Welche Bereiche im Gesundheitssystem gerade heiß diskutiert werden

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STRUKTURREFORM

Welche Bereiche im Gesundheitssystem gerade heiß diskutiert werden

Den Aufnahmetest fürs Medizinstudium zu ändern wäre für Minister Rauch eine „kleine Schraube“. Weitere Gespräche über Strukturreform laufen

Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) will über eine grundlegende Strukturreform des Gesundheitssystems sprechen und sich dafür mit Vertretern der Bundesländer, der Ärztekammer und der Sozialversicherung an einen Tisch setzen. „Lasst uns doch übers Gesamtsystem reden und nicht an einer kleinteiligen Schraube drehen“, sagte Rauch am Dienstag im Ö1-„Morgenjournal“, als er zu etwaigen Änderungen der Aufnahmeprüfungen fürs Medizinstudium gefragt wurde. Es kursiert der Vorschlag, Medizin-Interessierte ein Jahr als Pflegekraft im Spital zu verpflichten, bevor sie studieren dürfen. Ärztekammer und Rauch sind zwar dagegen, wären aber für andere Testmodalitäten offen.

Derlei ist in Planung: Die Medizin-Unis seien dabei, für künftige Aufnahmetests einen eigenen Block zu „Social Skills“ zu erarbeiten, heißt es aus dem Büro von Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP). Ob diese Tests nächstes Jahr schon gemacht werden, ist noch nicht fix.

Auch weit größere Themenblöcke zum Gesundheitssystem stehen auf der Agenda, unter anderem:

Finanzierung
Als sich die Landesgesundheitsreferenten vor rund zwei Wochen in Wien trafen, teilten sie mit, dass sie eine „neue Finanzierungsschiene“ im Gesundheitssystem wollen: eine neue Aufgabenteilung zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherung. Laut Büro Rauch finden dazu laufend Gespräche statt.

Grob gesagt sind die Länder für das Spitalswesen zuständig und die Sozialversicherungen für den ambulanten Bereich. Wobei die Sozialversicherungen für den Spitalsbereich auch einen Pauschalbetrag zahlen, der jährlich valorisiert wird. Die tatsächlichen Kostensteigerungen seien laut Ländern aber höher. Das aktuelle System führt dazu, dass Patientinnen und Patienten zwischen dem niedergelassenen und dem Spitalssektor beziehungsweise zwischen ambulantem und stationärem Bereich hin- und hergeschoben werden. Rauch nannte den Ländervorstoß „bemerkenswert“. Zeitliches Ziel der Länder wäre der nächste Finanzausgleich (der aktuelle gilt bis inklusive 2023).

Ärztinnen und Ärzte auf Kasse
Es gibt Regionen in Österreich, in denen es schwierig ist, Medizinerinnen und Mediziner für Kassenverträge zu gewinnen. Das Problem wächst durch Pensionierungen. Die Länder steuern teilweise mit Initiativen gegen. Minister Rauch erhofft sich unter anderem mehr Interesse an der Allgemeinmedizin durch die Aufwertung zum Facharzt. Darauf haben sich Ministerium, Länder, Kammer und Sozialversicherung bereits geeinigt. Die Aufwertung und eine damit einhergehende zweijährige Lehrpraxis sollen Interesse an der Niederlassung wecken.

Leidenschaftlich diskutiert wird oft über das Wahlarztsystem: Da die Zahl der Wahlarztordinationen stark steigt und auf Kasse stagniert, fordert Andreas Huss, derzeit ÖGK-Obmann, unter anderem, dass Wahlärztinnen und Wahlärzte zur E-Card-Anbindung verpflichtet werden sollen und ihnen nicht Verträge mit einzelnen, lukrativeren Kassen (BVAEB, SVS …) möglich sein sollen.

Im niedergelassenen Bereich stockt auch der Ausbau der Primärversorgungszentren. Eine Gesetzesnovelle soll deren Einrichtung erleichtern, allerdings lässt sie schon eine Weile auf sich warten – man sei aber schon weit, heißt es aus Rauchs Büro. Derzeit gibt es 37 statt 75 Standorte österreichweit.

Auch Spitälern fehlt manch ärztliches Personal: Für Mangelfächer wie etwa die Pädiatrie fordert Rauch von den Spitalsträgern kreative Lösungen. Die Länder wollen zum Beispiel, dass der Ausbildungsschlüssel für Kinder- und Jugendpsychiatrie erhöht wird, damit eine Fachärztin vier Assistenzärzte ausbilden darf. Er wurde aber erst heuer auf 1:2 erhöht, daran hält Rauch vorerst fest.

Pflege
Mit der erst kürzlich auf den Weg gebrachten Pflegereform gehen höhere Gehälter einher, und es werden zahlreiche Ausbildungsplätze geschaffen; trotzdem werden bereits von mehreren Seiten weitere Schritte gefordert. Es besteht also viel Diskussionsbedarf. (Gudrun Springer, 8.11.2022)

Quelle: https://www.derstandard.at/story/2000140652555/welche-bereiche-im-gesundheitssystem-gerade-heiss-diskutiert-werden , Stand am 16.11.2022 um 7:12 Uhr

SPÖ-Silvan: Verschlingt alte, leerstehende AUVA-Hauptstelle Unsummen?

www.ots.at, OTS, Politik

SPÖ-Silvan: Verschlingt alte, leerstehende AUVA-Hauptstelle Unsummen?

Aufgrund komplizierter Bauweise soll leerstehendes Gebäude um viel Geld weiterhin im Sommer gekühlt und im Winter geheizt werden müssen
Wien (OTS/SK) – Unwirtschaftlich und veraltet, energietechnisch nicht auf dem neuesten Stand, ein Brandschutz, der nicht auf dem neuesten Stand der Technik ist und in welchen Millionen investiert werden hätten müssen – aus diesen Gründen suchte die AUVA vor rund zwei Jahren ein neues Gebäude für die Mitarbeiter*innen, die in der ehemaligen Hauptstelle der AUVA in der Adalbert-Stifter-Straße Nr. 65-67 untergebracht waren. „Mit den Twin Towers am Wienerberg wurde schlussendlich auch ein neues Gebäude gefunden, doch das Gebäude in der Adalbert-Stifter-Straße steht seitdem leer und soll internen Informationen zur Folge auch noch Unsummen an Kosten verschlingen“, erklärte SPÖ-Abgeordneter Rudolf Silvan am Mittwoch gegenüber dem Pressedienst der SPÖ. ****

Aufgrund der komplizierten Beschaffenheit des Hauses – das Bürogebäude ist eine Art Brückenkonstruktion, in diese sind als Verbindungselement mittels Stahlhängesäulen drei- beziehungsweise zwölfgeschoßige Bürokomplexe aufgehängt – dürfte sich nicht nur der Verkauf der Liegenschaft als schwierig erweisen, sondern sie dürfte auch weiterhin – nicht zuletzt aufgrund des enormen Energiepreisanstiegs – massive Kosten verursachen. Denn die Stahlhängesäulen, in denen das Bürogebäude eingehängt ist, müssen – obwohl das Gebäude leer steht – im Sommer gekühlt und im Winter beheizt werden, damit sich diese nicht verformen und die ordentliche Statik des Gebäudes weiterhin gegeben ist.

