Schrillalarm-Aktion

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen,

In den letzten Wochen wurden vermehrt Bedenken von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bzgl. der Sicherheit der Wegstrecke, vom bzw. zum Parkgelände der Firma Schindler, geäußert.

In Zusammenarbeit mit Kollegin Stadler-Wallig Angelika (OGK) und nach Beratung durch die Exekutive bietet EUCH die Belegschaftsvertretung die Möglichkeit wiederaufladbare Schrill-Alarmanhänger um nur €5,- zu erwerben.

Die Stabstelle OGK steht darüber hinaus in ständigem Austausch mit der Exekutive, mit dem Ziel, die MA-Sicherheit zu erhöhen.
Diesbezüglich werden auch widerkehrend Sicherheitsschulungen angeboten.

Wir hoffen, dass damit das Gefühl der Sicherheit im Bedarfsfall erhöht werden kann.

Gemeinsam für mehr Sicherheit
Eure Betriebsräte


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Wiener Arbeiterkammer beklagt vermehrte Probleme mit ÖGK

www.derstandard.at/story

Wiener Arbeiterkammer beklagt vermehrte Probleme mit ÖGK

Die Anfragen etwa wegen fehlender Krankengeldauszahlungen stiegen massiv an, auch gebe es keine klaren Zuständigkeiten.

Wien – Fehlerhafte Krankengeld-Auszahlungen oder kurzfristige Abschreibungen vom Krankenstand – die Arbeiterkammer (AK) Wien beklagt massive Probleme mit der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK). Im ersten Halbjahr 2023 seien demnach die Interventionen der Sozialversicherungsberatung der AK Wien bei der ÖGK auf 126 gestiegen, in den ersten sechs Monaten 2022 waren es noch 75 Fälle, hieß es am Donnerstag bei einem Pressegespräch.

Die Sozialversicherungsberatung der Wiener AK sei monatlich mit rund 2.000 Anrufen, 500 E-Mails und 150 persönlichen Beratungsgesprächen konfrontiert, erklärte Wolfgang Panhölzl, Leiter der Abteilung Sozialversicherung der AK Wien. Man verzeichne rund 1.100 laufende Gerichtsakten. Die Interventionen bei der ÖGK – also Fälle, in denen die AK-Juristen mit Vollmacht einen Sachverhalt an die ÖGK herantragen – hätten in den vergangenen beiden Jahren massiv zugenommen, berichtete Panhölzl. Im Gegensatz zu den anderen Sozialversicherungsträgern sei der Aufwand bei der ÖGK besonders groß, weil es keine klaren Zuständigkeiten und Ansprechpartner gebe, weshalb Interventionen oft lange dauerten, beklagte Panhölzl.

Kurzfristige Krankenstandsabschreibungen „ein Muster“

Im ersten Halbjahr 2022 verzeichnete die AK Wien 75 Interventionen bei der ÖGK, in 63 von 72 abgeschlossenen Fällen sei man erfolgreich gewesen. Im Vergleichszeitraum heuer gab es 126 neue Interventionen bei der ÖGK, davon seien 92 abgeschlossen, in 81 Fällen positiv. In den Jahren 2018 und 2019, also vor der Fusion der Gebietskrankenkassen in die Gesundheitskasse, habe es jeweils ganzjährig bei allen Trägern zusammen 70 Interventionen gegeben, merkte Panhölzl an.

Inhaltlich gehe es beispielsweise um kurzfristige Abschreibungen von Krankenständen. Oft würden Betroffene ganz knapp informiert, dass ihr Krankenstand beendet worden sei oder in Kürze beendet werde, und würden aufgefordert, binnen weniger Tage Facharztbefunde vorzulegen, wenn der Krankenstand verlängert werden soll. Kurzfristige Termine bei Fachärzten seien aber nahezu unmöglich, erinnerte Panhölzl, außer, man weiche auf Wahlärzte aus, was wieder Geld kostet. Hier handle es sich nicht um Einzelfälle, sondern ein „Muster“, meinte Panhölzl. Großteils gehe es um psychische Erkrankungen, andere Fälle betreffen aber beispielsweise auch Krebserkrankungen.

