40. Wiener Schimeisterschaften 2024

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

es ist soweit, die 40. Wiener Schimeisterschaften finden endlich wieder statt.
Vom 12.01. – 14.01.2024 könnt ihr euer Können unter Beweis stellen.

Die Anmeldung bitte per Mail mit Namen, Geburtsjahr, Ski oder Snowboard an klemens.huemer@auva.at

! Anmeldeschluss ist der 17.11.2023 !

Die Ausschreibung zum Torlauftraining und zu den 40. Schimeisterschaften findet Ihr im untenstehenden Link.
Wir freuen uns auf zahlreiche Anmeldungen.

Sportliche Grüße
Eure Betriebsräte


Link(s) anklicken um zu den jeweiligen Dokumenten zu gelangen (funktioniert nur im AUVA Netzwerk):
|| Ausschreibung – Schimeisterschaft 2024
|| Ausschreibung – Torlauftraining 2024

! Fitnessaktion für 2024 !

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen,

wie auch in den letzten Jahren gibt es auch in diesem Jahr wieder für euch eine tolle Auswahl an Fitnesscentern!
Ihr habt die Möglichkeit bei 4 verschiedenen Fitnessketten einen Jahresvertrag, über den Betriebsrat, zu vereinbaren.

  • Fit Inn
  • Fit Fabrik
  • Clever Fit
  • Holmes Place

Wir haben mit allen Fitnessketten vereinbart, dass die Mitgliedschaften von 01.01. bis 31.12.2024 gültig sind.

Der Zuschuss aus dem Sozialfonds beträgt für Jahreskarten 50% (max. jedoch € 250,-)
Die Mitgliedschaften enden automatisch nach einem Jahr!

Bitte beachtet, dass ihr zum Zeitpunkt der Anmeldung, bereits 6 Monate bei uns beschäftigt sein müsst.

Verbindliche Anmeldungen können bis spätestens 30. November 2023 berücksichtigt werden.
Nähere Informationen zu den Fitnesscentern und den Preisen findet ihr im unten angeführten Link.

Sportliche Grüße
Jenny


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|| Information und Anmeldeabschnitt – Fitinn Jahreskarte für 2024
|| Information und Anmeldeabschnitt – FitFabrik Jahreskarte für2024
|| Information und Anmeldeabschnitt – Clever Fit Jahreskarte für 2024
|| Clever Fit – Standorte
|| Information und Anmeldeabschnitt – Jahreskarte Fitnessstudio – Holmes Place

Kinderunterbringungszuschuss (KUZ) 2023

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

In diesem Jahr gibt es wieder eine freiwillige soziale Zuwendung, aus Mitteln des Sozialfonds, mit neuerlichen Änderungen, betreffend der Höhe der Zuschüsse und der Einkommensgrenzen zur Kinderunterbringung.
Besonderer Wert wurde dabei wieder auf die soziale Staffelung gelegt.

Im Anhang übermitteln wir, die geltenden Richtlinien zur Antragstellung, sowie alle notwendigen Antragsformulare für die KINDERUNTERBRINGUNG 2023.

Achtung: !!! Wichtig !!!
Die Anträge können ab sofort jeden Dienstag (beginnend mit Di. 10.10.23), in der Zeit von 7.00 bis 15.00 Uhr, im Büro des Arbeiterbetriebsrates im UM 3. Stock A-Trakt ausnahmslos persönlich abgegeben werden.

!! Letzter Abgabetermin ist Dienstag der 28.11.2023 !!

Es sind bitte ausschließlich die neuen Formulare vom Blog zu verwenden!!!
Diese findet Ihr ebenfalls im Intranet.

Aufgrund einiger Probleme in der Vergangenheit mit unvollständigen Anträgen, weil diese in die BR-Briefkästen eingeworfen wurden, bzw. Unterlagen nicht fristgerecht nachgebracht wurden, möchten wir Euch darauf hinweisen, dass ein vom Zentralbetriebsrat bestelltes Personenkomitee (Sozialfondskomitee),die eingereichten Anträge prüft und unbegründet unvollständige Anträge, abgewiesen werden.