Mittels parlamentarischer Anfrage an Gesundheitsminister Rauch will Silvan, der auch Mitglied im Gesundheitsausschuss des Nationalrates ist, nun in Erfahrung bringen, wie hoch diese Kosten sind, die sich Monat für Monat für alle Versicherten zu Buche schlagen. „Denn wenn das Gebäude nicht verkauft werden kann und auch keine Nachnutzung in Sicht ist, wäre es möglicherweise wirtschaftlicher gewesen, wenn die AUVA das Gebäude weiterhin selbst nutzt“, so Silvan. (Schluss) pp/bj

Quelle: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20221102_OTS0131/spoe-silvan-verschlingt-alte-leerstehende-auva-hauptstelle-unsummen , Stand am 07.11.2022 um 10:52 Uhr

KOOPERATIONSVEREINBARUNG Weißer Hof bleibt: Freude ist aber gepaart mit Skepsis

www.noen.at, Klosterneuburg

KOOPERATIONSVEREINBARUNGWeißer Hof bleibt: Freude ist aber gepaart mit Skepsis
von Christoph Hornstein

Freude und Skepsis über die Standortgarantie des Weißen Hofs bei der Klosterneuburger Opposition. Privatisierung bereitet Sorgen.

Nach langen Jahren der Ungewissheit schwand die Hoffnung nach einer vernünftigen Lösung. Doch jetzt der Knalleffekt: „Weißer Hof“ in Klosterneuburg wird weiter als Rehazentrum genutzt.

Der „Weiße Hof“ in Klosterneuburg wird auch künftig als Rehabilitationszentrum genutzt werden. Dies sehe eine von der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA), der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) und dem Land Niederösterreich abgeschlossene Kooperationsvereinbarung vor, teilte Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) am Mittwoch letzte Woche mit. Ende 2020 war die Absiedelung des Rehazentrums im Jahr 2026 nach Wien-Meidling angekündigt worden.

„Der Erhalt des Zentrums ‚Weißer Hof‘ ist für die Gesundheitsversorgung in Niederösterreich von großer Bedeutung.“Johanna mikl-lEItner Landeshauptfrau
Nach der Veräußerung durch die AUVA ist vereinbart, dass der Standort „Weißer Hof“ auch weiterhin als Zentrum für Rehabilitation und Übergangspflege genutzt wird. Zugesichert wurden dafür seitens des Landes 100 Pflegebetten, jeweils 25 Rehabilitationsbetten stellen AUVA und PVA.

„Der Erhalt des Zentrums ‚Weißer Hof‘ ist für die Gesundheitsversorgung in Niederösterreich von großer Bedeutung“, sagte die Landeschefin. Zudem gehe es auch um zahlreiche Arbeitsplätze, „die in der Region erhalten bleiben“.

Das hat auch für Bürgermeister Stefan Schmuckenschlager ganz besondere Bedeutung: „Ich bin froh, dass abseits von parteipolitischen Protestaktionen eine gute Lösung gefunden wurde. Durch die Vorarbeiten von Landtagsabgeordneten Christoph Kaufmann haben wir mit dem Stadtentwicklungskonzept / Stek2030+ vor drei Jahren den Rahmen für diese riesige Fläche festgelegt.“

Die Gemeinde habe mit einer Resolution klar gemacht, dass an dem Standort nur eine Nachnutzung im Gesundheitsbereich möglich ist. Schließlich brachten die Verhandlungen der Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner nun die ersehnte Zusicherung zum Erhalt des Standortes als zentraler Bestandteil in der NÖ Gesundheitsstrategie.

Schmuckenschlager: „Bei der Gemeinderatswahl führte die bewusste Verunsicherung einer Partei zu Verlusten der Volkspartei. Nun ist mit intensiver politischer Sacharbeit wieder Vertrauen aufgebaut worden. Die Klosterneuburger Bevölkerung wird durch die Entscheidung zum Weißen Hof, der Aufwertung des Landesklinikums, dem Gesundheitsresort Donaupark und dem geplanten Gesundheitszentrum Martinstraße hinkünftig über eine noch nie da gewesene umfassende medizinische Versorgung verfügen.“

Auch der Freiheitliche Stadtrat Josef Pitschko begrüßt „jede Lösung, die der langfristigen Erhaltung des Weißen Hofes als Gesundheitseinrichtung dient. Die FPÖ hat den ,Weißen Hof’ immer als vorbildliche Rehabilitationseinrichtung an einem idealen Standort in Klosterneuburg gesehen und daher für dessen Erhaltung auch durch parlamentarische Initiativen gekämpft.“

„Ich hoffe für Klosterneuburg, dass sich diese Kooperationsvereinbarung nicht als Wahlkampfgag der Landeshauptfrau anlässlich der bevorstehenden Landtagswahlen entpuppt.“ Josef Pitschko
Der freiheitliche Stadtrat sieht die von der niederösterreichischen Landeshauptfrau angekündigte Lösung allerdings noch skeptisch, wann und an wen die AUVA das Areal verkaufen wird. Fest stünde offensichtlich, dass das Land Niederösterreich nicht Käufer sein wird. Die zwischen Land, AUVA und PVA vereinbarte Kooperation müsse jedoch auch vom Käufer des Weißen Hofes akzeptiert und umgesetzt werden.

Wird der Käufer das vorhandene Personal übernehmen? Wie lange gilt der Kooperationsvertrag mit dem Käufer? Welche Auflösungsmöglichkeiten werden vereinbart? Da wären noch wesentliche Voraussetzungen für die Erhaltung des Weißen Hofes ungeklärt.

Pitschko: „Ich hoffe für Klosterneuburg, dass sich diese Kooperationsvereinbarung nicht als Wahlkampfgag der Landeshauptfrau anlässlich der bevorstehenden Landtagswahlen entpuppt.“

Ähnlich sieht das der Kämpfer für den „Weißen Hof“ der ersten Stunde Nationalratsabgeordneter Rudolf Silvan (SPÖ). Silvan fordert Gesundheitsminister Rauch zu einer Stellungnahme auf: „Wir wollen vom Gesundheitsminister wissen, ob er eine Privatisierung des ‚Weißen Hofes‘ unterstützen wird.“

Durch die Aufsichtspflicht über die Sozialversicherungsträger liege die letzte Entscheidung beim Gesundheitsminister. Bereits vor rund zehn Jahren sollten fast 100 Hektar des Geländes rund um den Weißen Hof an einen privaten Betreiber verkauft werden, damals war von einem Golfplatz die Rede, dieser wurde von einer Bürgerinitiative verhindert.

