Gesundheitsministerium startet mit Umsetzung der Gesundheitsreform

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Gesundheitsministerium startet mit Umsetzung der Gesundheitsreform

Sozial- und Familienleistungen werden zum zweiten Mal an die Inflation angepasst
Wien (OTS) – Im neuen Jahr treten wichtige Reformen in den Bereichen Gesundheit, Pflege und Soziales in Kraft. Im Zentrum steht für Sozial- und Gesundheitsminister Johannes Rauch die Umsetzung der umfassenden Gesundheitsreform. Am 1. Jänner steigen zudem sämtliche Sozial- und Familienleistungen sowie 2,2 Millionen Pensionen um 9,7 Prozent. Dem diplomierten Pflegepersonal wird es erstmals möglich, Pflegegeldeinstufungen durchzuführen und Medizinprodukte zu verschreiben. Psychologische Behandlungen werden der Psychotherapie in der Sozialversicherung gleichgestellt. Ebenfalls in Kraft tritt die Novelle des Tierarzneimittelgesetzes, die den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung stark reduziert. ***

Die Qualität der medizinischen Versorgung in Österreich liegt im internationalen Vergleich auf hohem Niveau. Um das Gesundheitssystem für die kommenden Jahre zu rüsten, einigten sich Bund, Länder und Sozialversicherung auf eine umfassende Gesundheitsreform. Sie wurde im Dezember vom Nationalrat beschlossen.

Die nötigen Gesetzesänderungen treten bereits am 1.1.2024 in Kraft. Die Sozialversicherung erhält jährlich 300 Millionen Euro zusätzlich, unter anderem zur Schaffung mehrerer hundert neuer Kassenstellen. 600 Millionen pro Jahr stehen für strukturelle Reformen im Spitalsbereich zur Verfügung, etwa um spezialisierte Fachambulanzen auszubauen und Tageskliniken einzurichten.

Um die Zahl der gesunden Lebensjahre in der Bevölkerung weiter zu erhöhen, werden jährlich 60 Millionen Euro in Gesundheitsförderung und Vorsorge sowie 90 Millionen Euro für den Ausbau von öffentlichen Impfprogrammen investiert. Mit jährlich 51 Millionen Euro werden die digitalen Angebote im Gesundheitssystem weiterentwickelt. So sollen die Elektronischen Gesundheitsakte ELGA und die Gesundheitshotline 1450 weiter ausgebaut werden. Für den einfachen Einsatz von Gesundheitsapps werden außerdem die Rahmenbedingungen geschaffen.

“Den Grundstein ist gelegt, damit Verbesserungen bei der Gesundheitsversorgung für alle spürbar werden. Jetzt geht es ans Umsetzen, damit die Maßnahmen auch dort ankommen, wo sie am dringendsten benötigt werden: bei den Patientinnen und Patienten”, betont Gesundheitsminister Rauch. Entscheidungen über die Verwendung eines Großteils der Budgetmittel trifft die Bundeszielsteuerungskommission im ersten Halbjahr. Dort sind Bund, Länder und Sozialversicherung vertreten.

Zuschuss der Krankenkassen für psychologische Behandlungen

Das neue Jahr bringt außerdem deutliche Verbesserungen in der psychosozialen Versorgung. Ab 1. Jänner sind psychologische Behandlungen und Psychotherapie im Sozialversicherungsgesetz gleichgestellt. Patient:innen erhalten damit auch bei psychologischen Behandlungen einen Zuschuss von ihrer Krankenkasse, wie das derzeit bei der Psychotherapie der Fall ist. Dafür stellt der Bund 50 Millionen Euro für das Jahr 2024 zur Verfügung.

