Rauch: „Zusätzliche Entlastungswoche für Gesundheits- und Krankenpflegeberufe ab 43 Jahren!“ Kleinlaut heißt es weiter im Text: „In manchen Kollektivverträgen war eine sechste Urlaubswoche schon bisher enthalten.“ Nicht für alle gibt es also eine zusätzliche Entlastung.

Aber nicht nur das: Anspruchsberechtigt sind Beschäftigte, die als Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz oder Diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal beschäftigt sind. Damit sind nicht nur Heimhilfen bereits von vornherein ausgeschlossen. Auch im Behindertenbereich wiederholt die Bundesregierung die Fehler, die sie bereits beim Pflegezuschuss gemacht hat: Erneut profitieren im Behindertenbereich nicht alle. Dass der Kreis der Bezugsberechtigten ein anderer ist als beim Pflegezuschuss sorgt zusätzlich für Verwirrung. Die Minister Kocher und Rauch haben erneut ein Gesetz auf den Weg gebracht, das mehr Fragen offen lässt, als es beantwortet.

Die Entlastungswoche steht dabei symptomatisch für die Politik der Bundesregierung in Pflege-Fragen. Obwohl im Mai 2022 eine große Pflegereform für Herbst desselben Jahres angekündigt worden war, kam: Wenig bis Nichts.

Wir erleben einen starken Personalmangel. Kennerinnen und Kenner der Branche verwundert das nicht: Eine von der Gewerkschaft GPA in Auftrag gegebene Umfrage des Meinungsforschungsinstituts IFES im November 2021 zeigt, dass die Stimmung in der Branche schlecht ist. Nur 25 Prozent der Befragten geben an, dass es genug Personal gibt, um die Arbeit gut zu erledigen. Der Schnitt über alle Branchen liegt bei 47 Prozent. Fast zwei Drittel sagen, dass der Arbeitsdruck steigt, die Hälfte der Unternehmen werde aufgrund der angespannten Personalsituation verlassen.

Nur grundlegende Verbesserungen können das Schlimmste verhindern. Dazu braucht es das Bekenntnis, dass deutlich mehr Geld im System notwendig ist. Das Wirtschaftsforschungsinstitut geht von einer Verdopplung der gesamtstaatlichen Pflegeausgaben auf 3,3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts im Jahr 2060 aus, der Ageing Report der EU-Kommission spricht sogar von 3,5 Prozent des BIP. Wer die Augen vor der Tatsache verschließt, dass der Bereich langfristig unterfinanziert ist, lügt sich selbst an. Der Finanzausgleich schafft die Möglichkeit, eine echte Pflegereform einzuleiten. Mit höheren Gehältern. Mit mehr Personal. Mit einer echten Entlastungswoche für alle. Es ist möglich, den Bereich so zu attraktiveren, dass junge Menschen gerne ein Teil davon sein wollen. Aber die Zeit läuft davon. Die Regierung ist gut beraten, die Chance nicht verstreichen zu lassen.

Die Entlastungswoche für das Pflegepersonal ist nun beschlossen und im Bundesgesetzblatt (BGBI I 214/2022) veröffentlicht.

Das Gesetz trat mit 1. Jänner 2023 in Kraft. Die konsolidierte Fassung des geänderten Bundesgesetzes findest Du hier: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008815

Das Wichtigste zum Gesetz in aller Kürze:
Ab dem Kalenderjahr, in dem das 43. Lebensjahr vollendet wird, hat man Anspruch auf die Entlastungswoche. Teilzeitbeschäftigte bekommen die Entlastungswoche heruntergerechnet auf ihre Stundenanzahl. Bessere Regelungen im Kollektivvertrag (zB mehr Urlaub nach Dienstzugehörigkeit) werden auf diese Bestimmun angerechnet. Bei 6 Wochen Urlaub ist Schluss. Die Regierung gibt den Arbeitgebern drei Jahre für die Umstellung Zeit. Bis inklusive 2026 ist es möglich, die Entlastungswoche finanziell abzugelten, wenn sie nicht in Anspruch genommen werden kann.

Hinzuweisen ist darauf, dass es sich bei der Entlastungswoche um ein neues Rechtsinstrument handelt, zu dem weder Judikatur noch Literatur vorliegt. Manche Fragen scheinen uns im Gesetz auch noch nicht bedacht worden zu sein. Wir werden uns daher um entsprechende Klärungen –gegebenenfalls sogar durch eine Novellierung des Gesetzes– bemühen.

Darüber werden wir natürlich informieren.