„Unterm Strich, das haben wir in den letzten Jahrzehnten mehrfach gesehen, führen Privatisierungen meistens zu schlechteren Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten. Private Betreiber von Gesundheitseinrichtungen arbeiten gewinnorientiert, um die Aktionäre zufriedenzustellen. Um diese Gewinne realisieren zu können, müssten Einsparungen bei Personal und Patienten vorgenommen werden. Das darf nicht passieren,“ schließt Silvan.

Quelle: https://www.noen.at/klosterneuburg/kooperationsvereinbarung-weisser-hof-bleibt-freude-ist-aber-gepaart-mit-skepsis-klosterneuburg-print-weisser-hof-gemeinderat-klosterneuburg-340935851 , Stand 07.11.2022, 10:21 Uhr

SPÖ-Silvan fordert mehr Mittel für Präventionsarbeit der AUVA

www.ots.at, OTS, Politik


SPÖ-Silvan fordert mehr Mittel für Präventionsarbeit der AUVA

Schwere Arbeitsunfälle könnten dadurch verhindert werden

Wien (OTS/SK) – Kürzlich ereignete sich laut Pressemitteilung der Landespolizeidirektion Niederösterreich ein folgenschwerer Arbeitsunfall im Gemeindegebiet Obergrafendorf mit Todesfolge. SPÖ-Abgeordneter und Bau-Gewerkschafter Rudolf Silvan zeigt sich erschüttert: „Der 39-Jährige dürfte beim Arbeiten auf eine Eternitplatte gestiegen und dabei durchgebrochen sein. Bei einem Sturz aus rund zwölf Metern Höhe erlitt der Arbeiter dabei tödliche Verletzungen.“ Silvan nimmt diesen tragischen Arbeitsunfall zum Anlass, die Regierung zu einem Umdenken und zur Bereitstellung von mehr Mitteln für die Allgemeine Unfallversicherung (AUVA) generell und vor allem für deren wertvolle Präventionsarbeit aufzufordern. ****

Ebenfalls vor kurzem hat sich in Göpfritzschlag im Bezirk Waidhofen an der Thaya ein weiterer schwerer Arbeitsunfall ereignet. „Hier hat ein Arbeiter auf einer Baustelle bei einer Biogasanlage bei Elektroinstallationen den Halt verloren, die Aluleiter dürfte laut Bericht der Polizei verrutscht sein, und ist danach rund vier Meter in die Tiefe gefallen.“ Schwere Unfälle wie diese könnten durch den Ausbau der hervorragenden Präventionsarbeit der AUVA in Summe verringert werden, wenn dieser die notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt würden, ist sich Silvan sicher.

Geht es nach dem Gewerkschafter, der auch Mitglied im Gesundheitsausschuss des Parlaments ist, sollten künftig die Arbeitgeber mehr finanzielle Verantwortung für durch die Wirtschaft verursachte Kosten für das Gesundheitssystem übernehmen. Rund zehn Milliarden Euro an volkswirtschaftlichen Kosten durch Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und berufsbedingte Erkrankungen werden in Österreich jährlich durch die Arbeitswelt verursacht. Silvan fordert daher abschließend eine breite Diskussion zur Finanzierung des Gesundheitswesens, denn: „Die Unternehmen leisten für diese von der Wirtschaft verursachten Kosten lediglich Beiträge in der Höhe von rund 1,4 Milliarden Euro an die Unfallversicherung AUVA, das ist nicht nur im Sinne einer ordentlichen Präventionsarbeit essentiell.“

SERVICE: Im vergangenen Jahr kam es wieder zu tödlichen Arbeitsunfällen, wobei 123 Arbeitsunfälle im engeren Sinn und 36 Wegunfälle als tödlich verzeichnet werden mussten, davon 47 allein im Sektor Land- und Forstwirtschaft. Bei den unselbständig Erwerbstätigen, die bei der AUVA versichert sind, war das Bauwesen mit 26 tödlichen Arbeitsunfällen am stärksten betroffen, weitere 14 entfielen auf den produzierenden Sektor.
Quelle: https://tinyurl.com/uy86ta8e

Quelle: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20221012_OTS0217/spoe-silvan-fordert-mehr-mittel-fuer-praeventionsarbeit-der-auva , Stand 13.10.2022, 11:57 Uhr

Nationalrat beschließt kleine Sozialversicherungsnovelle

www.parlament.gv.at, Republik Österreich – Parlament – PARLAMENT AKTIV

Parlamentskorrespondenz Nr. 1116 vom 12.10.2022

Themenfelder:
Gesundheit/​Soziales
Format:
Plenarsitzungen des Nationalrats
Stichworte:
Nationalrat/​Sozialversicherung/​COVID-19/​Rauch

Nationalrat beschließt kleine Sozialversicherungsnovelle
Mehrheit auch für Abgeltung für COVID-19-Tests für Risikopersonen in Ordinationen

Wien (PK) – Neben den großen Paketen im Bereich Soziales wie der Pensionserhöhung und der Valorisierung von Sozial- und Familienleistungen hat der Nationalrat heute auch eine kleinere Sozialversicherungsnovelle beschlossen. Sie enthält Änderungen zugunsten der Bezieher:innen von kleinen und mittleren Pensionen in Bezug auf den Teuerungsausgleich sowie Lockerungen für Vertreter:innen von Sozialversicherungen.

Ebenfalls beschlossen haben die Abgeordneten eine Abgeltung von Corona-Tests für Ärzt:innen im niedergelassenen Bereich. Durch die Abschaffung der COVID-19-Impfpflicht obsolet gewordene Honorarbestimmungen in diversen Sozialversicherungsgesetzen werden gestrichen.

Keine Mehrheit konnte die FPÖ für drei Anträge zum Thema COVID-19 finden. Gefordert werden darin bundesweit kostenlose Antikörpertests, Entschädigungszahlungen an Personen, denen die Corona-Maßnahmen finanziell und psychisch geschadet haben, und die Aufhebung des COVID-19-Maßnahmengesetzes.

