Weihnachtsenten – Aktion 2022

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen,

auch heuer möchten euch die Betriebsräte die Möglichkeit bieten, eine Woche lang, ein Weihnachtsessen im Speisesaal konsumieren zu können.

Wo: im Speisesaal des TZW Meidling
Wann: Montag 12.12. – Donnerstag 15.12.22, von 11:00 – 13:30 Uhr

In dieser Woche könnt ihr ein weiteres Gericht – eine Weihnachtsente – aus dem Speiseplan wählen.
Die Kosten werden zur Gänze vom Betriebsrat übernommen.

Da wir der Küche eine genaue Anzahl der gewünschten Essen zukommen lassen müssen, ersuchen wir euch, den angeführten Anmeldeabschnitt bis 04.12.22 in den Briefkasten beim BR-Büro, 3. Stock A-Trakt, zu werfen.

Wir möchten allen Küchenmitarbeiter:innen herzlich danken.
O
hne eure zusätzliche Arbeit außerhalb der Dienstzeit wäre die Gestaltung dieser Weihnachtsaktion nicht möglich. 

Im untenstehenden Link findet ihr die Information und den dazugehörigen Anmeldeabschnitt.

Schöne Vorweihnachtszeit wünschen euch
Eure Betriebsräte


Link(s) anklicken um zu den jeweiligen Dokumenten zu gelangen (funktioniert nur im AUVA Netzwerk):
|| Anmeldeabschnitt – Weihnachtsente 2022

Pressespiegel

Liebe Kolleginnen & Liebe Kollegen,

wir haben beschlossen unseren BR-Blog um eine weitere Rubrik, namens  „News –Sozialversicherung“ zu erweitern.

Wir wollen Euch damit die Möglichkeit geben, über unseren Blog, Medienberichte rund um unsere AUVA und die Sozialversicherungslandschaft in Form eines Pressespiegels zu erhalten.

Wir starten heute mit folgendem Beitrag : Rechnungshof kritisiert Fusion der Krankenkassen

Kleiner Tipp :

  • Kolleginnen und Kollegen, welche den Blog als Newsletter abonnieren  erhalten automatisch Informationen über Medienberichte auf die von Ihnen angegebene Mailadresse.
  • Ihr verpasst somit auch keine Ausschreibungen bzw. Veranstaltungen des BR

Ein weiteres Service eurer Betriebsräte!

St. Martins Therme – Aufenthalt

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen,

wir haben ein weiteres tolles Angebot für Euch organisiert

Mitarbeiter:innen der AUVA können zu vergünstigten Preisen, 2 Übernächtigungen in der St. Martins Therme, buchen.

Die Übernächtigungen könnt ihr direkt unter ONLINE Buchungslink persönlich vereinbaren.
Wir Betriebsräte sind nur Vermittler und haben uns um einen bestmöglichen Rabatt bemüht.

Eine ausführliche Information zu den Buchungsmodalitäten findet Ihr im unten angeführten Link zum Aktionsfolder.

Schöne Erholung und lieben Gruß,

eure Betriebsrätinnen und Betriebsräte


|| Informationen – St. Martins Therme

Infos zu Aktionen anlässlich des internationalen Tages der Pflege am 12.Mai 2022

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen!


Tag der Pflege – Aktionen am12.05.

Wien, Burgenland und Niederösterreich:

Demo in Wien, Start 15:00 Uhr in Wien Mitte – The Mall. 15:15 Uhr Abmarsch zum Sigmund Freud Platz.
15:45 Uhr Eintreffen der Busse aus den Bundesländern am Schwedenplatz und Eingliederung in den Demo-Zug. 16:30 Uhr Eintreffen Sigmund Freud Platz. Kundgebung inklusive Konzert.

 

Hier kannst du das Plakat zur Demo in Wien herunterladen…

Im Wiener Bereich macht es wenig Sinn, mit einem Bus anzureisen. Sowohl der Ausgangspunkt Wien Mitte um 15:00 Uhr, als auch die mögliche Eingliederung in den Demozug am Schwedenplatz um ca. 15:45 Uhr sind bestens öffentlich zu erreichen.

Mitarbeiter:innen welche am Demozug teilnehmen, ersuchen wir, Selfies oder Gruppenfotos zu machen und dem Betriebsrat per Mail zur Verfügung zu stellen.

Ihr könnt diese Aktion schon im Vorfeld aktiv unterstützen, in dem ihr beispielsweise den Demoflyer auf euren sozialen Netzwerken teilt.

Die Belegschaftsvertretungen bedanken sich bereits jetzt für eure Unterstützung.

