Sonderbetreuungszeit

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen!

Die Spitze der heimischen Bundesregierung hat am vergangenen Samstag angekündigt, dass es ab kommenden Dienstag (17.11.2020, 00:00 Uhr) wieder einen harten Lockdown geben wird. Unter anderem werden die heimischen Schulen komplett auf Fernunterricht umgestellt und Kindergärten geschlossen. Betreuung vor Ort wird es sowohl in den Kindergärten als auch in den Schulen geben.

Nachdem es Betreuung in den zuvor genannten Einrichtungen geben wird, begründet der neuerliche harte Lockdown alleine keine Sonderbetreuungszeit.

Aus diesem Grund möchten wir euch unbedingt den folgenden Beitrag auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jugend (BMAFJ) empfehlen. Er informiert sehr gut darüber, was Sonderbetreuungszeit ist, wann und in welchem Ausmaß sie in Anspruch genommen werden kann (z.B.: ein Kind wird von der Betreuung in der Schule in Quarantäne nach Hause geschickt, mit Absonderungsbescheid; ein Angehöriger muss selber gepflegt werden weil die bisher betreuende Person ausfällt)

Klick mich: Sonderbetreuungszeit – BMAFJ

Bleibt gesund!

Eure Betriebsräte

Weihnachtsgeld heuer besonders wichtig!

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen,

Für Millionen ArbeitnehmerInnen kommt das Weihnachtsgeld wie selbstverständlich aufs Konto. Dieses Jahr ist es für viele ein wichtiger Beitrag, um durch die Krise zu kommen.

Allerdings gebe es ohne Gewerkschaften kein Weihnachtsgeld.

Deshalb legen wir euch einen Artikel ans Herz, den ihr über den folgenden Link erreichen könnt:

Das Weihnachtsgeld hilft durch die Krise

Bei weiterführenden Fragen könnt ihr euch gerne an uns wenden!
Eure Betriebsräte

Anerkennung von Corona als Berufskrankheit

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen!

Das Jahr 2020 ist aufgrund der Corona-Pandemie für uns alle eine enorme Herausforderung.

Die Coronazahlen steigen immer weiter und die Krankheit ist noch nicht einmal richtig erforscht.  Spätfolgen können noch immer nicht benannt bzw. ausgeschlossen werden.

Daher ist es umso wichtiger, eine Coronainfektion zu melden, damit sie in späterer Folge als Berufskrankheit gewertet werden kann.

Unter dem folgenden Link findet ihr einen Beitrag zu diesem Thema auf der Webseite des Österreichischen Gewerkschaftsbundes.

Klick mich: Berufskrankheiten: Covid-19-Erkrankung unbedingt melden!

Bei Fragen könnt ihr euch gerne an uns wenden!

Bleibt gesund,
Eure Betriebsräte

Aktuelle Lohn und Gehaltsauszahlung

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen!

Diesmal dürfen sich alle MA über ein wenig mehr am Gehaltszettel bzw. im „Börserl“ freuen. Nein keine es handelt sich um keine versteckte Coronaprämie und hat auch nichts mit den erfolgreich geführten Klagen zu den Vordienstzeiten zu tun.

Der Grund hierfür :

Die Regierung ist einer langjährigen ÖGB-Forderung nachgekommen und hat den Lohnsteuersatz der ersten Stufe (11.000€ – 18.000€) von 25% auf 20% gesenkt. Der Gesetzgeber fordert, dass dies bis spätestens Ende September zu erfolgen hat und muss rückwirkend mit Jahresbeginn berücksichtigt werden.

Nähere Infos im Link: https://www.rkp.at/steuern/rueckwirkende-lohnsteuersenkung-2020/

Für euch bedeutet es einen zusätzlichen Betrag von 262,53€ bei Zahlung am Monatsende, bzw. 233,36€ bei vorschüssiger Auszahlung.

Eure Betriebsräte

Änderungen bei den Dienstfreistellungen aufgrund einer Klage aus Meidling?

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen!

Am 1. Juli ist eine neue Dienstanweisung (DF-DR-DA) in Kraft getreten. Nachdem es immer wieder Aufregung bzw. Unmut im Zusammenhang mit Dienstfreistellungen für Fortbildungen, vor allem bei Teilzeitkräften gab, konnte nun eine deutliche Verbesserung für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erzielt werden.

In der Vergangenheit kam es immer wieder zu einem Ungleichverhältnis zwischen angerechneter Dienstzeit und tatsächlicher Fortbildungsdauer.