Kleine Sozialversicherungsnovelle beschlossen

Der Nationalrat hat eine von ÖVP und Grünen beantragte kleinere Sozialversicherungsnovelle beschlossen. Sie soll zum einen bezwecken, dass der im Juli auf den Weg gebrachte Teuerungsausgleich für Bezieher:innen kleiner und mittlerer Pensionen von bis zu 500 € nicht auf die Sozialhilfe angerechnet wird und somit etwa eine allfällige Wohnbeihilfe nicht schmälert. Zum anderen wird die im Zuge der Sozialversicherungsreform eingeführte Pflicht für Versicherungsvertreter:innen, vor ihrer Entsendung in einen Verwaltungskörper eine Informationsveranstaltung des Dachverbands zu besuchen, adaptiert. Künftig reicht es demnach aus, wenn der Nachweis innerhalb von zwölf Monaten nach der Entsendung erbracht wird. Verwaltungskörper sollen damit nach dem Ausscheiden eines Mitglieds rasch wieder vollzählig besetzt werden können.

Auf Verlangen von FPÖ-Abgeordneter Dagmar Belakowitsch wurde über die beiden Bestimmungen in Zweiter Lesung getrennt abgestimmt. Die Änderung für Versicherungsvertreter:innen wurde mehrheitlich angenommen. Für die Nicht-Anrechnung des Teuerungsausgleichs auf die Sozialhilfe gab es die Stimmeneinhelligkeit. In Dritter Lesung wurde die Novelle schließlich mehrheitlich beschlossen.

Markus Koza (Grüne) legte dar, dass die Änderung notwendig sei, weil in manchen Bundesländern das Sozialhilfegrundsatzgesetz noch nicht umgesetzt worden sei und es deshalb passiert sei, dass Einmalzahlungen auf andere Leistungen angerechnet wurden. Das sei nicht Sinn der Sache gewesen. Ernst Gödl (ÖVP) unterstrich, dass man sicherstellen wolle, dass Einmalzahlungen wie der Teuerungsausgleich zu 100% bei jenen Menschen ankommen, die sie benötigen. Aus seiner Sicht trägt auch das aktuelle Budget eine klare soziale Handschrift.

Wolfgang Zanger (FPÖ) sah das anders und unterstellte der Regierung, nicht zu wissen, wie es der Bevölkerung derzeit gehe. Dagmar Belakowitsch (FPÖ) fand die Bestimmung zur Nicht-Anrechnung von Sonderzahlungen auf Sozialleistungen wie die Wohnbeihilfe sinnvoll. Die Koalition habe jedoch eine zweite Regelung im Antrag „mit verpackt“, weshalb sie eine getrennte Abstimmung verlangte. Versicherungsvertreter:innen könnten sich aus ihrer Sicht rechtzeitig vorbereiten und ausbilden lassen. Dass der Nachweis über eine absolvierte Informationsveranstaltung künftig erst nach einem Jahr erbracht werden muss, bezeichnete Belakowitsch als Armutszeugnis.

Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) nutzte die Debatte, um erneut Kritik an der 2018 unter der schwarz-blauen Bundesregierung beschlossenen Zusammenlegung der Sozialversicherungen zu üben. Die Versprechungen von Einsparungen im Wert von 1 Mrd. € seien nicht erfüllt worden. Im Gegenteil sei es zu Mehrausgaben gekommen, während gleichzeitig die Leistungen für Patient:innen nicht verbessert worden seien.

Weitere sozialversicherungsrechtliche Änderungen in Bezug auf COVID-19

Zwei weitere Sozialversicherungsnovellen, die der Nationalrat mehrheitlich beschlossen hat, stehen in Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie. Ärzt:innen im niedergelassenen Bereich erhalten damit bis Ende des Jahres auch für Beratungen über den Einsatz von Medikamenten gegen COVID-19 sowie für die Durchführung von Antigen-Tests bei Risikopatient:innen, die am gleichen Tag einen Behandlungstermin in der Ordination haben, ein Honorar in der Höhe von 12 bzw. 25 €.

Mit der zweiten Änderung werden – analog zum ASVG -Honorarbestimmungen aus dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz, dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz und dem Beamten‑Kranken- und Unfallversicherungsgesetz gestrichen, die durch die Abschaffung der Impfpflicht obsolet geworden sind. Das betrifft etwa die Ausstellung von Bestätigungen für Schwangere über das Vorliegen eines Ausnahmegrundes von der COVID-19-Impfpflicht. Für die Ausstellung von COVID-19-Risikoattesten wird der Bund die Kosten weiterhin bis Ende 2022 tragen.

Keine Mehrheit konnten die Freiheitlichen für ihre Anträge im Zusammenhang mit COVID-19 finden. Sie sprechen sich darin erneut dafür aus, dass das COVID-19-Maßnahmengesetz außer Kraft treten soll. Mit einem weiteren Antrag fordert die FPÖ Entschädigungszahlungen für Personen, die durch gesetzwidrige Corona-Maßnahmen zu Schaden gekommen sind. Auch die Forderung nach bundesweiten, freiwilligen und kostenlosen Antikörpertests brachten die Freiheitlichen erneut aufs Tapet. Diese würden aus ihrer Sicht zur Schaffung einer umfassenden Datenlage zu COVID-19 beitragen.

Debatte über Corona-Krisenmanagement

Philip Kucher (SPÖ) kritisierte in der Debatte erneut das Krisenmanagement der Regierung in Bezug auf COVID-19. Aus seiner Sicht habe man den dritten Sommer hintereinander verschlafen. Es gelte, nicht dauernd dieselben Fehler zu machen. Schließlich hätten die Menschen angesichts der Teuerung andere Sorgen. Auch Fiona Fiedler (NEOS) übte Kritik. Es werde Geld für Zwischenlösungen ausgegeben, statt nachhaltige Reformen anzugehen. Für Fiedler lassen sich die hohen Ausgaben für Coronatests nicht rechtfertigen. Es brauche eine Rückkehr zur Normalität und endlich eine ordentliche Pflegereform.

Dagmar Belakowitsch (FPÖ) warf der Regierung vor, ein „Zwangsregime“ mit Maskenpflicht, Massentests und Impfpflicht eingeführt zu haben. Man habe die Bevölkerung permanent unter Druck gesetzt. Nun müsse damit Schluss sein, unterstrich Belakowitsch die FPÖ-Forderung nach Aufhebung des COVID-19-Maßnahmengesetzes. Wie Belakowitsch sah auch Susanne Fürst (FPÖ) unverhältnismäßige Eingriffe in das Privat- und Wirtschaftsleben der Menschen. Für Gerhard Kaniak (FPÖ) haben insbesondere die jüngsten Äußerungen der Koalition zur Maskenpflicht keine gute Optik ergeben. Kaum sei die Bundespräsidentschaftswahl geschlagen gewesen, habe die Grünen-Klubobfrau eine Maskenpflicht angekündigt. Aus seiner Sicht haben die Prognosemodelle der Regierung eine gravierende Schwachstelle, weil nicht bekannt sei, wie viele Menschen gegen das Coronavirus immunisiert seien. Kaniak sprach sich daher erneut für flächendeckende Antikörpertestungen aus. Gerald Hauser (FPÖ) kritisierte ein weiteres Mal den Zugang der Bundesregierung zu COVID-19-Impfungen, insbesondere mit Blick auf das dafür vorgesehene Budget.