Absicherung der Pflegereform und Kompetenzerweiterungen

Diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal erhält ab 1. Jänner 2024 neue Kompetenzen. Es darf Pflegegeldeinstufungen durchführen und Erstverschreibungen von Verbands- und Medizinprodukten bei Patient:innen vornehmen. Das Pflegegeld steigt zum Jahresbeginn um 9,7 Prozent auf bis zu 2061,8 Euro in der höchsten Pflegestufe 7. Der Angehörigenbonus verdoppelt sich im kommenden Jahr auf 1.500 Euro.

Langfristig abgesichert werden die beiden Pflegereformen. Dazu zählen die Entgelterhöhungen für Pflegekräfte. Sie betragen im kommenden Jahr 2.460 Euro pro Mitarbeiter:in. Auch der Ausbildungszuschuss von 600 Euro pro Monat bleibt bestehen. Das erfolgreiche Pilotprojekt Community Nurses in Gemeinden wird in die Regelstrukturen überführt. Es unterstützt Menschen, so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden zu bleiben.

Sozialleistungen und Pensionen steigen deutlich

Bereits zum zweiten Mal werden sämtliche Sozial- und Familienleistungen um die Inflation erhöht. Sie steigen um 9,7 Prozent – das entspricht der durchschnittlichen Inflation von August 2022 bis Juli 2023. Umfasst sind etwa Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag, Schüler- und Studienbeihilfe und viele weitere Unterstützungsmaßnahmen.

Die Erhöhung um 9,7 Prozent gilt auch für rund 2,2 Millionen Pensionist:innen. Höchstpensionen von mehr als 5.850 Euro monatlich steigen um einen Pauschalbetrag von 568 Euro. Ebenfalls um 9,7 Prozent erhöht sich der Ausgleichszulagenrichtsatz. Davon profitieren rund 200.000 Mindestpensionist:innen und 190.000 Bezieher:innen von Sozialhilfe.

Um negative Auswirkungen der hohen Inflation auf das Pensionskonto zu verhindern, tritt kommendes Jahr eine Schutzklausel in Kraft. Rund 95 Prozent aller Neupensionist:innen erhalten dadurch die Differenz zwischen der erwarteten Aufwertung von 3,5 Prozent und dem gesetzlichen Anpassungsfaktor von 9,7 Prozent ausgeglichen. Ausgenommen sind nur Personen, die im kommenden Jahr in Korridorpension gehen und vorher nicht arbeitslos waren.

Strengere Regeln für Antibiotika in der Tierhaltung

Mit 1.1.2024 tritt auch das neue Tierarzneimittelgesetz in Kraft. Es bringt strengere gesetzliche Vorschriften für den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung. Damit sollen Antibiotika-Resistenzen verhindert werden. Ausdrücklich verboten ist künftig etwa der Einsatz von Antibiotika zur Ertragssteigerung oder zum Ausgleich von schlechten Haltungsbedingungen. Ein Monitoring-System wird eingeführt. Die wichtigsten Antibiotika dürfen künftig nur in Verbindung mit einem Erregernachweis eingesetzt werden.

Quelle: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20231228_OTS0038/gesundheitsministerium-startet-mit-umsetzung-der-gesundheitsreform vom 28.12.2023 um 10:09 Uhr

Bund, Länder und Sozialversicherung einigen sich auf große Gesundheitsreform

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Bund, Länder und Sozialversicherung einigen sich auf große Gesundheitsreform

14 Milliarden Euro für Gesundheit und Pflege bis 2028 – Rauch: “E-Card statt Kreditkarte”

Wien (OTS) – Bund, Länder und Sozialversicherung haben sich nach langen Verhandlungen auf eine große Gesundheitsreform geeinigt. Sie stellen in den kommenden fünf Jahren rund 14 Milliarden Euro für Gesundheit und Pflege zur Verfügung – durchschnittlich 2,8 Milliarden Euro pro Jahr. Den weitaus größten Anteil von knapp 11 Milliarden Euro trägt der Bund. Mit dem Geld werden mehrere hundert zusätzliche Kassenstellen geschaffen, Strukturreformen in den Spitälern und digitale Angebote für Patient:innen finanziert. In der Pflege werden Gehaltserhöhungen für Mitarbeiter:innen, finanzielle Unterstützungen für Auszubildende und die Förderung der 24-Stunden-Betreuung langfristig gesichert. “Gesundheit für alle in hoher Qualität – und zwar mit der e-Card statt der Kreditkarte. Das sichern wir mit unserer Gesundheitsreform”, freut sich Gesundheitsminister Johannes Rauch. Das Reformpaket wird heute im Nationalrat eingebracht. ***