Im Folgenden stellen wir die wesentlichsten Punkte zu der Entlastungswoche dar, soweit sie bisher feststehen:

Entlastungswoche Geltungsbereich – Betroffene Berufsgruppen
ArbeitnehmerInnen, die in einem der in § 1 GuKG, BGBl I 108/1997, in der Fassung BGBl I 165/2022, angeführten Berufe beschäftigt werden.

Einen Anspruch haben nur MitarbeiterInnen, die als
• Pflegeassistenz
• Pflegefachassistenz
• Diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal
beschäftigt sind.

Es muss somit eine Beschäftigung in einer dieser Berufsgruppen vorliegen.

Der Verweis auf das GuKG in der Fassung BGBl I 165/2022 bewirkt, dass sollten weitere (neue) Berufsgruppen in das GuKG aufgenommen werden, lediglich den aktuell im GuKG normierten Berufsgruppen (PA, PFA, DGKP) eine Entlastungswoche gebührt. Zukünftige Berufsgruppen hätten nach heutigem Stand keinen Anspruch.

Da die Regelung nicht auf einen Bereich oder ein Setting abstellt, gehen wir davon aus, dass die einzige Voraussetzung, um einen Anspruch auf die Entlastungswoche zu haben, die Zugehörigkeit zur Berufsgruppe samt Tätigkeit als Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz oder Diplomierte Gesundheit- und Krankenpflegeperson ist.

Wie schon beim Pflegezuschuss werden sich aber auch hier wieder zahlreiche Abgrenzungsfragen stellen, die wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht gesichert beantworten können.

Ausmaß der Entlastungswoche
Es gebührt eine Entlastungswoche im Ausmaß einer vereinbarten wöchentlichen Normalarbeitszeit, höchstens jedoch 40 Stunden pro Kalenderjahr.

Vollzeitbeschäftigten eine Entlastungswoche grundsätzlich im Ausmaß von 40 Stunden.

Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf eine Entlastungswoche im Ausmaß der individuell vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit (zB. 30 Stunden-Kraft erhält eine Entlastungswoche im Ausmaß von 30 Stunden).

Beginn des Anspruches
Ab dem Kalenderjahr, in dem das 43. Lebensjahr vollendet wird, gebührt erstmalig diese Entlastungswoche.

Die Regelung spricht nur vom „Kalenderjahr“, das Verhältnis zwischen gegebenenfalls unterschiedlichem Urlaubsjahr und Kalenderjahr wirft einige Fragen auf.

Nach derzeitiger Lesart dürfte diese Entlastungswoche auch nicht übertragen werden können. Da die Nicht-Gewährung unter Strafsanktion steht, gehen wir davon aus, dass diese Woche innerhalb des Kalenderjahres aufzubrauchen ist. Dies ist in den Arbeitszeitaufzeichnungen jedenfalls kenntlich zu machen.

Anrechnung bestehender Urlaubsansprüche/freier Zeiten
Anrechnung
Auf Gesetze, Verordnungen, Arbeitsordnungen oder sonstige Normen kollektiver Rechtsgestaltung beruhende Urlaubsansprüche sind anzurechnen, soweit diese über den gesetzlichen Mindestanspruch von 30 Werktagen hinausgehen.

Anzurechnen ist daher der erhöhte Urlaubsanspruch nach § 19 DO.A sowie allfällige andere erhöhte Urlaubsansprüche, sofern diese nicht einem bestimmten Zweck gewidmet sind.

Nicht-Anrechnung
Nicht angerechnet werden können:
§ 10a UrlG – Zusatzurlaub bei Nachtschwerarbeit
§§ 15 und 16 UrlG – Pflegefreistellung
§ 8 AngG und § 1154b ABGB – Ansprüche bei Dienstverhinderung
§§ 14a und 14b AVRAG – Freistellungen bei Inanspruchnahme einer Familienhospizkarenz
§ 10 DO.A – Dienstverhinderung
§ 9e DO.A – Feiertage und dienstfreie Werktage (Karsamstag und Pfingstsamstag, 24.12. und 31.12.)
§ 22 AngG – Postensuchtage

Verbrauch der Entlastungswoche
Der Verbrauch der Entlastungswoche ist zu vereinbaren. Weiters ist der Verbrauch in den Arbeitszeitaufzeichnungen auszuweisen.

Strafsanktion und Übergangsfrist bis 2026
Sowohl die Nichtgewährung der Nachtgutstunden als auch der Entlastungswoche steht unter Strafsanktion, weil es sich dabei um eine Verwaltungsübertretung handelt.