Laurenz Pöttiner (ÖVP) betonte, dass eine Aufhebung des COVID-19-Maßnahmengesetzes zum jetzigen Zeitpunkt bei steigenden Fallzahlen riskant und grob fahrlässig wäre. Auch den FPÖ-Anträgen zu Entschädigungszahlungen und Antikörpertests konnte er nichts abgewinnen. Für die Geltendmachung von etwaigen Ansprüchen stünde bereits jetzt der Rechtsweg offen. Antikörpertests seien nicht sinnvoll, weil es nach wie vor keinen Schwellenwert für ausreichende Antikörper gebe. Der Koalitionsantrag hingegen diene der Patient:innenzufriedenheit und einer fairen Abgeltung von Leistungen der niedergelassenen Ärzt:innen, zeigte sich Pöttinger überzeugt. Insgesamt treffe man zahlreiche Maßnahmen im Kampf gegen die Pandemie, um die Bevölkerung bestmöglich zu schützen.

Auch Ralph Schallmeiner (Grüne) sah das aktuelle Corona-Management positiv. Es gebe einen Virusvariantenmanagementplan mit vier Szenarien, der von Wissenschafter:innen erarbeitet wurde. Auch die laufende Evaluierung, das Testsystem und das Datenregister strich er als positiv heraus. Die Pandemie habe sich verändert, sie sei aber noch nicht vorbei. Wenn notwendig, werde es daher weitere Maßnahmen geben, über die jedoch in Ruhe nach Maßgabe des Variantenmanagementplans entschieden werde.

Gesundheitsminister Johannes Rauch betonte ebenfalls, dass der Plan umgesetzt werde. Eine Prüfung über eine etwaige Maskenpflicht laufe derzeit. Rauch stellte zudem klar, dass die mit der Gesetzesänderung ermöglichten Antigentests von symptomlosen Risikopatient:innen durch niedergelassene Ärzt:innen freiwillig sind. Abgeordneter Rudolf Silvan (SPÖ) hatte zuvor die Vermutung geäußert, dass es damit zu einem Testzwang komme und die Patient:innen deshalb Besuche bei Ärzt:innen meiden würden.

Der Gesundheitsminister ging auch auf die generelle Situation im Gesundheitssystem ein. Reformen seien notwendig, es brauche dafür bekanntlich aber die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Sozialversicherung. (Fortsetzung Nationalrat) kar

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.

Quelle: https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2022/PK1116/index.shtml , Stand 13.10.2022, 11:46 Uhr

„Die Reform ist mit Sicherheit ein Erfolg“

www.news.at, Fakten, Dienstag, 30. August 2022

„Die Reform ist mit Sicherheit ein Erfolg“

Der Chef der ÖGK, Bernhard Wurzer, über die umstrittene Reform der Krankenkassen, die politische Kritik am Finanzierungssystem, den Vorwurf einer Zweiklassenmedizin und den Versuch, die heimische Gesundheitsversorgung effizienter zu machen.

VON GÜNTER FRITZ

Die ÖGK war heuer bereits öfters in den Schlagzeilen. Zuletzt erklärte etwa der burgenländische Landeshauptmann Doskozil, er brauche die ÖGK nicht. Die sei nur ein großer Apparat, der Geld verteilt. Das könne das Land auch übernehmen …

Das ist eine politische Diskussion, auf die ich nicht näher eingehen will. Fakt ist: Das Gesundheitssystem sieht eine duale Finanzierung von Ländern und Sozialversicherung vor. Die ÖGK leistet hier einen sehr großen Beitrag. Sieht man sich das Verhältnis der Spitalsfinanzierung durch das Burgenland und die Finanzierung der Spitäler und niedergelassenen Ärzte durch die ÖGK an, so beträgt das Verhältnis 107 Millionen Euro zu 460 Millionen. Das sagt schon alles. Im Übrigen wird die ÖGK über Beiträge der Dienstgeber und Dienstnehmer finanziert -Geld, das ausschließlich für die Gesundheitsversorgung reserviert ist. Im Gegensatz zu Landesbudgets, bei denen der Anteil für den Gesundheitsbereich flexibel gehandhabt werden kann.

Dieses Finanzierungssystem wird ja insofern kritisiert, als die Länder mit Steuergeld, die Kassen mit Beiträgen finanzieren. Das habe zur Folge, dass die Kassen die Patienten lieber in den Spitälern sehen, weil die Länder dafür zahlen -und die Länder die Patienten lieber im niedergelassenen Bereich, weil da die Kassen zahlen. Ist das tatsächlich so?
Das Problem der Finanzierungslogik ist weniger, dass Länder und Kassen als zwei Institutionen finanzieren, sondern die Problematik, dass mit der 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern ein Finanzierungssystem für die Spitäler festgelegt wurde, bei dem die Sozialversicherung eine fixe Pauschale bezahlt, die jährlich entsprechend den Beitragseinnahmen erhöht wird. Dennoch haben wir keinen Einfluss auf die Zahl der Betten in einem Krankenhaus oder die Öffnungszeiten der Ambulanzen – die jetzt nach Corona teilweise reduziert werden. Dieses Finanzierungsmodell wird von den Ländern nur immer dann in Frage gestellt, wenn deren Gesundheitskosten überdurchschnittlich steigen.

Und der Beitrag der Kassen?
Der Richtwert liegt bei über 40 Prozent der Kosten für Spitäler, es hängt aber dann noch von den tatsächlichen Kosten der Krankenhäuser ab. Politiker diskutieren gerne über Gelder, wenn die Finanzausgleichsverhandlungen mit dem Bund anstehen – und weniger über die Gesundheitsversorgung an sich. Das Entscheidende ist nicht, ob es eine Finanzierung aus einer Hand gibt, sondern ob es eine Versorgung aus einer Hand gibt. Und das machen wir -übrigens auch gemeinsam mit dem Burgenland. Wir haben den niedergelassenen Bereich mit freiberuflichen Ärztinnen und Ärzten, die Spitäler und die Spitalsambulanzen. Die Frage ist nur, welche Synergien man hier heben kann, um eine möglichst effiziente Gesundheitsversorgung zu gewährleisten.