Erst Anfang November hatte der OECD-Bericht “Health at a Glance” die Notwendigkeit von Strukturreformen im österreichischen Gesundheitssystem untermauert. Zwar ist Österreich im internationalen Vergleich nach wie vor gut aufgestellt. Allerdings stehen hohe Ausgaben für Spitäler vergleichsweise geringen Ausgaben für den niedergelassenen Bereich, Digitalisierung und Vorsorge gegenüber. Überdurchschnittlich hoch ist zudem der Anteil an Gesundheitsausgaben, die von Patient:innen privat bezahlt werden.

Kostensteigerungen und Personalmangel bedrohen zudem die hohe Qualität der Versorgung. Seit Anfang des Jahres haben Bund, Länder und Sozialversicherung deshalb intensiv eine große Gesundheitsreform verhandelt. Das Ziel: Gesundheit für alle Menschen in Österreich in hoher Qualität sicherstellen.

Gesundheitsminister Johannes Rauch: “Für mich war klar: Um die Qualität in Österreichs Gesundheitssystem zu sichern, brauchen wir tiefgreifende Strukturreformen. Raus aus den Spitälern, rein in den niedergelassenen Bereich, viel stärker in die Digitalisierung. Genau das schaffen wir mit der Einigung heute. Die größte Gesundheitsreform der vergangenen Jahrzehnte bringt Verbesserungen sowohl für Patient:innen als auch für Ärzt:innen, Pflegekräfte und alle weiteren Mitarbeitenden im Gesundheitsbereich. Wir investieren massiv in das solidarische Kassensystem, damit sich alle Menschen in Österreich Behandlungen weiterhin leisten können. Gesundheit darf keine Frage von arm oder reich sein.”

Quelle: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20231122_OTS0027/bund-laender-und-sozialversicherung-einigen-sich-auf-grosse-gesundheitsreform-anhang vom 22.Nov. 2023 um 09:00 Uhr

SPÖ-Silvan: „Muskel-Skelett-Erkrankungen sind häufigste Ursache für krankheitsbedingte Fehltage!“

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SPÖ-Silvan: „Muskel-Skelett-Erkrankungen sind häufigste Ursache für krankheitsbedingte Fehltage!“

Anfragen zeigen: Müssen wichtige Präventionsarbeit im Gesundheitsbereich und Arbeitsinspektorate weiter stärken!

Wien (OTS/SK) – Nach einer parlamentarischen Anfrage des Abg. zum Nationalrat Rudolf Silvan an Gesundheitsminister Johannes Rauch und Arbeitsminister Martin Kocher zeigt sich, dass Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes im Jahr 2021 in Österreich 14,7 Prozent der Krankenstandsfälle und 21,9 Prozent der Krankenstandstage ausmachen. Silvan, seines Zeichens Mitglied im Gesundheitsausschuss des Parlaments, erklärt: „Muskel-Skelett-Erkrankungen sind die häufigste Ursache für krankheitsbedingte Fehltage. Auffällig ist die lange Dauer pro Krankenstandsfall von durchschnittlich 15,3 Tagen. An zweiter Stelle folgen die Erkrankungen der Atemwege.“ Erhoben werden diese Daten jährlich im österreichischen Fehlzeitenreport. Laut Schätzungen sind rund 50 Prozent dieser Erkrankungen beruflich bedingt. ****
Mit der Novelle, die nun in Begutachtung geht, soll das Angebot dieser Zentren bis 2025 auf 121 erhöht werden. Sind den Plänen zufolge künftig in einer Versorgungsregion zwei Stellen von Allgemeinmedizinern und Kinderärzten unbesetzt, haben Ärztekammer und Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) sechs Monate Zeit, neue Ärzte zu finden. Gelingt das nicht, können die jeweilige Landesregierung und die ÖGK gemeinsam eine Primärversorgungseinrichtung ausschreiben. Das Vetorecht der Ärztekammer entfalle dann, erklärte Rauch. Das kommt einer Entmachtung der Ärztekammer gleich.