Es liegt also in eurem Interesse die Anträge persönlich abzugeben damit wir die Vollständigkeit sicherstellen bzw. gegebenenfalls notwendige Begründungen hinzufügen können damit Ihr den Kinderunterbringungszuschuss auch bekommt.

Für etwaige Rückfragen steht euch, Herr Gissenwehrer Niki unter der DW 55851, zur Verfügung.
Aus organisatorischen Gründen werden die Anträge nur zu den Abgabeterminen entgegengenommen!

Wir möchten uns an dieser Stelle ganz herzlich, für die Bereitstellung der Mittel, bei der Generaldirektion und dem Zentralbetriebsrat, bedanken.

Eure Betriebsräte

BRV TZW-Meidling Arbeiter
Gissenwehrer Niki

BRV TZW- Meidling Angestellte
Rois Robert

BRV Stv. Rehabzentrum-Meidling
Walgram Edith


Link(s) anklicken um zu den jeweiligen Dokumenten zu gelangen (funktioniert nur im AUVA Netzwerk):
|| Formular – ANTRAG Kinderunterbringung (KUZ) 2023
|| Formular – ANTRAG Mehrtägige Schulveranstaltungen 2023
|| Formular – Bestätigung Aufsichtsperson 2023
|| Formular – Bestätigung Betreuungseinrichtung 2023
|| Erläuterungen – Kinderunterbringung (KUZ) 2023

Aus- und Weiterbildungszuschuss (AUW) 2023

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Auch in diesem Jahr kann eine freiwillige soziale Zuwendung aus Mitteln des Sozialfonds gewährt werden.

Im Anhang übermitteln wir die geltenden Richtlinien zur Antragstellung, sowie die Antragsformulare für die AUS- UND WEITERBILDUNG 2023.

Achtung: !! Wichtig !!
Die Anträge können jeden Dienstag (beginnend mit Di. 10.10.23) in der Zeit von 7.00 bis 15.00 Uhr im Büro des Arbeiterbetriebsrates im UM, 3. Stock, A-Trakt ausnahmslos persönlich abgegeben werden.

!! Letzter Abgabetermin ist Dienstag der 28.11.2023 !!

Es sind ausschließlich die neuen Formulare am Blog zu verwenden!!!
Diese findet Ihr ebenfalls im Intranet.

Aufgrund einiger Probleme in der Vergangenheit mit unvollständigen Anträgen, weil diese in die BR-Briefkasten eingeworfen wurden, bzw. Unterlagen nicht fristgerecht nachgebracht wurden, möchten wir Euch darauf hinweisen, dass ein vom Zentralbetriebsrat bestelltes Personenkomitee (Sozialfondskomitee) die eingereichten Anträge prüft und unbegründet unvollständige Anträge abgewiesen werden.

Es liegt also in eurem Interesse die Anträge persönlich abzugeben damit wir die Vollständigkeit sicherstellen bzw. gegebenenfalls notwendige Begründungen hinzufügen können damit Ihr den finanziellen Zuschuss auch bekommt.

Für etwaige Rückfragen steht euch Herr Gissenwehrer Niki unter der DW 55851 zur Verfügung.
Aus organisatorischen Gründen werden die Anträge nur zu den Abgabeterminen entgegengenommen!

Wir möchten uns an dieser Stelle ganz herzlich, für die Bereitstellung der Mittel, bei der Generaldirektion und dem Zentralbetriebsrat, bedanken.

Eure Betriebsräte

BRV TZW-Meidling Arbeiter
Niki Gissenwehrer

BRV TZW-Meidling Angestellte
Rois Robert

BRV Stv. Rehabiltationszentrum-Meidling
Walgram Edith


Link(s) anklicken um zu den jeweiligen Dokumenten zu gelangen (funktioniert nur im AUVA Netzwerk):
|| Formular – ANTRAG Aus- und Weiterbildung 2023
|| Formular – Fahrtkostenaufstellung 2023
|| Richtlinien – Aus- und Weiterbildung 2023

12. Wiener Beachvolleyball Turnier 2023

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen,

Am Samstag, den 14.10.2023 findet das 12. Wiener Beachvolleyball – Turnier statt.