Auszug aus der neuen Dienstanweisung:

Ausmaß der Freizeitgewährung
Die Dauer der Dienstfreistellung umfasst das für die Teilnahme an der Fort-, Aus- oder Weiterbildungsveranstaltung zeitlich notwendige Ausmaß. Bei der Berechnung sind auch Anfahrt- und Rückweg zur jeweiligen Dienststelle zu berücksichtigen. Das für die Teilnahme an der Fort-, Aus- oder Weiterbildungsveranstaltung notwendige zeitliche Ausmaß inklusive des Anfahrts- und Rückwegs zur jeweiligen Dienststelle wird als Normalarbeitszeit gutgeschrieben bzw. vergütet.

Ob es Zufall ist, dass eine Mitarbeiterin/ ein Mitarbeiter unseres Hauses über unsere Fachgewerkschaft GPA-djp gerade eine Klage gegen die AUVA führte, die eben diesen Sachverhalt klären sollte, überlasse ich Euch liebe Leserinnen und Leser.

Nachdem die AUVA sich entschlossen hat im Hinblick auf den geringen Streitwert, das Verfahren nicht weiterzuführen, gibt es diesbezüglich nun kein Gerichtsurteil.

Der für den 17.07.2020 angesetzte weitere Verhandlungstag blieb allseitig unbesucht, da man dem/der Mitarbeiter/in sämtliche Forderungen inklusive Verzinsung bereits überwiesen hat.

Natürlich wurde dienstgeberseitig festgehalten, dass diese Entscheidung aus rein wirtschaftlichen Gründen und ohne Präjudiz auf den eigentlichen Prozessstandpunkt getroffen wurde.

Darum ist es wahrscheinlich purer Zufall, dass mit 01.07.2020 eine neue Dienstanweisung herausgegeben wurde, welche den geklagten Sachverhalt nun mitarbeiterfreundlicher regelt. Sollte die Dienstanweisung in keinen Zusammenhang mit der geführten Klage stehen, bedankt sich die Belegschaftsvertretung bei den Entscheidungsträgern der AUVA für die nun bessere Regelung für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der gesamten AUVA.

Ganz sicher aber, bedanken wir uns bei der Mitarbeiterin / dem Mitarbeiter für den Mut mit Unterstützung der Gewerkschaft GPA-djp eine Klage zu führen, sodass zukünftig davon auszugehen ist, dass Teilzeitmitarbeitern die tatsächlich aufgewendete Zeit der Fortbildung gerechnet wird.

Es ist gut gewerkschaftlich organisiert zu sein und für seine Rechte einzustehen!

Eure Betriebsräte


Link(s) anklicken um zu den jeweiligen Dokumenten zu gelangen (funktioniert nur im AUVA Netzwerk):
|| Dienstanweisung

Wir in der Sozialversicherung

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen,

die Corona-Krise hat alle Bereiche unseres Lebens vor beispiellose Herausforderungen gestellt. Bei allen Unwägbarkeiten konnten sich die Österreicherinnen und Österreicher aber immer auf unser gutes Gesundheitssystem verlassen.

Das ist auch Ihr Verdienst. Ohne die Beschäftigten in der österreichischen Sozialversicherung wäre es nicht gegangen.

Durch Ihre Leistung und Ihr Engagement war es auch in dieser Ausnahmesituation allen Versicherten möglich ohne Blick ins Geldbörsel notwendige Untersuchungen und Behandlungen vornehmen zu lassen.

Dafür möchten wir Ihnen von ganzem Herzen danken.
Sie waren für die Österreicherinnen und Österreicher da, als es schwierig wurde. Wir wollen für Sie da sein, wenn es schwierig wird.

Als Gewerkschaft GPA-djp vertreten wir bereits über 280.000 Mitglieder in allen arbeitsrechtlichen Fragen sowie politisch gegenüber der Regierung. Wir haben es geschafft, dass in der Sozialversicherung keine Kündigungen und auch keine Kurzarbeit notwendig waren.

Wir stehen immer als verlässlicher Partner an Ihrer Seite.

Wenn Sie bereits Mitglied sind zögern Sie bitte nicht, sich bei Fragen oder Anliegen unter 050301/301 oder service@gpa-djp.at bei uns zu melden.

Sollten Sie Interesse an einer Mitgliedschaft haben, finden Sie alle Informationen unter https://mitgliedwerden.gpa-djp.at/

Alles Gute und bleiben Sie gesund!                                                         

Barbara Teiber MA                                                  Mag. Michael Aichinger
Bundesvorsitzende der GPA-djp                             Vorsitzender des Bereichs Sozialversicherung in der GPA-djp

Anrechnung von Vordienstzeiten!

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen!

Einige von Euch dürfen sich bereits  über Lohnzettel mit Nachzahlungen und neuer nun höherer Gehaltsstufe freuen.

Leider sind die erklärenden Schreiben diesbezüglich für manche Mitarbeiter noch mit der Post unterwegs und den Betriebsräten wurde bis dato keine Mitarbeiterliste der davon „betroffenen“ Personen übermittelt. Diese wurde uns eigentlich im Vorfeld genauso wie der Beginn der Auszahlung zugesagt.