Probleme gibt es laut AK auch mit fehlerhaftem oder überhaupt verweigertem Krankengeld. Im ersten Halbjahr habe man durch Interventionen knapp 180.000 Euro an Krankengeldern für die Betroffenen gesichert. Schwierigkeiten gebe es auch mit fehlenden oder verspäteten Bescheiden seitens der ÖGK, was den Rechtsschutz erschwere.

„Vollziehungschaos“

Insgesamt ortet Panhölzl in der ÖGK ein „Vollziehungschaos“. Angeblich fehlten der ÖGK in Wien und Niederösterreich Ärzte für Kontrolluntersuchungen. Warum die Versicherten nicht vom Vertragsarzt, der sie krankgeschrieben hat, wiederbestellt würden, sei unklar, so Panhölzl, denn früher sei das durchaus üblich gewesen. Die AK sei nicht gegen die Kontrolluntersuchungen bei Krankenständen, aber man sei dagegen, die Kontrolle auf die Versicherten abzuwälzen, indem diese kurzfristig Facharztbefunde besorgen müssen.

Die Kassenfusionierung sei überschießend gewesen, resümierte Panhölzl, und habe sich für die Versicherten zum Nachteil entwickelt. Von den versprochenen Vorteilen für Versicherte „ist aus unserer Sicht nichts eingetreten“. Es sei kein „zumutbares Service-Niveau gewährleistet“, kritisierte Panhölzl, und „die Situation wird nicht laufend besser, sie wird laufend schlechter“. Die AK sprach sich dafür aus, die Zentralisierung zumindest teilweise wieder zurückzunehmen und manche Entscheidungsstrukturen wieder regional anzusiedeln. Im Verwaltungsrat der ÖGK seien den Dienstnehmervertretern aber leider die Hände gebunden, bedauerte Panhölzl, weil sie ohne Zustimmung der Dienstgeber keine Beschlüsse fassen könnten.

Kritik an der Kritik der Arbeiterkammer kam am Donnerstag vom ÖVP-Wirtschaftsbund. Die Arbeiterkammer benutze die Österreichische Gesundheitskasse „einmal mehr als Spielball, um die Arbeitgeberkurie und den Grundsatz der Parität in den Sozialversicherungsträgern infrage zu stellen. Bei 7,4 Millionen Versicherten in der ÖGK landen 0,0017 Prozent als Intervention bei der Arbeiterkammer. Diese geringe Zahl allein zeigt, dass die Vorwürfe unbegründet sind“, so der Wirtschaftsbund. (APA, red, 24.8.2023)

Quelle: https://www.derstandard.at/story/3000000184141/ak-wien-beklagt-gestiegene-probleme-mit-214gk  vom 24. August 2023 um 11:35 Uhr

ÖGK-Huss: Gesundheitsausgaben in Österreich beinhalten bereits 10,6 Mrd. Euro private Zahlungen

www.ots.at/Presseaussendung

ÖGK-Huss: Gesundheitsausgaben in Österreich beinhalten bereits 10,6 Mrd. Euro private Zahlungen

Entlastung der Versicherten durch mehr öffentliche Mittel vor allem für ambulante Versorgung nötig

Wien (OTS) – Der aktuelle OECD „Health at a Glance“-Bericht zeigt, wie groß die Belastungen der österreichischen PatientInnen mit privaten Zuzahlungen für Gesundheitsleistungen bereits geworden sind. Von den insgesamt 49 Mrd. Euro Gesundheitsausgaben sind bereits 23 % aus den privaten Taschen der PatientInnen bezahlt. Damit tragen die Versicherten bereits mehr als 1.000 Euro pro Kopf und Jahr privat für die Gesundheit bei, zusätzlich zu den Beitragszahlungen an die Sozialversicherung und Steuern.

ÖGK-Obmann Andreas Huss: „Die Geschichte, dass Österreich im Spitzenfeld der Gesundheitsausgaben liegt, ist eine Mär. Nimmt man die Privatzahlungen heraus, liegen wir laut OECD sogar unter dem Europa-Schnitt. Nimmt man die Privatzahlungen im Verhältnis zur Kaufkraft, sind wir Spitzenreiter bei den Privatausgaben und nicht bei den öffentlichen Ausgaben. Das muss sich dringend ändern, denn in Zeiten der Teuerung müssen die Versicherten entlastet werden, indem wieder mehr öffentliches Geld vor allem in die ambulante Versorgung investiert wird. Es muss jetzt endlich Schluss sein mit dem Sparen auf dem Rücken der PatientInnen.“