Im Folgenden noch ein kurzer Überblick der Aktionen in den übrigen Bundesländern:

Kärnten:
In Klagenfurt findet eine Demo mit Band vor dem Stadttheater statt:
Beginn um 12:05 Uhr

Oberösterreich:
In Linz wird der ganze Tag im Zeichen des Gesundheits- und Sozialbereichs stehen. In der Früh werden Pendler an den Stadteinfahrten mit Schildern auf den Tag der Pflege aufmerksam gemacht. Vor dem Musiktheater wird um 10:30 Uhr die Stimmung im Gesundheits- und Sozialbereich pantomimisch dargestellt.
Der Betriebsrat der Barmherzigen Brüder organisiert eine Betriebsversammlung um 12:05 Uhr im öffentlichen Raum vor dem Krankenhaus.
Die AK hält den jährlichen Studientag zum Thema „Pflege in Bewegung“ ab.
Am Abend findet dann im Brucknerhaus ein klassisches Konzert statt, welches die AK zum Tag der Pflege organisiert hat.

Salzburg, Tirol und Vorarlberg:
In Innsbruck findet ein Marsch vom Bahnhofplatz mit Treffpunkt um 13:30 Uhr zum Landhausplatz statt.

Steiermark:
In Graz findet eine Demo statt:
Treffpunkt um 15:30 Uhr am Tummelplatz und dann Marsch zum Hauptplatz.

Aufruf zum Maiaufmarsch

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen!

Nach zwei Jahren Pause gibt es heuer wieder ein großes Mai-Fest der SPÖ am Wiener Rathausplatz – Sternmärsche aus allen 23 Bezirken inklusive.

Zum heurigen, Tag der Arbeit und Staatsfeiertag, möchten wir Euch zum traditionellen Maiaufmarsch auf den Wiener Rathausplatz einladen.
Zwei Jahre lang musste man pandemiebedingt pausieren, nun soll unter dem Motto „Entschlossen den Wiener Weg gehen“ den sozialdemokratischen Grundwerten gedacht werden.

Schon frühmorgens werden sämtliche 23 Bezirksorganisationen mitsamt ihren befreundeten Organisationen im Sternmarsch aus den Bezirken in die Innere Stadt ziehen.
Ab 09:00 Uhr werden sie reihenweise am Rathausplatz eintrudeln, wo für 10:15 Uhr der Start der Schlusskundgebung geplant ist.

Treffpunkt: 09:00 Uhr vor der Oper

Setzen wir mit unserer Teilnahme ein gemeinsames Zeichen!

Bad Radkersburg 2022

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen,

auch heuer habt ihr wieder die Möglichkeit im Vitalhotel in Bad Radkerburg vom 15.09. – 18.09. 2022 Entspannung und Erholung bei Sport, Wellness und Kulinarik zu genießen.

Nähere Informationen sowie den Anmeldeabschnitt entnehmt bitte den unten angeführten Link.
! Anmeldeschluss: Freitag 12.08.2022 ! 

Wir wünschen Euch mit diesem Angebot einen guten Start in den Sommer.
Eure Betriebsräte


Link(s) anklicken um zu den jeweiligen Dokumenten zu gelangen (funktioniert nur im AUVA Netzwerk!)
|| Information und Anmeldeabschnitt

UMZIEHZEIT WIRD ZUR ARBEITSZEIT

15 Minuten täglich gewinnen die Beschäftigten in der AUVA, weil ihnen Umkleidezeiten zukünftig als Arbeitszeiten angerechnet werden müssen.

Erik Lenz, Zentralbetriebsrats-Vorsitzender in der AUVA hat für die Beschäftigten der Unfallversicherung einen arbeitsrechtlichen Meilenstein errungen: Gemeinsam mit Rechtsberaterin Karin Koller von der GPA-Wien hat er erreicht, dass die Umkleidezeiten aller Beschäftigten als Arbeitszeiten anerkannt werden.

Rückwirkende Ansprüche gelten für zwei Jahre. Diese Anerkennung bringt Betroffenen ein Mehr an Freizeit für bereits geleistete Arbeit und Einheitlichkeit in den bisher herrschenden Regelungs-Wirr-Warr.