Woran denken Sie da?
Ausgehend von der Telefonnummer 1450 als Basis für einen telemedizinischen Dienst mit Konsultationen über Video bis hin zum Thema Spitalsambulanzen und/oder Allgemeinmediziner sollen die Menschen bei medizinischen Problemen so unterstützt werden, dass sie die optimale Betreuung bekommen.

1450 ist die Corona-Nummer?
1450 wurde bereits 2017 eingeführt und war als medizinische Erstberatung gedacht, wurde aber durch die Pandemie richtig bekannt und intensiv dafür genutzt. Sie soll jetzt zu einem telemedizinischen Dienst ausgebaut werden, in den auch die Spitäler mit eingebunden werden. So wie jetzt schon in der Steiermark, wo in Gegenden ohne niedergelassenen Mediziner Spitalsärzte in dislozierten Ambulanzen die Versorgung sichern. Auch im Burgenland sind wir in Gesprächen zu solchen Modellen.

Wie weit ist man beim Ausbau der Telemedizin?
Wir haben in sieben von neun Bundesländern mit der Ärztekammer Verträge geschlossen, dass Leistungen über Videokonsultationen abrechenbar sind -und zwar im selben Volumen, wie wenn der Patient vor Ort anwesend wäre. Zudem haben wir mit visit-e ein System aufgebaut, bei dem wir den Ärzten eine sichere Leitung für Videokonsultationen zur Verfügung stellen. Das beginnt langsam zu greifen; ehrlicherweise muss man sagen, es braucht dafür aber eine gewisse Anlaufzeit, damit auch die Ärztinnen und Ärzte die Vorteile erkennen und das in ihren Ordinationsalltag einbauen. Die neue Generation von Ärztinnen und Ärzten ist aber heiß auf solche Systeme, sie sehen darin die Zukunft.

Wie sieht es bei Gemeinschaftspraxen bzw. Primärversorgungszentren aus?
Wir merken bei Primärversorgungseinheiten ein großes Interesse – sowohl von Ärztinnen und Ärzten als auch von Patientinnen und Patienten. Sie schätzen es, dass dort in Teams gearbeitet wird, also Mediziner mit diplomierten Pflegekräften, Physiotherapeutinnen und -therapeuten oder Sozialarbeitern und Sozialarbeiterinnen. Das bringt einen großen Mehrwert für alle. Gruppenpraxen sind anders aufgesetzt, das ist ein Zusammenschluss von mehreren Medizinern. Hier haben wir österreichweit 864 Planstellen besetzt.

Dieser Entwicklung stehen wir sehr aufgeschlossen gegenüber und wollen sie mit unserem „Sorglos-Paket“ unterstützen, bei dem Ärzte auswählen können – von der Praxisorganisation und Sprechstundenhilfe bis zur IT können verschiedene Leistungsmodule zugekauft werden. Der Bedarf ist da und wir haben jetzt eine gesetzliche Grundlage dafür geschaffen. Es gibt auch Gespräche mit der Ärztekammer dazu. Künftig soll das System viel flexibler, breiter und offener sein als bisher. Ziel ist, dass noch heuer die erste derartige Musterordination realisiert wird.

Stichwort Aufwand: Viele Ärzte klagen über immer größere Bürokratie …
Ich bin immer sehr erstaunt, wenn Kammerfunktionäre über Bürokratie reden, weil mir nicht ganz klar ist, was damit eigentlich gemeint ist. Die Abrechnungssysteme mit uns sind alle automatisiert, und dass ein Arzt dokumentieren und eine Patientenkartei führen muss, ist bei einem Gesundheitsberuf, bei dem es um Menschenleben geht, normal. Dass mit öffentlichen Geldern sorgsam umgegangen werden muss und korrekt abgerechnet werden muss, ist ebenfalls klar.

Wie stehen Sie zur Kritik, es entwickle sich immer stärker eine Zweiklassenmedizin? Das Wahlarztsystem etwa war da zuletzt im Fokus …
In Österreich gibt es ein Gesundheitssystem, in dem Sie den behandelnden Mediziner frei wählen und von der Behandlung eines Gerstenkorns im Auge bis zur Herztransplantation alles auf Kassenkosten bekommen können. Nicht viele Länder weltweit bieten ähnliche Leistungen in der Dimension an. Insofern finde ich die Diskussion über eine Zweiklassenmedizin schräg. Natürlich wird es immer ein System geben, in dem Ärzte privat arbeiten und nicht mit Kassenvertrag und sich leichter tun, weil sie keine fixen Ordinationszeiten anbieten, verrechnen können, was immer sie wollen, und nicht an bestimmte Regeln gebunden sind. Es wird immer auch Menschen geben, die privat zum Arzt gehen und sagen, der Preis ist es mir wert.

Sie halten das Wahlarztsystem also für okay, Ihr Obmann Andreas Huss will es dagegen abschaffen.
Das ist ein politischer Vorschlag, der in die Diskussion eingebracht wurde. Die ÖGK vollzieht die Rechtslage. Das System ist, wie es ist. Die Zahl der Vertragsärzte wird mit der Ärztekammer gemeinsam geplant. Darüber hinaus kann sich jeder Arzt in Österreich niederlassen und Leistungen privat erbringen. Wer zu einem Wahlarzt geht, bekommt 80 Prozent des Vertragstarifs, den die Kasse dem Arzt für Kassenleistungen verrechnet hätte, refundiert. Würde man das abschaffen, würden die Patienten nichts mehr zurückbekommen, während der Arzt trotzdem weiter privat tätig sein könnte.

Hat die Zunahme von Wahlärzten nicht auch damit zu tun, dass man bei ihnen schneller einen Termin bekommt oder weil man von einem bestimmten Mediziner operiert werden will?
Was Letzteres betrifft, so gehen wir grundsätzlich davon aus, dass es in Krankenhäusern keine Bevorzugung von Patienten gibt -unabhängig davon, ob sie zuvor in einer Privatordination waren oder nicht. So steht es im Gesetz. Was die Terminvergabe betrifft, so kann der Wahlarzt eben seine Arbeit frei steuern. Ein Kassenarzt hat dagegen vorgeschriebene Mindestöffnungszeiten und muss einen Versorgungsauftrag erfüllen. Wo es tatsächlich ein Problem gibt, sind Kinderärzte. Wir brauchen mehr Ausbildungsplätze. Hier versuchen wir – im Rahmen unserer Möglichkeiten -gegenzusteuern.