ArbeitgeberInnen, die
• den Ausgleich der Nachtgutstunden nicht innerhalb von 6 Monaten gewähren oder das Zeitguthaben in Geld ablösen oder
• die die gebührende Entlastungswoche nicht in den Arbeitszeitaufzeichnungen ausweisen oder in Geld ablösen,
sind mit einer Geldstrafe von 36 Euro bis 2.180 Euro zu bestrafen.

Für die Gewährung der Entlastungswoche wurde eine Übergangsfrist vorgesehen, sodass Ansprüche, die bis zum Kalenderjahr 2026 anfallen, in Geld abgelöst werden können.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit kollegialen Grüßen

Adventure Weekend 2023

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen,

für die Abenteurer unter euch, findet vom 02.06. – 04.06.2023 wieder das Adventure Weekend in der Steiermark statt.
Angefangen mit einem gemütlichen Beisammensein mit Grillen bis hin zu diversen sportlich-lustigen Aktivitäten.

!Anmeldeschluss ist der 07.04.2023!

Alle weiteren Informationen, sowie den Anmeldeabschnitt, findet ihr im unten angeführten Link.

Sportliche Grüße und viel Spaß wünschen euch
die Betriebsräte


Link(s) anklicken um zu den jeweiligen Dokumenten zu gelangen (funktioniert nur im AUVA Netzwerk):
|| Information und Anmeldeabschnitt – Adventure WE 2023

Regierung will Ausbau beschleunigen

orf.at/stories/news

Regierung will Ausbau beschleunige

39 Primärversorgungszentren gibt es bisher in Österreich, vor zwei Jahren hätten es bereits 75 sein sollen. Die ÖVP-Grünen-Regierung will den Ausbau dieser Gesundheitseinrichtungen nun beschleunigen und deren Zahl bis 2025 verdreifachen – trotz des Widerstands der Ärztekammer. Diese sieht in der am Donnerstag vorgestellten Novelle „reinen Aktionismus“.

Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) hatte bereits im Jänner kritisiert, dass die geringe Zahl der Primärversorgungszentren auf den Widerstand der Ärztekammer zurückzuführen sei. Er bezeichnete deren Vetorecht bei den Primärversorgungszentren als „Anachronismus“. Dass sich Sozialversicherung und Ärztekammer bisher über die Ausschreibung eines Projektes einig werden mussten, habe in der Praxis oft zu jahrelanger Verzögerung geführt.

Mit der Novelle, die nun in Begutachtung geht, soll das Angebot dieser Zentren bis 2025 auf 121 erhöht werden. Sind den Plänen zufolge künftig in einer Versorgungsregion zwei Stellen von Allgemeinmedizinern und Kinderärzten unbesetzt, haben Ärztekammer und Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) sechs Monate Zeit, neue Ärzte zu finden. Gelingt das nicht, können die jeweilige Landesregierung und die ÖGK gemeinsam eine Primärversorgungseinrichtung ausschreiben. Das Vetorecht der Ärztekammer entfalle dann, erklärte Rauch. Das kommt einer Entmachtung der Ärztekammer gleich.

„Alles andere als durchdacht“
Die Politik will mit diesen Zentren Spitalsambulanzen entlasten und „zeitgemäße“ Arbeitsbedingungen für Ärztinnen und Ärzte schaffen, etwa durch die Aufteilung von Diensten. Die Patienten und Patientinnen wiederum profitierten von der Kooperation mit anderen Gesundheitsberufen wie etwa Hebammen und von längeren Öffnungszeiten.

Die ÖGK sieht in den Primärversorgungszentren „das Modell der Zukunft“, das auch von jungen Ärzten gut angenommen werde. Die Ärztekammer reagierte hingegen verärgert über den Vorstoß. Dieser sei „alles andere als durchdacht“, meinte Ärztekammer-Präsident Johannes Steinhart in einer Aussendung am Nachmittag: „Wenn die Rahmenbedingungen so unattraktiv sind, dass sich keine Ärztinnen oder Ärzte finden, dann wird auch eine PVE (Primärversorgungseinrichtung, Anm.) keinen Turbo einlegen können. Das wird eine Fehlzündung.“

Ärztekammer fordert weitere Gespräche
Zudem gebe es bereits ein Ärztekammer-Konzept zu Primärversorgungszentren für Kinder- und Jugendheilkunde. Dieses sei aber aufgrund einer fehlenden Einigung zur Finanzierung zwischen Sozialversicherung und Ländern gescheitert, sagte Steinhart.

Die konsensorientierte Zusammenarbeit von Ärztekammern und Kassen bei der Besetzung von Kassenstellen habe lange Zeit einwandfrei funktioniert, stellte Edgar Wutscher, Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte, fest. Es sei ein „Affront“, „dass man dieses Vorgehen nun für ein paar billige Punkte und Wunschträume opfert“. Die Ärztekammer-Vertreter fordern weitere Gespräche für eine „konsensuale“ Lösung.