Von den 10,6 Mrd. Euro Privatausgaben werden in Österreich unter anderem 2,6 Mrd. Euro für Hilfe durch Gesundheitsdienstleister (vorrangig Zahnärzte) ausgegeben, 1,8 Mrd. Euro werden für Medikamente ausgegeben und ca. 1,1 Mrd. für Heilbehelfe und Hilfsmittel wie beispielsweise Brillen, Hörgeräte und Prothesen. 2,5 Mrd. Euro werden für eine private Krankenversicherung ausgegeben, die wiederum nur 1,4 Mrd. davon für konkrete Leistungen ausgeben.

Andreas Huss: „Im Zuge der Finanzausgleichsverhandlungen gibt es jetzt die Chance, den Gesundheitsbereich wieder mit genügend öffentlichen Mitteln auszustatten und vor allem die Versorgung auf Kassenkosten wieder auf Vordermann zu bringen, sowohl bei den ÄrztInnen als auch bei den anderen Gesundheitsberufen. Idealerweise passiert das mit dem Ausbau der Primärversorgungszentren und in anderen größeren Versorgungseinheiten. Zusätzlich braucht es eine Entlastung durch den Aufbau eines öffentlichen Impfprogramms für Erwachsene, Verbesserungen bei den Zahnleistungen, der psychosozialen Versorgung und einer Reduktion bei den Zuzahlungen bei den Heilbehelfen und Hilfsmitteln.“

„Der Finanzausgleich muss mithelfen, die Gesundheitsversorgung abzusichern. Ganze 23 Prozent der Gesundheitskosten aus eigener Tasche zusätzlich zu den Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern zu bezahlen, das kann sich nur ein Teil der Menschen leisten und das widerspricht auch völlig dem Gedanken einer solidarischen sozialen Krankenversicherung. Wir wollen eine gute und stabile Gesundheitsversorgung für alle Menschen. Investieren wir gemeinsam in die Gesundheit. Jetzt!“, so Huss.

Quelle: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20230822_OTS0018/oegk-huss-gesundheitsausgaben-in-oesterreich-beinhalten-bereits-106-mrd-euro-private-zahlungen  vom 22. Aug. 2023 um 09:07 Uhr

Positionen der ÖGK-Sozialpartner zum Finanzausgleich

Österreichische Gesundheitskasse/ Über die ÖGK/ Aktuelles/ Meldungen/

Positionen der ÖGK-Sozialpartner zum Finanzausgleich

Das österreichische Gesundheitssystem funktioniert grundsätzlich ausgezeichnet, aber es gibt Verbesserungspotenzial. Die Verhandlungen für den Finanzausgleich sind eine gute Möglichkeit, Maßnahmen zu beschließen, um das Gesundheitssystem zukunftsfit zu gestalten und Reformen zu setzen.
Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) hat eine umfassende Analyse des Gesundheitssystems durchgeführt und auf Basis dieser Daten und Fakten, Lösungsvorschläge erarbeitet. Ziel ist, ein nachhaltiges und verlässliches Gesundheitssystem für alle in Österreich lebenden Menschen weiterhin zu gewährleisten.

Andreas Huss, ÖGK-Obmann Stellvertreter erklärt: „Wir wollen diese Chance des Finanzausgleichs nutzen, um Verbesserungen für die Bevölkerung zu erreichen. Neben der besseren Verschränkung von Spitalsambulanzen und niedergelassener Versorgung und dem Ausbau des öffentlichen Impfprogramms wollen wir endlich eine einheitliche Abgabe von Heilbehelfen und Hilfsmitteln in allen Bundesländern umsetzen. Genauso soll es in Zukunft für Versicherte mit Bedarf an teuren Medikamenten egal sein, ob sie im Krankenhaus oder im niedergelassenen Bereich versorgt werden. Hier soll ein großer gemeinsamer Finanzierungstopf kommen. Auch in der Versorgung von psychischen Krankheiten brauchen wir ein flächendeckendes Netz von multiprofessionellen Versorgungszentren.“

Moritz Mitterer, stellvertretender Vorsitzender der Hauptversammlung der ÖGK betont: „Wichtig für die Verhandlungen sind: Zahlen, Daten, Fakten. Jeder Euro muss so effizient wie möglich für die Versicherten eingesetzt werden. Es muss sichergestellt werden, dass jeder im System, das macht, wofür er am besten geeignet ist. Dazu müssen z.B. Ärzte von unnötiger Bürokratie befreit werden und bei ihrer Kerntätigkeit unterstützt werden, durch Initiativen wie Sorglospaket, Stipendium für Medizinstudenten, Gründer-Unterstützung oder Ärztebereitstellungsgesellschaft. Denn jeder Euro, der in Kassenärzte investiert wird, entlastet Spitäler.