»Am Ende leben die Ärzte von unseren Honoraren«

Man hat den Eindruck, zwischen Krankenkassen und Ärztekammer herrscht Dauerstreit …
Solange ich mich erinnern kann, hat es immer wieder Meldungen der Ärztekammer gegeben, wie fruchtbar die Sozialversicherung nicht ist, aber am Ende leben die Ärzte dann doch von unseren Honoraren und wir einigen uns immer. Das gehört sozusagen zum Ritual der Vertragsverhandlungen dazu, bei denen die Claims abgesteckt werden. Seit 1955 werden die Honorare für definierte Leistungen ja jährlich zwischen Kassen und Ärzten neu verhandelt. À la longue wollen wir aber hin zu einem System mit einem definierten verpflichtenden Leistungsspektrum und gesondert sehr stark pauschalierten Tarifen nach dem Motto „Was kostet die Stunde Arzt?“. Im Grunde ist das Verhältnis mit der Ärztekammer ein korrektes, bei dem die jeweiligen Positionen manchmal je nach Bundesland etwas anders formuliert werden.

»Es braucht sich keiner sorgen, dass unsere Leistungen nicht gesichert sind«

Die ÖGK wird heuer 99,2 Millionen Euro Verlust schreiben, 2023 dürfte es ein zusätzliches Minus von 111 Millionen geben. Was heißt das für die Versicherten?
Bei einem Gesamtvolumen von über 16 Milliarden ist das überschaubar. Der Grund dafür ist, dass die Pandemie zu bewältigen war und derzeit neue teurere Medikamente auf den Markt kommen, was sich entsprechend auswirkt. Wichtig ist, dass die ÖGK über den Fünfjahresgesamtzyklus (bis 2024, Anm.) ausgeglichen bilanziert. In Summe geht es sich immer aus. Wir haben Rücklagen, die wir für solche Fälle bilden, und es braucht sich keiner sorgen, dass unsere Leistungen nicht gesichert sind. Laut gesetzlichem Auftrag haben wir ein Zwölftel der Beitragseinnahmen eines Jahres als Rücklagen zu decken. Das ist mehr als eine Milliarde Euro.

»Wir werden in den nächsten Jahren zwangsweise Synergieeffekt haben«

Apropos Geld: Statt einer groß angekündigten Patientenmilliarde als Einsparungseffekt hat die Reform der Krankenkassen 215 Millionen Euro Kosten verursacht, wie der Rechnungshof unlängst kritisiert hat. Ein Flop …
Nein, die Reform ist mit Sicherheit ein Erfolg, auch wenn eine politische Ankündigung nicht eingetreten ist. Natürlich verursacht eine Fusion zu Beginn auch Kosten. Das ist die größte Fusion im öffentlichen Bereich in der Geschichte Österreichs. Die Gesundheitskosten steigen jedes Jahr um 3,4 bis 3,5 Prozent. Dass in der Verwaltung bei jährlichen Kosten von 600 Millionen Euro nicht eine Milliarde eingespart werden kann, ist logisch. Es sagt auch der Rechnungshof. Wir haben in verschiedenen Bereichen – von Dienstpostenplan über IT-Systeme Synergieeffekte definiert. Dadurch wird die Entwicklung der Kosten nach oben gebremst.

Wir werden in den nächsten Jahren zwangsweise Synergieeffekt haben, zum Beispiel in der Kostenerstattung, die zu hundert Prozent digitalisiert wird. Dort wurde ein System mit künstlicher Intelligenz aufgebaut, das sich eine einzelne Gebietskrankenkasse nie alleine leisten hätte können. Auch wenn wir Systeme wie SAP österreichweit nutzen können, anstatt regionale Anwendungen aufzubauen, sparen wir alleine in diesem Jahr 20 Millionen Euro. Dasselbe gilt für die Servicierung unserer Gebäude oder den zentralen Einkauf.

Zuletzt hat es einen Disput um die telefonische Krankschreibung gegeben – wie ist der aktuelle Status quo?
Die telefonische Krankschreibung wurde in Spitzenzeiten des Lockdowns eingeführt, um zu verhindern, dass infizierte Personen in Ordinationen gehen mussten. Sie wurde auch abhängig von den Infektionszahlen immer wieder verlängert. Es ist aber entscheidend, dass unsere Versicherten zum Arzt gehen können, wenn sie krank sind. Sie haben ein Recht auf eine ärztliche Behandlung. Die telefonische Krankmeldung für Covid-Verdachtsfälle gibt es aber nach wie vor -und zusätzlich für alle, die einen positiven Test vorliegen haben.

Wie sehen Sie die Abschaffung der Corona-Quarantäne, was heißt das für Sie?
Als Dienstgeber haben wir in der Verwaltung Homeoffice für Corona-positive Personen angeordnet. Und sonst mussten wir in unseren Systemen gewisse Änderungen vornehmen, was Krankschreibungen betrifft. Mit Ende der Quarantäneregelung sind ja die Absonderungsbescheide weggefallen und die Arbeitgeber bekommen die Kosten für coronabedingte Ausfälle nicht mehr vom Bund ersetzt. Statt in Quarantäne sind Corona-positive Mitarbeiter jetzt meist im Krankenstand.

Dieser Beitrag ist ursprünglich in der News-Printausgabe Nr. 33/2022 erschienen.

Quelle: https://www.news.at/a/bernhard-wurzer-12674896 , Stand 31.08.2022, 11:09 Uhr

„Weißer Hof“ könnte nach Wien übersiedeln

wien.orf.at, CHRONIK, 26.08.2022, 18.17 Uhr

Weißer Hof“ könnte nach Wien übersiedeln

Aus dem AUVA Traumazentrum Wien, dem früheren UKH-Meidling, soll ein Trauma- und Rehabilitationszentrum werden. Dafür könnte das Rehazentrum „Weißer Hof“ von Klosterneuburg in das Traumazentrum Wien übersiedeln.

Die AUVA versorgt rund 60.000 Unfallopfer jährlich – allein im Traumazentrum Wien in Meidling, Österreichs größtem Unfallspital, mit Rehazentrum. In den nächsten Jahren soll, laut AUVA, das „medizinische Angebot“ hier „deutlich ausgebaut“ werden.

An einem Ort sollen ganzheitliche und berufsbegleitende Rehabilitation sowie lebenslange Nachsorge angeboten werden: von der Akutversorgung für Unfallopfer inkl. Intensivstation, über Intensiv- und Frührehabilitation, stationäre, tagesklinische und ambulante Rehabilitation bis zur lebenslangen Nachbetreuung.

AUVA expandiert in Wien
Aus dem AUVA Traumazentrum Wien, dem früheren UKH-Meidling, soll ein Trauma- und Rehabilitationszentrum werden. Dafür könnte das Rehazentrum „Weißer Hof“ von Klosterneuburg in das Traumazentrum Wien übersiedeln.