Den Sozialversicherungen, allen voran der Österreichischen Gesundheitskasse ÖGK und der Allgemeinen Unfallversicherung AUVA aber auch dem Arbeitsinspektorat, ist es auf Grund deren wichtiger kontrollierender und beratender Tätigkeiten im betrieblichen Gesundheitsbereich und deren ausgezeichneter Präventionsarbeit zu verdanken, dass diese Zahlen nicht viel höher ausfallen. Der Gewerkschafter ist sich sicher: „Diese Präventionsarbeit und beratenden Tätigkeiten müssen deshalb nicht nur erhalten, sondern künftig auch gestärkt werden. Wird in die Unfall- und Krankheitsverhütung investiert, ist dies eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten!“

Seitens des Arbeitsinspektorats wurden im Vorjahr fast 8.000 betriebliche Besprechungen in Unternehmen durchgeführt. Insgesamt sind im Jahr 2022 402 Übertretungen im Bereich der Muskel-Skelett-Erkrankungen festgestellt worden. Die AUVA hat in den Jahren 2021 und 2022 die Vorbeugung von arbeitsbedingten Muskel-Skelett-Erkrankungen und damit verbundenen Arbeitsunfällen mit Hilfe einer eigenen Kampagne Namens „Packen wir’s an!“ in den Mittelpunkt der Präventionsaktivitäten gestellt. Auch die ÖGK leistete einen enormen Beitrag im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung. So arbeiten mittlerweile mehr als 600.000 Erwerbstätige in durch die ÖGK zertifizierten Betrieben.

Für die Arbeitgeber*innen stellt die AUVA eine sehr günstige Haftpflichtversicherung dar, die alle Schäden an Personen abdeckt, die am Arbeitsplatz auftreten. Deshalb ist es aus Sicht Silvans essentiell, dass die Dienstgeberbeiträge zur Unfallversicherung nicht noch weiter gesenkt werden. Wie Silvan selbst, begrüßt auch der Minister in der Anfragebeantwortung die von der Österreichischen Akademie für Arbeitsmedizin und Prävention durchgeführte Attraktivierungskampagne hinsichtlich des Berufsbildes der Arbeitsmedizin.

Die Antworten der Minister sind für Silvan durchaus positiv. Der Abgeordnete, der selbst lange Jahre Landesstellenleiter der AUVA für Wien, NÖ und Burgenland gewesen ist, möchte sich aber weiterhin für Verbesserungen im Bereich der Muskel-Skelett-Erkrankungen einsetzen. Er sieht es dabei als wichtig an, dass bereits im Schulalter durch das Setzen von gezielten Bewegungsmaßnahmen und sportlichen Aktivitäten künftiger Muskel-Skelett-Erkrankungen entgegengewirkt wird und wird daher auch weiterführende parlamentarische Anfragen an die zuständigen Minister Polaschek und Kogler richten, um das Thema auch im Bildungs- und Sportministerium in den Fokus zu rücken. (Schluss) lk/ls

Quelle: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20230522_OTS0081/spoe-silvan-muskel-skelett-erkrankungen-sind-haeufigste-ursache-fuer-krankheitsbedingte-fehltage  vom 22. Mai 2023 um 12:15 Uhr