VORDIENSTZEITEN ANGERECHNET: 33.000 EURO FÜR GPA-MITGLIED

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VORDIENSTZEITEN ANGERECHNET: 33.000 EURO FÜR GPA-MITGLIED

Wer bei einem Sozialversicherungsträger zu arbeiten beginnt und bei einem anderen Dienstgeber mindestens sechs Monate einschlägig beschäftigt war, kann sich diese Vordienstzeiten anrechnen lassen. Doch was sind „einschlägige“ Zeiten? Darüber waren sich eine Angestellte und ihr Arbeitgeber nicht einig.

Katrin B.* war viele Jahre als Ordinationsassistentin beschäftigt und wechselte dann in die Sozialversicherung, wo ihr neuer Job neben dem Umgang mit Ärzt:innen und Patient:innen auch Verwaltungstätigkeiten beinhaltete. Sehr ähnliche Aufgaben hatte sie auch bei ihrem früheren Dienstgeber zu erledigen.

Sie beantragte daher eine Anrechnung dieser Zeiten, was aber mit der Begründung, sie hätte keine Praxiserfahrung mit Administration, abgelehnt wurde. Nachdem Frau B. schon seit 20 Jahren Mitglied der Gewerkschaft GPA ist, wandte sie sich an die Rechtsberatung.

„Eine Regelung bei den Sozialversicherungsträgern sieht vor, dass es sich um einschlägige Vordienstzeiten handelt, wenn 75 Prozent der neuen Job-Inhalte mit den -vorangegangen übereinstimmen. Aus unserer Sicht war das hier der Fall“, so Sabine Ringler, GPA-Expertin für die Sozialversicherung.

Die GPA intervenierte beim Dienstgeber und legte ihre klare Rechtsmeinung dar, woraufhin Katrin B. eine Nachzahlung von 33.000 Euro (brutto) bekam. „Solche Summen bedeuten wirklich viel für unsere Mitglieder und zeigen, wie wichtig Interessensvertretung ist“, freut sich Ringler über den Erfolg.

Auch einige weitere ähnlich gelagerte Sachverhalte konnte die GPA in Oberösterreich bereits positiv abschließen und Summen zwischen 8.000 und 22.000 Euro für ihre Mitglieder erreichen.

Quelle: https://kompetenz-online.at/2024/01/08/vordienstzeiten-angerechnet-33-000-euro-fuer-gpa-mitglied/ vom 08. Januar 2024

Anrechnung von Vordienstzeiten!

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen!

Einige von Euch dürfen sich bereits  über Lohnzettel mit Nachzahlungen und neuer nun höherer Gehaltsstufe freuen.

Leider sind die erklärenden Schreiben diesbezüglich für manche Mitarbeiter noch mit der Post unterwegs und den Betriebsräten wurde bis dato keine Mitarbeiterliste der davon „betroffenen“ Personen übermittelt. Diese wurde uns eigentlich im Vorfeld genauso wie der Beginn der Auszahlung zugesagt.

Wie kommt es nun zu dieser Nachzahlung:

Seit 2016 sind verschiedene Klagen zur erweiterten Anrechnung von Vordienstzeiten, die bei Eintritt in die AUVA vor 2011 nicht angerechnet wurden, von den Betriebsräten der AUVA eingebracht worden. In all diesen Verfahren vertraten Betriebsräte der AUVA bei Gericht ihre Beschäftigten gegen die AUVA. Und alle diese Verfahren wurden von den Betriebsräten in allen Instanzen gewonnen. Besonderer Dank gebührt dafür dem langjährigen Betriebsratsvorsitzenden des UKH Klagenfurt, Günther Kanduth, denn die Verfahren, die er führte hatten immer Leitwirkung für alle anderen Verfahren. Nachdem das OLG Graz nun unsere Klagebegehren für Rechtens erklärte, lenkte die AUVA ein. Die noch offenen Verfahren sollen beendet werden und die Ansprüche der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in der Abteilung HRM bereits berechnet. Ein Teil der Ansprüche wird bereits mit dem Juli-Gehalt ausgezahlt. Es kann nur noch wenige Monate dauern, bis alle Anspruchsberechtigten ihr Geld bekommen.

Derzeit gelangen Vordienstzeiten die vor dem 18. Lebensjahr erworben wurden zur Auszahlung bzw. lösen eine Höherreihung im Gehaltsschema aus.

Die geführten Klagen wären alle samt ohne der Unterstützung der Gewerkschaften GPA-djp und Vida, sowie der Arbeiterkammer nicht möglich gewesen.

Ein Danke ergeht auch an alle Kolleginnen und Kollegen die Gewerkschaftsmitglieder sind und mit ihren Beiträgen solche Klagen erst möglich machen!

Du bist noch kein Gewerkschaftsmitglied?

Dann druck dir das Anmeldformular im Anhang aus, gib es bei deinem Betriebsrat ab und leiste auch du deinen Beitrag für mehr Gerechtigkeit in der Arbeitswelt.

Eure Betriebsräte


Link(s) anklicken um zu den jeweiligen Dokumenten zu gelangen (funktioniert nur im AUVA Netzwerk):

|| GPA-djp Anmeldeformular