Fokus auf ländliche Regionen
ÖVP-Gesundheitssprecher Josef Smolle verteidigte bei der Pressekonferenz mit Rauch am Donnerstag die Vorgangsweise. Es dürfe gerade bei solchen Fragen nicht um Fragen der Macht gehen. Es sei ein „sehr transparenter Weg gewählt worden, der durchaus die Mitwirkung der Ärztekammer auch wesentlich weiter berücksichtigt“. Wenn die Sondersituation eintrete, dass es nicht möglich ist, die Versorgung sicherzustellen, trete „tatsächlich ein gewisser Automatismus“ in Kraft. Die Ärztekammer sei aber „immer herzlich eingeladen, die Kassenstellen zu befüllen“.

Rauch will mit diesen Plänen den Mangel an Kassenärzten vor allem im ländlichen Bereich lindern. Mit der Novelle sollen auch die Rahmenbedingungen für Primärversorgungszentren erleichtert werden. Künftig sollen sich nicht nur Allgemeinmediziner, sondern auch Kinderärzte bewerben können. Auch Ärzte, die noch keinen Kassenvertrag haben, sollen sich nach der Gesetzesänderung an der Gründung beteiligen können. Damit sollen Wahlärzte verstärkt in die Kassenversorgung integriert werden, erklärte Smolle.

SPÖ und NEOS unterstützen Vorhaben
Für „höchst an der Zeit“ hält SPÖ-Gesundheitssprecher Philip Kucher den Vorstoß der Regierung. Kucher wie auch NEOS-Gesundheitssprecherin Fiona Fiedler begrüßten auch die geplanten Einschränkungen der Kompetenzen der Ärztekammer: „Die Macht der Ärztekammer, die jeden ernst zu nehmenden Ausbau der Primärversorgung verhindern, muss beschnitten werden.“ Neben Ärzten müssten aber auch andere Gesundheitsberufe wie Physiotherapeuten solche Zentren betreiben dürfen.

Quelle: https://orf.at/stories/3307318/  vom 02.03.2023 um 19:24 Uhr

Positionen der ÖGK-Sozialpartner zum Finanzausgleich

Österreichische Gesundheitskasse/ Über die ÖGK/ Aktuelles/ Meldungen/

Positionen der ÖGK-Sozialpartner zum Finanzausgleich

Das österreichische Gesundheitssystem funktioniert grundsätzlich ausgezeichnet, aber es gibt Verbesserungspotenzial. Die Verhandlungen für den Finanzausgleich sind eine gute Möglichkeit, Maßnahmen zu beschließen, um das Gesundheitssystem zukunftsfit zu gestalten und Reformen zu setzen.
Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) hat eine umfassende Analyse des Gesundheitssystems durchgeführt und auf Basis dieser Daten und Fakten, Lösungsvorschläge erarbeitet. Ziel ist, ein nachhaltiges und verlässliches Gesundheitssystem für alle in Österreich lebenden Menschen weiterhin zu gewährleisten.

Andreas Huss, ÖGK-Obmann Stellvertreter erklärt: „Wir wollen diese Chance des Finanzausgleichs nutzen, um Verbesserungen für die Bevölkerung zu erreichen. Neben der besseren Verschränkung von Spitalsambulanzen und niedergelassener Versorgung und dem Ausbau des öffentlichen Impfprogramms wollen wir endlich eine einheitliche Abgabe von Heilbehelfen und Hilfsmitteln in allen Bundesländern umsetzen. Genauso soll es in Zukunft für Versicherte mit Bedarf an teuren Medikamenten egal sein, ob sie im Krankenhaus oder im niedergelassenen Bereich versorgt werden. Hier soll ein großer gemeinsamer Finanzierungstopf kommen. Auch in der Versorgung von psychischen Krankheiten brauchen wir ein flächendeckendes Netz von multiprofessionellen Versorgungszentren.“

Moritz Mitterer, stellvertretender Vorsitzender der Hauptversammlung der ÖGK betont: „Wichtig für die Verhandlungen sind: Zahlen, Daten, Fakten. Jeder Euro muss so effizient wie möglich für die Versicherten eingesetzt werden. Es muss sichergestellt werden, dass jeder im System, das macht, wofür er am besten geeignet ist. Dazu müssen z.B. Ärzte von unnötiger Bürokratie befreit werden und bei ihrer Kerntätigkeit unterstützt werden, durch Initiativen wie Sorglospaket, Stipendium für Medizinstudenten, Gründer-Unterstützung oder Ärztebereitstellungsgesellschaft. Denn jeder Euro, der in Kassenärzte investiert wird, entlastet Spitäler.