Anmeldungen bitte bis spätestens 07.10.2023 an lisa.satorfy@auva.at
Der Betriebsrat übernimmt den Selbstbehalt von € 10,-

Alle weiteren Informationen sowie das Anmeldeformular findet ihr im unten angeführten Link.

Viel Spaß und sportliche Grüße
Jenny


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|| Information
|| Anmeldeformular

Businessrun 2023

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen,

ihr könnt gemeinsam am größten Teamlauf Österreichs teilnehmen, die einzigartige Atmosphäre mit Start und Ziel vor dem Ernst Happel Stadion genießen und mit vielen Gleichgesinnten durch einen der schönsten Plätze Wiens laufen.

Meldet euch zum 22. „Wien Energie Businessrun“ am 07.09.2023 an.
Wir übernehmen die restliche Organisation für Euch.

Den Anmeldeabschnitt bitte bis spätestens 14.07.2023 in die Briefkästen der Betriebsräte TZW Meidling und RZ Meidling  einwerfen.

Bei weiteren Fragen steht euch Huemer Klemens unter der Klappe 45372 sowie auch der Betriebsrat unter der Klappe 55850 bzw. 55855 oder 55908 (BRV-RZM) jederzeit gerne zur Verfügung.

Alle weiteren Informationen sowie den Anmeldeabschnitt findet ihr im Anhang.
Sportliche Grüße


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|| Information und Anmeldeabschnitt – Businessrun 2023

ZBR-Newsletter April 2023

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen,

im Anhang der November-Newsletter unseres ZBR Vorsitzenden Dipl. Ing. FH Erik Lenz.

In Namen aller bedanken wir uns bei Erik, der trotz dieser intensiven arbeitsreichen Zeit noch die Zeit findet, einen Newsletter für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in dieser Qualität zu verfassen.

Eure Betriebsräte


Link(s) anklicken um zu den jeweiligen Dokumenten zu gelangen (funktioniert nur im AUVA Netzwerk!):
|| ZBR-Newsletter April 2023

Wegweisend für die Zukunft der Wiener Gesundheitsversorgung

www.ots.at/presseaussendung

Wegweisend für die Zukunft der Wiener Gesundheitsversorgung

Wien (OTS) – „Die Wiener Landeszielsteuerungskommission, in der neben Vertretern der Stadt Wien, Vertreter der Sozialversicherung und des Bundes sitzen, ist das Gremium, in dem wir gemeinschaftlich unsere Projekte für die Zukunft der Wiener Gesundheitsversorgung auf den Weg bringen können, und ist daher eines unserer wichtigsten Werkzeuge“, unterstreicht Wiens Gesundheitsstadtrat Peter Hacker die Bedeutung der Wiener Landeszielsteuerungskommission (LZK) im Anschluss ihrer 39. Sitzung. „Mit neuen Projekten, Machbarkeitsstudien und dem Ausbau bewährter Strukturen zeigt sich deutlich das Kommittent der Zielsteuerungspartner, beim Ausbau der Gesundheitsversorgung der Wienerinnen und Wiener an einem Strang zu ziehen“, so der Vorsitzende der ÖGK Landesstellenausschuss Wien, Mario Ferrari.

Ein Highlight der 39. Sitzung der LZK ist ein wegweisendes Projekt in Form einer Machbarkeitsstudie im Bereich Telemedizin. Mit dem Projekt „Telemedizinische Betreuung von Menschen mit Herzinsuffizienz“ werden unter wissenschaftlicher Begleitung in Kooperation mit den kardiologischen Abteilungen des Wiener Gesundheitsverbunds, neben den technischen Umsetzungsmöglichkeiten, auch Erkenntnisse für eine allfällige Etablierung einer telemedizinischen Regelversorgung für herzinsuffiziente Patient*innen in Wien geprüft.

Im Bereich der Hospiz- und Palliativversorgung kam es unter den Zielsteuerungspartnern bezüglich der Finanzierung für den Ausbau und Betrieb für Einrichtungen der Hospiz – und Palliativversorgung ebenfalls zu einer Einigung. Damit stehen für das Jahr 2023 für die Hospiz- und Palliativversorgung insgesamt mehr als 23 Millionen Euro, die unter Bund, Länder und Sozialversicherung zu gleichen Teilen aufgeteilt werden, zur Verfügung.

