Ärztekammer Wien: Bewegung bei KPJ-Aufwandsentschädigung

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Ärztekammer Wien: Bewegung bei KPJ-Aufwandsentschädigung
AUVA erhöht Aufwandsentschädigung auf 900 Euro brutto

Ärztekammer Wien erneuert Forderung nach 1.700 Euro bruttoWien (OTS) – Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) hat die Aufwandsentschädigung für das Klinisch-Praktische Jahr (KPJ) mit 1. März 2023 auf 900 Euro brutto pro Monat erhöht. „Es ist erfreulich, dass wir Bewegung bei der KPJ-Aufwandsentschädigung sehen. Die Erhöhung liegt jedoch weit unter unserer Forderung von 1.700 Euro brutto, auch wenn die AUVA damit 100 Euro mehr als der WiGeV anbietet“, erklärt Christina Weidhofer, Leiterin des KPJ-Referats der Wiener Ärztekammer.****

Seit der Einführung des KPJ im Jahr 2015 wurde die Aufwandsentschädigung Anfang des Jahres erstmalig vom Wiener Gesundheitsverbund (WiGeV) von 650 auf 800 Euro brutto erhöht. Ende Jänner gab die Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft (KAGes) bekannt, dass sie mit 1. Februar 2023 ebenfalls eine Erhöhung der KPJ-Aufwandsentschädigung auf 900 Euro brutto umsetzen wird. Nun zieht auch die AUVA nach.

„Wir sind der Meinung, dass die KPJ-Aufwandsentschädigung den Lebensunterhalt der Studierenden während dieser Zeit sicherstellen sollte. Mit der geringfügigen Erhöhung verlieren manche KPJ-Studierende sogar den Anspruch auf gewisse Fördermittel, bei unwesentlich höherer Aufwandsentschädigung. Das ist ein gravierender finanzieller Nachteil“, erklärt Weidhofer.

„Als Ärztekammer Wien begrüßen wir die Erhöhung der KPJ-Aufwandsentschädigung, möchten aber gleichzeitig unsere Forderung nach 1.700 Euro brutto erneuern. Es ist ein Armutszeugnis, dass die Aufwandsentschädigung nach wie vor unterhalb der gesetzlichen Mindestsicherung liegt“, ergänzt Bernhard Schönthoner, Obmann der Sektion Turnusärzte der Ärztekammer Wien.

Die Ärztekammer Wien wird daher ihre Bemühungen fortsetzen, eine flächendeckende gemeinsame Lösung für alle KPJ-Studierenden der Wiener Spitäler zu erreichen.

Quelle: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20230312_OTS0005/aerztekammer-wien-bewegung-bei-kpj-aufwandsentschaedigung Stand 12. März 2023 um 09:00 Uhr