Es war ein langer und steiniger Weg bis zum endgültigen Erfolg. Viele Jahre kämpfte Erik Lenz, Vorsitzender des Zentralbetriebsrates der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA), dafür, dass Umkleidezeiten für alle Beschäftigten der AUVA als Dienstzeiten gewertet und bezahlt werden. Juristisch war die Sachlage seit einem wegweisenden Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH) von Mai 2018 klar: Damals wurde entschieden, dass die Umkleidezeiten und die damit verbundenen innerbetrieblichen Wegzeiten des Personals in einer Tiroler Krankenanstalt als zu entlohnende Arbeitszeit zu werten sind. „Der OGH hat in seiner Urteilsbegründung gewürdigt, dass der Zeitaufwand für das Anlegen von hygienischer Dienstkleidung, die ausschließlich im Krankenhaus angezogen oder gewechselt werden darf, keine private Angelegenheit, sondern eine Vorgabe des Arbeitgebers ist und daher abzugelten ist“, erklärt Karin Koller, GPA- Rechtsschutzsekretärin der Region Wien.

 

„Besteht der Arbeitgeber, egal aus welchen Gründen darauf, dass die Dienstkleidung am Arbeitsort- an und ausgezogen wird, dann muss er diese Zeiten als Arbeitszeiten bezahlen.“
Karin Koller

 

 

Die umfassende Anerkennung der Umziehzeiten als Arbeitszeiten für alle Berufsgruppen in den acht Häusern der AUVA verlief dennoch schleppend, bereits vor dem OGH-Urteil es gab einen Fleckerlteppich an Regelungen, die Lenz vereinheitlichen wollte: „In jedem unserer Häuser gab es Betriebsvereinbarungen zum Thema Arbeitszeit mit eigenen Regelungen für circa 100 verschiedene Dienstarten. Bei einigen Berufsgruppen waren Umkleidezeiten hinterlegt, bei anderen aber nicht.“ Das lag auch daran, dass innerhalb der AUVA vor vielen Jahren die Umziehzeiten mit den Mittagspausen verknüpft wurden und bei Diensten, die länger als sechs Stunden dauern, die halbe Mittagspause, die per Kollektivvertrag als dienstfreie Zeit vereinbart war, als Umziehzeit angerechnet wurde.

Teilzeitbeschäftigte mit sechs Stunden Arbeitszeit waren von der Regelung nicht umfasst. „Beschäftigungsverhältnisse, bei denen keine Pause möglich ist, wie Schichtdienste oder Dienstzeiten, in denen jemand alleine auf einer Station arbeitet, waren ausgeschlossen“, kritisiert Lenz.

Mühsamer Etappensieg

Nach dem richtungsweisenden OGH-Urteil bemühten sich Lenz und Koller um eine außergerichtliche Lösung mit der AUVA und erreichten just für die Gruppe der Teilzeitbeschäftigten einen Etappensieg: „Die Anerkennung der Umkleidezeiten bei Diensten bis zu sechs Stunden als Arbeitszeit wurde außergerichtlich vereinbart.“

Bei den längeren Diensten zeichnete sich trotz langem Atem der Gewerkschafter aber keine Verhandlungslösung ab, Lenz hatte die Nase voll: „Wir konnten keinen Willen zur Veränderung mehr erkennen und wollten durch eine Klage weiteren Druck aufbauen.“ Gewählt wurde ein risikoreicher Weg, Koller brachte über den Zentralbetriebsrat der AUVA im Jänner 2021 eine Feststellungsklage gegen die Unfallversicherungsanstalt ein. „Es war juristisch schwierig, das Klagebegehren so konkret aber dennoch generalisiert zu formulieren, dass im Urteilsbegehren alle Dienstarten aufgeführt waren und die Beschäftigten aller betroffenen Häuser umfasst waren“, erklärt Koller für die seit dem OGH-Urteil feststand: „Wir müssen die Umziehzeiten für alle Beschäftigten der AUVA nachträglich und für die Zukunft absichern.“

Einheitliche Regelung für alle

Die strategische Klage zeigte Erfolg, Lenz und Koller haben eine umfassende Lösung und damit eine Gleichbehandlung aller in der AUVA ausgeübten Dienstarten erreicht: Im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung erkennt die AUVA mit Dezember 2021 die Umkleidezeiten aller Dienstarten als Arbeitszeit an. „Für das An- und Ausziehen und die dafür notwendigen Wege zur Wäscheausgabe und zur Garderobe sind pro Dienst jeweils 15 Minuten im System als Arbeitszeit hinterlegt“, erklären Lenz und Koller.

Zusätzlich wurden im Dezember des Vorjahres alle Umziehzeiten seit der Klageeinbringung aufgerollt, zahlreiche Beschäftigte haben nachträglich bis zu 70 Stunden an Freizeit abgegolten bekommen.

„Die AUVA hat sich lange Zeit gelassen, einen an sich schon klaren Rechtssatz umzusetzen. Ohne den Druck des Betriebsrates wäre hier nichts passiert“, sind sich Lenz und Koller einig. Nun profitieren alle Berufsgruppen in österreichweit acht Krankenanstalten der AUVA, die im Dienst mit PatientInnen arbeiten und daher hygienische Kleidung tragen müssen: ÄrztInnen, Pflegekräfte, Portiere, Bettentransporteure, Schreibkräfte in der Erstaufnahme oder auch Reinigungskräfte auf den Stationen.