Denn die Sozialversicherung trägt den Hauptteil der Gesundheitskosten. Über die Beitragseinnahmen der Sozialversicherung werden nicht nur der niedergelassene Bereich finanziert, sondern auch 42 Prozent der Spitalskosten. Das sind derzeit 6,3 Milliarden Euro. Als Hauptzahler muss die Sozialversicherung daher auch gleichberechtigter Verhandlungspartner bei den Gesprächen zu den 15a -Vereinbarungen im Finanzausgleich sein.

Die Zielsteuerung Gesundheit leistet bereits jetzt schon einen Beitrag zur Überwindung der Fragmentierung. Sie soll weiter ausgebaut werden.

Sozialversicherung als Hauptzahler für Krankenhäuser
Die Sozialversicherung zahlt in diesem Jahr 6,3 Milliarden Euro für die Finanzierung der Spitäler. Welche Leistungen dahinterstehen, ist aber nicht klar. Weder, welche Behandlungen erbracht werden noch wie lange Ambulanzen geöffnet sind. Ein großes Augenmerk ist daher künftig auf Transparenz in diesem Versorgungsbereich zu legen. Auf Basis dieser Transparenz sollen dann Versorgungsaufträge definiert werden. Diese bilden wiederum eine Grundlage zur besseren Verzahnung mit dem niedergelassenen Sektor, z.B. durch den Einkauf von definierten, spitalambulanten Leistungen zur Ergänzung der niedergelassenen Versorgung.

Jeder dritte Beitragseuro geht an die Spitäler. Um die Beitragseinnahmen der Sozialversicherung bestmöglich einzusetzen, braucht es Klarheit und Transparenz über das Leistungsgeschehen in Spitälern und Ambulanzen. Nur dann können kluge Maßnahmen gesetzt und nachhaltige Reformen wirksam werden.

Eine stärkere Einbeziehung der Sozialversicherung schafft Spielraum, um effektiver zu werden und bessere Leistungen zu erreichen.

Entlastung der Spitäler bedeutet Stärkung des niedergelassenen Bereichs
Der Ruf nach mehr Finanzmitteln für die Spitäler wird immer lauter. Aus Sicht der Sozialversicherung ist das der falsche Weg, denn jeder Euro der zusätzlich in den Spitalsbereich fließt, fehlt in der niedergelassenen Versorgung. Um Krankenhäuser weiter zu entlasten braucht es gut aufgestellte Ambulanzen und eine bessere niedergelassene Versorgung.

Einen Schlüssel für die Entlastung sieht Mitterer in der Digitalisierung: „Mit Telemedizin werden wir unser Gesundheitssystem nachhaltig verbessern: Ziel muss es sein, dass noch vor dem eigentlichen Arztbesuch digitale Gesundheitsdienste wie zB die Gesundheitshotline 1450 breit in Anspruch genommen werden. Das entlastet Ärztinnen, Ärzte, die Krankenhäuser und verhindert lange Wartezeiten oder Doppeluntersuchungen! Die Hotline 1450 hat sich schon während der Covid-Pandemie als wichtige Maßnahme für Gesundheitsauskünfte und Erstberatung erwiesen. Mit der Weiterentwicklung wollen wir es unseren Versicherten zukünftig ermöglichen, zB rasche Terminbuchungen oder Arzttermine telefonisch und zukünftig digital via App und Videotelefonie durchzuführen. Außerdem wollen wir eine eigene Kinderhotline 1451 etablieren. Damit setzen wir auf ein niederschwelliges Angebot und entlasten das Gesundheitssystem bei zunehmender Personalknappheit in den Versorgungseinrichtungen. Wir passen die Versorgungsstruktur an den Bedarf der Menschen an“, sagt der stellvertretende Vorsitzende der Hauptversammlung der ÖGK.

Für Huss ist die Weiterentwicklung der Versorgungsformen von zentraler Bedeutung: „Das Leistungsgeschehen in den Krankenhäusern und in den Ambulanzen sinkt seit Jahren. Um das aufzufangen brauchen wir moderne Versorgungsformen und eine bessere Vernetzung im ambulanten Bereich. Hier sollen die Versicherten von der Arbeitsteilung zwischen den Berufsgruppen, einer breiten Angebotspalette und langen Öffnungszeiten profitieren. Im Finanzausgleich können wir gemeinsam die Voraussetzungen schaffen, damit sich die Modernisierung realisieren lässt“, führt der stellvertretende Obmann der ÖGK aus.