Wie kommt es nun zu dieser Nachzahlung:

Seit 2016 sind verschiedene Klagen zur erweiterten Anrechnung von Vordienstzeiten, die bei Eintritt in die AUVA vor 2011 nicht angerechnet wurden, von den Betriebsräten der AUVA eingebracht worden. In all diesen Verfahren vertraten Betriebsräte der AUVA bei Gericht ihre Beschäftigten gegen die AUVA. Und alle diese Verfahren wurden von den Betriebsräten in allen Instanzen gewonnen. Besonderer Dank gebührt dafür dem langjährigen Betriebsratsvorsitzenden des UKH Klagenfurt, Günther Kanduth, denn die Verfahren, die er führte hatten immer Leitwirkung für alle anderen Verfahren. Nachdem das OLG Graz nun unsere Klagebegehren für Rechtens erklärte, lenkte die AUVA ein. Die noch offenen Verfahren sollen beendet werden und die Ansprüche der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in der Abteilung HRM bereits berechnet. Ein Teil der Ansprüche wird bereits mit dem Juli-Gehalt ausgezahlt. Es kann nur noch wenige Monate dauern, bis alle Anspruchsberechtigten ihr Geld bekommen.

Derzeit gelangen Vordienstzeiten die vor dem 18. Lebensjahr erworben wurden zur Auszahlung bzw. lösen eine Höherreihung im Gehaltsschema aus.

Die geführten Klagen wären alle samt ohne der Unterstützung der Gewerkschaften GPA-djp und Vida, sowie der Arbeiterkammer nicht möglich gewesen.

Ein Danke ergeht auch an alle Kolleginnen und Kollegen die Gewerkschaftsmitglieder sind und mit ihren Beiträgen solche Klagen erst möglich machen!

Du bist noch kein Gewerkschaftsmitglied?

Dann druck dir das Anmeldformular im Anhang aus, gib es bei deinem Betriebsrat ab und leiste auch du deinen Beitrag für mehr Gerechtigkeit in der Arbeitswelt.

Eure Betriebsräte


Link(s) anklicken um zu den jeweiligen Dokumenten zu gelangen (funktioniert nur im AUVA Netzwerk):

|| GPA-djp Anmeldeformular

KV-Verhandlungsabschluss für 2020

Liebe Kollegin, lieber Kollege!

Nach intensiven KV-Runden und fünf Bürogesprächen konnten die diesjährigen Kollektivvertragsverhandlungen für die Arbeiter und Angestellten in der Sozialversicherung am 28.11.2019 erfolgreich abgeschlossen werden.

Nach Verbandsvorstand und Trägerkonferenz hat vor kurzem auch die Überleitungskonferenz zugestimmt. Der Kollektivvertragsabschluss ist nun rechtswirksam.

Folgendes Ergebnis wurde erzielt:

Gehaltserhöhung

Die Lohn- und Gehaltsansätze werden mit Wirkung vom 01.01.2020 um durchschnittlich 2,32 % erhöht. Die Zulagenbemessungsgrundlagen sowie die Anlagen der Dienstordnung werden um 2,07 % erhöht.


Inhaltliche Änderungen in den Dienstordnungen

Auch heuer konnten wir im Rahmenrecht wieder Verbesserungen durchsetzen, wie zum Beispiel:

Ausweitung der Möglichkeit Dienstfreistellung für die Mitarbeit in Projekten zu gewähren
Deutliche Anhebung der Lehrlingsentschädigung im 1. und 2.Lehrjahr
Verwendungszulage bereits nach 14 Tagen im Kalenderjahr für ArbeiterInnen

Sämtliche Änderungen (soweit nicht anders angegeben) treten mit 01.01.2020 in Kraft.

Mit kollegialen Grüßen

Für die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier

Mag. Michael Aichinger
Bundesausschuss-Vorsitzender

Karl Dürtscher
Bundesgeschäftsführer

Mag. Helga Hons
Stv. Geschäftsbereichsleiterin

Rudolf Wagner
Wirtschaftsbereichssekretär

Für die Gewerkschaft Vida

Reinhard Niedermaier
Ausschuss-Sprecher

Farije Selimi

 


Das Gehaltsplus ist bereits auf eurem nächsten Bezugsnachweis ersichtlich!

Allen Nichtmitgliedern möchten wir bewusst machen, dass letztlich auch sie von den Verhandlungsergebnissen profitieren dürfen.

Im Anhang die Langversion und ein Anmeldeformular zur Gewerkschaft. Gerne nehmen wir auch DEINE Anmeldung entgegen.

Eure Betriebsräte


|| GPA-djp Anmeldeformular
|| KV-Info 2020

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