 

 

„650 Menschen profitieren von der Anerkennung der Umkleidezeiten und haben dadurch Tage oder sogar Wochen an Zeitguthaben dazugewonnen.“
Erik Lenz

 

Aus der Abrechnung für die anerkannte Umkleidezeit der Dienste mit mehr als sechs Stunden Arbeitszeit geht hervor, dass insgesamt mehr als 650 Beschäftigte in den Krankenanstalten der AUVA aus diesem Titel heraus Zeiten für bereits geleistete Arbeit gutgeschrieben bekommen haben. Bei einzelnen ArbeitnehmerInnen ergeben die nachträglich anerkannten Umkleidezeiten mehr als 70 freie Stunden. Lenz ist hochzufrieden damit, dass durch diese Anerkennung bei einzelnen KollegInnen gewissermaßen die Arbeitszeit verkürzt wird: „Damit wurden endlich all jene Zeiten, die unsere Beschäftigten seit der Einbringung der Feststellungsklage beim und für den Arbeitgeber tatsächlich aufgewendet haben, anerkannt und gutgebucht.“

Meilenstein für die Beschäftigten

„Die Veränderung ist nachhaltig abgesichert, ist für künftige Dienste im System hinterlegt und kommt auch den KollegInnen der Vida im Bereich Dienstleistungen zu Gute“, sieht Lenz einen Meilenstein für die Beschäftigten. Für den Gewerkschafter kommt die Entlastung gerade zur rechten Zeit: „In der Pandemie, in der viele KollegInnen in unseren Krankenanstalten ohnedies enorm belasten sind, kommen diese zusätzlichen Zeiten der Erholung gerade richtig. Die MitarbeiterInnen in unseren Einrichtungen leisten großartige Arbeit, viele sind sehr unter Druck. Die Anrechnung der Umziehzeiten kommt einer kleinen Arbeitszeitverkürzung gleich, der Zeitausgleich kann einigen KollegInnen echte Entlastung bringen.“

Die Tatsache, dass eine Einigung in dem Fall nur durch die Klage möglich war, beeindruckt Lenz nicht, sie ist aber jedenfalls auch ein großer persönlicher Erfolg: „Als Betriebsrat ist es eine meiner Aufgaben, die MitarbeiterInnen vor Gericht zu vertreten. In Fällen, wo Arbeitgeber zentrale Rechtspositionen der Beschäftigten nicht einsehen wollen, ist eine Klage das passende Instrument. Da steht dann auch der Betriebsrat vor dem Vorhang und muss vor Gericht im Interesse der KollegInnen argumentieren.“

Dennoch sieht Lenz den Erfolg nicht als Einzelleistung, er konnte auf breite Unterstützung der anderen Betriebsräte in der AUVA zurückgreifen und war in regem Austausch mit vielen KollegInnen. Auch die Unterstützung aus Gewerkschaft und Arbeiterkammer war für den erfahrenen Vorsitzenden eine wertvolle Ressource: „Karin Koller hatte die Position der Klagevertreterin, ich bin als Auskunftsperson und Kläger aufgetreten. Wenn man ein Problem gut bespricht und vorbereitet, dann kann man beim Arbeits- und Sozialgericht wichtige Dinge für die ArbeitnehmerInnen erreichen.“

Gewerkschaftsmitglieder sind wichtig

Wichtig sei auch ein hoher Organisationsgrad in den Betrieben: „Es hilft sehr, wenn man Unterstützung von vielen Mitgliedern bekommt, die sich dann manchmal auch an der Aufbereitung und Argumentation des Themas beteiligen.“

Von 25 bislang geführten Klagen hat der Zentralbetriebsrat der AUVA 23 gewonnen. Lenz ist stolz darauf, in derartigen Fällen quasi Recht zu setzen. Neben den Beschäftigten in der AUVA könnten von der aktuellen außergerichtlichen Einigung auch KollegInnen in anderen Sozialversicherungsträgern und verwandten Branchen profitieren: „Wir haben mit unserer Klage die Rechtsdurchsetzung für ArbeitnehmerInnen im Gesundheitswesen verbessert.“

NÖ-Card

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen,

ab sofort könnt Ihr, nach telefonischer Voranmeldung, die bestellten NÖ-Karten im BR-Büro abholen.
Bitte den Betrag, so genau wie möglich mitnehmen.

Vielen Dank und lieben Gruß
Jenny

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