Die Maßnahmen im Überblick:
Ausbau Primärversorgung
Derzeit gibt es in Österreich 39 Primärversorgungseinrichtungen, bald 40. Die gesetzlichen Hürden, eine PVE zu errichten sind nach wie vor hoch. Damit rasch weitere PVE in Österreich errichtet werden können, muss das Gesetz überarbeitet werden.

Neue zusätzliche Kassenstellen
Die Frequenzen im niedergelassenen Bereich steigen stark an. Seit 2017 haben die Vertragsärztinnen und –ärzte der ÖGK um 9,3 Prozent mehr Fälle behandelt. Die Anzahl der Fälle in Ambulanzen sanken um 5,2 Prozent. Auch im stationären Setting ist ein Rückgang zu verzeichnen. Hier haben sich die Belagstage in Fondskrankenanstalten je 1.000 Einwohnerinnen bzw. Einwohner über alle Bundesländer zwischen 2013 bis 2021 um 22,9 % reduziert. Neue zusätzliche Kassenplanstellen und leistungsstarke ambulante Strukturen sind notwendig, damit die Spitäler weiter entlastet werden können.

Österreichweiter Gesamtvertrag
Um österreichweit die Versorgung auch in den kommenden zehn Jahren sicherzustellen, braucht es qualitativ vergleichbare Rahmenbedingungen. Ein einheitlicher Leistungskatalog, der an einen klar definierten Versorgungsauftrag gebunden ist, ist eine wichtige Voraussetzung dafür. Dadurch kann die Sozialversicherung die Attraktivität der Kassenverträge steigern und alle Patientinnen und Patienten erhalten ein gleiches und modernes Versorgungsangebot – vom Bodensee bis zum Neusiedlersee. Dazu braucht es auch die Unterstützung vom Bund, um die finanziellen Mehrleistungen auszugleichen.

Innovative Versorgungsformen
Ob selbstständige Ambulatorien, Gesundheitszentren oder intensive Kooperationen mit Spitälern – die Sozialversicherung ist für übergreifende Versorgungsformen offen, nicht nur im ärztlichen Bereich. Auch Psychosoziale Versorgungszentren sollen österreichweit als erste Anlaufstelle für psychische Beschwerden etabliert werden. Ein niederschwelliger Zugang für Personen mit psychischen Erkrankungen ist dringend notwendig, sodass in einem weiteren Schritt Behandlung und Begleitung der Erkrankten und ihrer Angehörigen sichergestellt werden kann. Diese innovativen Formen sind vor allem in der Kindermedizin, Frauenheilkunde, Psychiatrie und Psychologie anzustreben.

Digitalisierung: Digital vor ambulant vor stationär
Im Gesundheitsbereich bringt Digitalisierung viele Chancen und Möglichkeiten, die Versorgung zu verbessern und die Patientinnen und Patienten niederschwellig zu erreichen. Voraussetzungen dafür sind bereits geschaffen worden, die Bemühungen müssen noch weiter forciert werden.

Gesundheitshotline 1450 nützen und weiter ausbauen
Die Gesundheitshotline hat durch die Pandemie an Bekanntheit gewonnen. Hier hat man gesehen, welches Potenzial in einem niederschwelligen Gesundheitsberatungsangebot steckt. Das will die Sozialversicherung weiter nutzen und ausbauen, um Patientinnen und Patienten eine Anlaufstelle für ihre Fragen zu bieten. 1450 soll zudem auch als App nutzbar sein und mit Services wie Onlinevisite oder Telemedizin erweitert werden.
Mit 1451 soll eine eigene Gesundheitshotline für Fragen im Bereich der Kindergesundheit geschaffen werden.

Verpflichtende Diagnosecodierung
Digitalisierung bedeutet auch, mit Hilfe von Daten die Gesundheitsversorgung in Österreich zu verbessern. Dazu ist eine verpflichtende Diagnosecodierung für alle Bereiche dringend notwendig. Diese Erkenntnisse hilft auch den Bereich der Prävention und Gesundheitsförderung zu verbessern und die Gesundheit der Versicherten zu stärken.

Große Herausforderungen gemeinsam bewältigen
Medizin wird besser und treffsicherer, aber auch teurer. Um Betroffenen die bestmögliche Versorgung, aber auch Hilfestellung bieten zu können, braucht es eine starke Zusammenarbeit zwischen Ländern und Sozialversicherung.