Neues Rehazentrum in fünf Jahren
Möglich wäre, dass die AUVA am Standort Meidling das bestehende Traumazentrum und ihr Rehazentrum „Weißer Hof“ zusammenlegt. Dessen Übersiedelung nach Wien steht schon lange im Raum. Von der Belegschaft sei zu hören, dass die Verlegung des „Weißen Hofs“ nach Meidling für 2027 fix geplant sei.

Von der AUVA heißt es dazu auf ORF-Anfrage: „Die AUVA wird voraussichtlich im Jahre 2027 ihr neues Rehabilitationszentrum am Standort Meidling in Betrieb nehmen und somit das erste integrierte Trauma- und Rehabilitationszentrum Österreichs eröffnen. Bis zu diesem Zeitpunkt wird am Weißen Hof die Rehabilitation auf dem bisherigen hohen qualitativen Niveau weitergeführt.“ Die Nachnutzung des Rehazentrums Weißer Hof werde derzeit verhandelt.

AUVA sucht Büroimmobilie
Fix sei jedenfalls die Übersiedlung der Verwaltungszentrale der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt. Per öffentlicher Ausschreibung wird derzeit eine Büroimmobilie gesucht. Die alten Standorte in der Brigittenau waren aufgegeben worden.

Momentan ist die AUVA in den Twin Towers am Wienerberg eingemietet. Am gesuchten neuen Standort sollen die Hauptstelle der AUVA und die Landesstelle Wien unter einem Dach arbeiten. Das Traumazentrum in Meidling soll nicht weiter als 1,5 Kilometer Luftlinie entfernt liegen.

Quelle: https://wien.orf.at/stories/3170536/ , Stand 29.08.2022, 11:35 Uhr

Pressespiegel

Liebe Kolleginnen & Liebe Kollegen,

wir haben beschlossen unseren BR-Blog um eine weitere Rubrik, namens  „News –Sozialversicherung“ zu erweitern.

Wir wollen Euch damit die Möglichkeit geben, über unseren Blog, Medienberichte rund um unsere AUVA und die Sozialversicherungslandschaft in Form eines Pressespiegels zu erhalten.

Wir starten heute mit folgendem Beitrag : Rechnungshof kritisiert Fusion der Krankenkassen

Kleiner Tipp :

  • Kolleginnen und Kollegen, welche den Blog als Newsletter abonnieren  erhalten automatisch Informationen über Medienberichte auf die von Ihnen angegebene Mailadresse.
  • Ihr verpasst somit auch keine Ausschreibungen bzw. Veranstaltungen des BR

Ein weiteres Service eurer Betriebsräte!

Rechnungshof kritisiert Fusion der Krankenkassen

1. Allgemeine plus, 19.08.2022 (S. 7)

Rechnungshof kritisiert Fusion der Krankenkassen

Gescheiterte Kosten-und PersonalreduktionMit 1. Jänner 2020 wurden die 21 Sozialversicherungsträger auf 5 reduziert: Die 9 Gebietskrankenkassen wurden zur Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) zusammengelegt. Bauern und Unternehmer wurden in der neuen Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS) vereint, die Beamten bekamen die Eisenbahner und den Bergbau zur Versicherungsanstalt für den öffentlichen Dienst, Eisenbahn und Bergbau (BVAEB) dazu. Die Pensionsversicherungsanstalt (PV) blieb ebenso bestehen wie die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA). Für besondere Kritik sorgte schon damals, dass vor allem in den Gremien der ÖGK die Arbeitnehmer ihre Mehrheit verloren und stattdessen eine Parität mit den Dienstnehmervertretern hergestellt wurde, womit die ÖVP de facto eine Mehrheit bekam. Der Vorsitz in der ÖGK, der PV und im neu geschaffenen Dachverband wechselt halbjährlich zwischen Arbeitgeber-und Arbeitnehmervertretern. Die damalige türkis-blaue Regierung versprach für die Reform nicht nur eine massive Reduktion der Zahl an Kassenfunktionären, sondern auch eine „Patientenmilliarde“. Davon kann aber laut einem Rechnungshof-Rohbericht keine Rede sein: Die Prüfer stellten stattdessen einen Mehraufwand von 214,95 Mio. Euro fest. Grund dafür sind unter anderem höhere Kosten für Verwaltung und IT. Auch die geplante Personalreduktion fand demnach bisher nicht statt: Bei den Krankenkassen erhöhte sich der Personalstand von 16 087 Vollzeitstellen im Jahr 218 auf 16 189 im Jahr 2020. Bei den Führungskräften kam es immerhin zu einer geringfügigen Verschlankung. Der Rechnungshof kritisiert im Rohbericht auch die Personalbesetzungen bei der Gesundheitskasse und beim Dachverband als intransparent. Konkret betrifft dies etwa den Büroleiter des neuen Dachverbands, einen Investmentbanker. So seien etwa Dokumente zu Entscheidungskriterien vor der Prüfung geschreddert worden. „Was wir längst gewusst haben, hat wie medial kolportiert nun der Rechnungshof bestätigt: Statt der versprochenen Patientenmilliarde gab es nur Mehrkosten“, kritisiert MR Dr. Johannes Steinhart, Präsident der Österreichischen Ärztekammer. „Es war uns längst klar, dass es sich bei diesen Versprechungen maximal um Wunschdenken gehandelt haben kann. Jetzt können wir wohl endgültig dieses Märchenbuch schließen“, fasst Steinhart zusammen. „Jedenfalls muss der Scherbenhaufen, der da verursacht wurde, so schnell wie möglich aufgeräumt werden. Den Landesstellen müssen dringend ihre Kompetenzen zurückgegeben werden und die aktuelle Regierung ist aufgefordert, massiv Geld in die Österreichische Gesundheitskasse zu pumpen.“ Nur so könne der Schaden noch repariert werden, der seit der Ankündigung noch angewachsen ist. Angesichts dessen erfordere es daher eine noch größere Finanzspritze, um den Patienten doch noch ihre hochverdiente Versorgungsverbesserung zu ermöglichen. Der Generaldirektor der ÖGK, Mag. Bernhard Wurzer, verteidigte in einem ZiB-2-Auftritt trotz massiver Kritik des Rechnungshofs die Kassenreform. Das Einzige, was man den damaligen politischen Vertretern möglicherweise vorwerfen könne, sei, dass die „Patientenmilliarde“ zu schnell versprochen wurde, gestand Wurzer ein. Dass sich die Erfolge nicht so schnell eingestellt haben wie versprochen, sei aber auch der Pandemie geschuldet. (red)

Quelle: Presseaussendung der Österreichischen Ärztekammer vom 2. Juli 2022

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