Beschlossen wurde auch eine gemeinsame Finanzierung aus Mitteln der Sozialversicherung (Krankenversicherungsträgern und AUVA) und dem Wiener Gesundheitsfonds für den Aufbau einer Erstversorgungsambulanz (EVA) im Traumazentrum Wien Meidling (TZW Meidling), deren Betrieb bis Juni 2025 vorgesehen ist. Hier werden in Zukunft ein Großteil der selbstkommenden Patient*innen einer Abklärung in der EVA zugeführt.

Nicht zuletzt wurde mit der Fortführung des 2022 als Pilotprojekt gestarteten Aufbaus eines Wundnetzes zur Versorgung Menschen mit chronischen Wunden eine wichtige Maßnahme für Betroffene beschlossen. Hier hat die erste Evaluation des Projekts eine sehr hohe Zufriedenheit der Patient*innen mit dem Angebot gezeigt.

Quelle: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20230317_OTS0137/wegweisend-fuer-die-zukunft-der-wiener-gesundheitsversorgung Stand 17. März 2023 um 16:22 Uhr

Österreichische Ärztekammer zur Rede des Bundeskanzlers: Taten sollen den Worten folgen

www.ots.at/presseaussendung

Österreichische Ärztekammer zur Rede des Bundeskanzlers: Taten sollen den Worten folgen
Die ÖÄK begrüßt die Awareness für Gesundheitsthemen, spricht sich aber gegen Zwangsverpflichtungen aus und fordert konkrete Maßnahmen und mehr Geld ins System.

Wien (OTS) – „Es ist zu begrüßen, dass sich der Bundeskanzler in seiner Rede zur Nation auch mit den brennenden Themen in der Gesundheitsversorgung befasst“, sagt Johannes Steinhart, Präsident der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK). Neu seien die Themen aber nicht. So sei beispielsweise der Ausbau der wohnortnahen Versorgung auch als Zielsetzung im Regierungsprogramm vorgesehen: „Bis heute hat sich leider an der prekären Situation nicht viel verändert, wir benötigen hier mehr Taten seitens der Politik und Sozialversicherung“, betont Steinhart. Die grundsätzlichen Überlegungen des Bundeskanzlers seien an sich gut, einige Vorschläge müssten aber noch überdacht werden.

Konkrete Zukunftsperspektiven notwendig
„Zwangsverpflichtungen in jeder Form lehnen wir ab“, sagt Harald Mayer, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer und Bundeskurienobmann der angestellten Ärzte. „Wir müssen vielmehr danach trachten, dass wir jene, die bei uns ausgebildet werden, mit attraktiven Angeboten in Österreich halten. Ohne Zwang. Zwang ist leistungshemmend.“ Auch die vom Bundeskanzler erwähnte, mögliche Anhebung der Zahl der Medizin-Studienplätze betrachtet Mayer als nicht zielführend: „Wir haben grundsätzlich genug Absolventen, um den Bedarf zu decken und bilden noch immer mehr Ärztinnen und Ärzte aus, als wir brauchen, schaffen es aber nicht, die für die optimale Gesundheitsversorgung nötigen 1.400 in Österreich zu halten. Genau hier muss angesetzt werden.“ Und zwar mit einer Attraktivierung der Arbeitsbedingungen, die den Anforderungen des 21. Jahrhunderts und den Bedürfnissen der jeweiligen Lebenssituation entspricht. Dabei geht es neben konkreten Zukunftsperspektiven mit verbesserten Karrierechancen insbesondere darum, innovative, flexible Work-Life-Balance-Modelle und Teilzeitarbeit zu ermöglichen: „Die Politik muss endlich beginnen, den Jungen zuzuhören und zu berücksichtigen, wie der ärztliche Nachwuchs in Zukunft im Spital, aber auch in der Niederlassung, arbeiten möchte. Wir stehen als Standesvertretung gerne als Vermittler zur Verfügung.“