Gemeinsame Abgabe von Heilbehelfen und Hilfsmitteln
Hochspezialisierte Prothesen oder Hightech-Rollstühle – ist ein Versicherter auf diese Heilbehelfe oder Hilfsmittel angewiesen, ist das mit einem hohen Organisationsaufwand verbunden. Um Betroffenen diese Wege zu ersparen, ist eine gemeinsame Koordinierung zwischen den relevanten Institutionen (Land, Bund, Sozialversicherung) sinnvoll.

Gemeinsam neue Kooperations- und Finanzierungsmodelle für teure Medikamente entwickeln:
Es gibt wenige, sehr teure Medikamente, die Kosten im Milliardenbereich verursachen. 0,2 Prozent der jährlich 86 Millionen Verordnungen im niedergelassenen Bereich verursachen 25 Prozent der gesamten Heilmittelkosten in Höhe von drei Milliarden Euro. Damit die Therapien auch jenen Personen zugutekommen, die sie dringend benötigen, ist ein Kraftakt nötig, der nur durch Koordination und Kooperation gelingen kann. Hier gilt es, gemeinsam neue, Kooperations- und Finanzierungsmodelle zwischen intra- und extramuralen Bereich zu entwickeln.

Nationales Impfprogramm
Schutzimpfungen sind ein wichtiges Instrument zur Prävention. Das nationale Impfprogramm soll weiter ausgerollt und die Finanzierung sichergestellt werden.
Bessere Einbindung von Wahlärztinnen und Wahlärzte
Das Wahlarztsystem muss weiterentwickelt werden, sodass Wahlärztinnen und Wahlärzte besser in das Gesamtsystem eingebunden werden. Sie sollen verpflichtend an e-card, ELGA und e-Rezept angebunden werden sowie WAH-online verwenden, um die Rückerstattungszeiten zu beschleunigen. Außerdem soll es gemeinsame Regeln der Krankenversicherungsträger für den Umgang mit Kündigung einzelner Kassenverträge geben.

Quelle: https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.891177&portal=oegkportal vom 01.03.2023

Warum die Gesundheitsreform scheitern könnte

Wiener Zeitung.at/Nachrichten/Politik/Österreich

Warum die Gesundheitsreform scheitern könnte

Die ÖGK präsentiert ihre Wünsche, sie unterscheiden sich doch deutlich von jenen der Länder.
Im Herbst muss der neue Finanzausgleich stehen, also die Mittelverteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Diesmal sollen aber nicht nur die Geldströme diskutiert und neu geordnet, sondern auch eine Gesundheitsreform angehängt werden. Das Vorhaben ist so ambitioniert, dass Minister Johannes Rauch (Grüne) vorsorglich bereits das wahrscheinliche Scheitern prognostizierte. Er wolle es aber zumindest versucht haben, sagte Rauch. Kenner dieser alle paar Jahre stattfindenden Budgetverhandlungen, mit denen diese Zeitung sprach, sagen indessen: Der Versuch mag gut gemeint sein, aber er ist von vornherein zum Scheitern verurteilt. Die Zeit für eine strukturelle Reform sei viel zu knapp, man hätte im Vorjahr damit beginnen müssen. Außerdem sei der Finanzausgleich ein denkbar ungeeignetes Format, denn es stehe nur die Geldaufteilung im Fokus.

Andererseits, so sagt etwa Andreas Huss, der derzeitige Vize-Obmann der Gesundheitskasse ÖGK, sei die Aufteilung der gesamtstaatlichen Steuereinnahmen immer auch ein Druckmittel. „Der Föderalismus ist so hinzunehmen, wie er ist. In diesem müssen wir uns bewegen.“ Es ist ein pragmatischer Ansatz, der auch aus den Forderungen der ÖGK hervorgeht, die nur kleine strukturelle Adaptierungen vorsehen, nämlich die Bündelung von bisher verteilten Aufgaben bei der ÖGK sowie, vereinfacht gesagt, mehr Geld vom Bund. Eine Erhöhung der Sozialversicherungsabgaben will Huss nicht.

Die Bundesländer hatten ihrerseits vor Wochen ihre Wünsche deponiert. Sie wendeten dieselbe Formel an, also ein kleiner chirurgischer Eingriff an der Struktur, dafür zusätzliches Geld. Inhaltlich unterscheiden sich die beiden Vorschläge. Die Länder wollen zwischen dem niedergelassenen Bereich (Sozialversicherung) und den Spitälern (Länder) eine dritte Säule für Spitalsambulanzen und Primärversorgungseinheiten (PVE) einziehen. Solche PVE oder Ärztezentren finden sich mittlerweile auch in Krankenhäusern. Deren Installierung war aber eine Art Notwehrmaßnahme der Spitalsträger, um die dortigen Notfallambulanzen zu entlasten.

