Sonderbetreuungszeit

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen!

Die Spitze der heimischen Bundesregierung hat am vergangenen Samstag angekündigt, dass es ab kommenden Dienstag (17.11.2020, 00:00 Uhr) wieder einen harten Lockdown geben wird. Unter anderem werden die heimischen Schulen komplett auf Fernunterricht umgestellt und Kindergärten geschlossen. Betreuung vor Ort wird es sowohl in den Kindergärten als auch in den Schulen geben.

Nachdem es Betreuung in den zuvor genannten Einrichtungen geben wird, begründet der neuerliche harte Lockdown alleine keine Sonderbetreuungszeit.

Aus diesem Grund möchten wir euch unbedingt den folgenden Beitrag auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jugend (BMAFJ) empfehlen. Er informiert sehr gut darüber, was Sonderbetreuungszeit ist, wann und in welchem Ausmaß sie in Anspruch genommen werden kann (z.B.: ein Kind wird von der Betreuung in der Schule in Quarantäne nach Hause geschickt, mit Absonderungsbescheid; ein Angehöriger muss selber gepflegt werden weil die bisher betreuende Person ausfällt)

Klick mich: Sonderbetreuungszeit – BMAFJ

Bleibt gesund!

Eure Betriebsräte