Ausbau des Kassensystems
Begrüßenswert sei, dass der Bundeskanzler einen Ausbau des Kassensystems um 800 Kassenstellen österreichweit anstrebe: „Der Ausbau des Kassensystems ist ein wichtiger Pfeiler, um die wohnortnahe Versorgung zu stärken und die Ambulanzen zu entlasten“, betont Edgar Wutscher, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer und Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte. Auch hier gelte: „Der bloße Ausbau wird den Kassenärztemangel nicht lösen, nur in Kombination mit einer zeitgemäßen Honorierung und neuen Arbeitszeitmodellen, die sich an die tatsächliche Lebensrealität der Ärztinnen und Ärzte anpassen“, gibt Wutscher zu bedenken. Vor allem müsse auch in das Gesundheitssystem investiert werden: „Der Herr Bundeskanzler soll hier nicht nur Pläne schmieden, sondern auch die finanziellen Voraussetzungen schaffen, um die Versorgung der Patientinnen und Patienten in Österreich auf stabile Beine zu stellen“, plädiert der Allgemeinmediziner an den Bundeskanzler.

Quelle: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20230310_OTS0151/oesterreichische-aerztekammer-zur-rede-des-bundeskanzlers-taten-sollen-den-worten-folgen Stand vom 10. März 2023 um 16:57 Uhr

Ärztekammer Wien: Bewegung bei KPJ-Aufwandsentschädigung

www.ots.at/presseaussendung

Ärztekammer Wien: Bewegung bei KPJ-Aufwandsentschädigung
AUVA erhöht Aufwandsentschädigung auf 900 Euro brutto

Ärztekammer Wien erneuert Forderung nach 1.700 Euro bruttoWien (OTS) – Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) hat die Aufwandsentschädigung für das Klinisch-Praktische Jahr (KPJ) mit 1. März 2023 auf 900 Euro brutto pro Monat erhöht. „Es ist erfreulich, dass wir Bewegung bei der KPJ-Aufwandsentschädigung sehen. Die Erhöhung liegt jedoch weit unter unserer Forderung von 1.700 Euro brutto, auch wenn die AUVA damit 100 Euro mehr als der WiGeV anbietet“, erklärt Christina Weidhofer, Leiterin des KPJ-Referats der Wiener Ärztekammer.****

Seit der Einführung des KPJ im Jahr 2015 wurde die Aufwandsentschädigung Anfang des Jahres erstmalig vom Wiener Gesundheitsverbund (WiGeV) von 650 auf 800 Euro brutto erhöht. Ende Jänner gab die Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft (KAGes) bekannt, dass sie mit 1. Februar 2023 ebenfalls eine Erhöhung der KPJ-Aufwandsentschädigung auf 900 Euro brutto umsetzen wird. Nun zieht auch die AUVA nach.

„Wir sind der Meinung, dass die KPJ-Aufwandsentschädigung den Lebensunterhalt der Studierenden während dieser Zeit sicherstellen sollte. Mit der geringfügigen Erhöhung verlieren manche KPJ-Studierende sogar den Anspruch auf gewisse Fördermittel, bei unwesentlich höherer Aufwandsentschädigung. Das ist ein gravierender finanzieller Nachteil“, erklärt Weidhofer.

„Als Ärztekammer Wien begrüßen wir die Erhöhung der KPJ-Aufwandsentschädigung, möchten aber gleichzeitig unsere Forderung nach 1.700 Euro brutto erneuern. Es ist ein Armutszeugnis, dass die Aufwandsentschädigung nach wie vor unterhalb der gesetzlichen Mindestsicherung liegt“, ergänzt Bernhard Schönthoner, Obmann der Sektion Turnusärzte der Ärztekammer Wien.

Die Ärztekammer Wien wird daher ihre Bemühungen fortsetzen, eine flächendeckende gemeinsame Lösung für alle KPJ-Studierenden der Wiener Spitäler zu erreichen.

Quelle: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20230312_OTS0005/aerztekammer-wien-bewegung-bei-kpj-aufwandsentschaedigung Stand 12. März 2023 um 09:00 Uhr

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