Huss hält von dieser Idee wenig, wie er am Mittwoch auf einer Pressekonferenz sagte. Der Fokus der Dienstleistungen würde da nur auf dem ärztlichen Bereich liegen, andere Gesundheitsberufe wie die Physiotherapie, die man aufwerten und besser ins System integrieren wolle, würden nicht berücksichtigt werden.

Stellenausbau und neuer Fonds für teure Medikation
Der Gegenvorschlag der ÖGK: Sie will den kassenärztlichen Bereich ausbauen und bis zu 500 neue Stellen schaffen. Außerdem will die ÖGK zur alleinigen Anlaufstelle für Heilbehelfe aller Art werden, für die derzeit teilweise auch Länder und Pensionsversicherung zuständig sind. Für sehr teure Medikamente zur Behandlung seltener Krankheiten soll ein eigener Finanzierungstopf geschaffen werden, in den alle einzahlen, um den „unwürdigen Streit“ (Huss) zu beenden, wer diese Patienten nicht behandelt. Für die Mehraufgaben will die ÖGK Geld vom Bund.

Der Hintergrund des Reformeifers aller Beteiligten im Gesundheitswesen ist die hohe Spitalslastigkeit des Systems. In den Krankenhäusern wird die beste, aber auch teuerste Medizin angeboten. Der medizinisch-technische Fortschritt geht auch immer weiter und verbraucht viel mehr Ressourcen als früher. Um ein Beispiel zu geben: Es ist noch nicht sehr lange her, dass es etwa ein Dutzend onkologische Standardtherapien gab. Heute gibt es hunderte, hochspezialisierte Behandlungen, die von einem Dutzend Ärzten begleitet werden.

Der Fortschritt kommt aber auch im niedergelassenen Bereich an, der sowohl für die Diagnostik als auch für Behandlungen leistungsfähiger geworden ist. Auch aus diesem Grund sollen Vertragsärzte mehr Aufgaben übernehmen, findet Huss, der darauf verwies, dass in den vergangenen zehn Jahren die Belagzahlen in den Spitälern um rund 25 Prozent zurückgegangen seien. Verantwortlich dafür ist übrigens zum Teil auch da der medizinische Fortschritt, weil sich die Liegedauer im Laufe der Zeit etwas verringert hat.

Doskozil glaubt nicht an Reform
Die Krankenkassen sind zwar für die Spitäler nicht verantwortlich, sie zahlen aber für sie, und zwar sehr viel. Mit 6,3 Milliarden Euro ist die Sozialversicherung der größte Geldgeber für die Krankenanstaltenfonds. Wofür diese das Geld verwenden, wisse man nicht, sagt Huss, der mehr Transparenz fordert. Den Vorschlag von Dachverbandschef Peter Lehner, die Kompetenzen für die Spitäler gleich von den Ländern zur Sozialversicherung zu verlagern, hält Huss zwar nicht grundsätzlich für verkehrt, aber es sei „ein frommer Wunsch“ und „nicht realistisch“. Die Länder würden sich diese Zuständigkeit nicht wegnehmen lassen.

Dass sich an der Steuerung der Patientinnen und Patienten im System langfristig etwas ändern müsse, die Spitäler entlastet und der niedergelassene Bereich ausgebaut werden sollten, ist Konsens. Ebenso ist es weitgehend unstrittig, dass es zur Optimierung dieser Steuerung sinnvoll wäre, die Finanzierung und damit auch die Zuständigkeit würde in einer Hand liegen. Nur wo? Hans Peter Doskozil, Burgenlands Landeshauptmann, hat seinerseits vorgeschlagen, die ÖGK aufzulösen und das gesamte System durch Bund und Länder zu finanzieren. Damit steht Doskozil aber bisher alleine da.

Am Mittwoch sagte Doskozil, der derzeit Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz ist, dass der Bund inhaltliche Diskussionen vermeiden wolle. „Ich glaube, dass man dann am Schluss sagt: So, wir müssen jetzt fertig werden. Und dann reden wir nur noch über die Aufteilung der Gelder“, so Doskozil.

Über die Verteilung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern will der Landeshauptmann aber gar nicht diskutieren. Dafür brauche es eine Bundesregierung, die sich inhaltlich einig sei, und genügend Abstand zu den nächsten Wahlen. „Beide Voraussetzungen sind aus meiner Sicht nicht gegeben“, meinte Doskozil.

Quelle: https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/politik/oesterreich/2180054-Warum-die-Gesundheitsreform-scheitern-koennte.html mit Stand vom 01.03.2023, 18:00 Uhr/ Update: 02.03.2023, 09:51 Uhr