Denn die Sozialversicherung trägt den Hauptteil der Gesundheitskosten. Über die Beitragseinnahmen der Sozialversicherung werden nicht nur der niedergelassene Bereich finanziert, sondern auch 42 Prozent der Spitalskosten. Das sind derzeit 6,3 Milliarden Euro. Als Hauptzahler muss die Sozialversicherung daher auch gleichberechtigter Verhandlungspartner bei den Gesprächen zu den 15a -Vereinbarungen im Finanzausgleich sein.

Die Zielsteuerung Gesundheit leistet bereits jetzt schon einen Beitrag zur Überwindung der Fragmentierung. Sie soll weiter ausgebaut werden.

Sozialversicherung als Hauptzahler für Krankenhäuser
Die Sozialversicherung zahlt in diesem Jahr 6,3 Milliarden Euro für die Finanzierung der Spitäler. Welche Leistungen dahinterstehen, ist aber nicht klar. Weder, welche Behandlungen erbracht werden noch wie lange Ambulanzen geöffnet sind. Ein großes Augenmerk ist daher künftig auf Transparenz in diesem Versorgungsbereich zu legen. Auf Basis dieser Transparenz sollen dann Versorgungsaufträge definiert werden. Diese bilden wiederum eine Grundlage zur besseren Verzahnung mit dem niedergelassenen Sektor, z.B. durch den Einkauf von definierten, spitalambulanten Leistungen zur Ergänzung der niedergelassenen Versorgung.

Jeder dritte Beitragseuro geht an die Spitäler. Um die Beitragseinnahmen der Sozialversicherung bestmöglich einzusetzen, braucht es Klarheit und Transparenz über das Leistungsgeschehen in Spitälern und Ambulanzen. Nur dann können kluge Maßnahmen gesetzt und nachhaltige Reformen wirksam werden.

Eine stärkere Einbeziehung der Sozialversicherung schafft Spielraum, um effektiver zu werden und bessere Leistungen zu erreichen.

Entlastung der Spitäler bedeutet Stärkung des niedergelassenen Bereichs
Der Ruf nach mehr Finanzmitteln für die Spitäler wird immer lauter. Aus Sicht der Sozialversicherung ist das der falsche Weg, denn jeder Euro der zusätzlich in den Spitalsbereich fließt, fehlt in der niedergelassenen Versorgung. Um Krankenhäuser weiter zu entlasten braucht es gut aufgestellte Ambulanzen und eine bessere niedergelassene Versorgung.

Einen Schlüssel für die Entlastung sieht Mitterer in der Digitalisierung: „Mit Telemedizin werden wir unser Gesundheitssystem nachhaltig verbessern: Ziel muss es sein, dass noch vor dem eigentlichen Arztbesuch digitale Gesundheitsdienste wie zB die Gesundheitshotline 1450 breit in Anspruch genommen werden. Das entlastet Ärztinnen, Ärzte, die Krankenhäuser und verhindert lange Wartezeiten oder Doppeluntersuchungen! Die Hotline 1450 hat sich schon während der Covid-Pandemie als wichtige Maßnahme für Gesundheitsauskünfte und Erstberatung erwiesen. Mit der Weiterentwicklung wollen wir es unseren Versicherten zukünftig ermöglichen, zB rasche Terminbuchungen oder Arzttermine telefonisch und zukünftig digital via App und Videotelefonie durchzuführen. Außerdem wollen wir eine eigene Kinderhotline 1451 etablieren. Damit setzen wir auf ein niederschwelliges Angebot und entlasten das Gesundheitssystem bei zunehmender Personalknappheit in den Versorgungseinrichtungen. Wir passen die Versorgungsstruktur an den Bedarf der Menschen an“, sagt der stellvertretende Vorsitzende der Hauptversammlung der ÖGK.

Für Huss ist die Weiterentwicklung der Versorgungsformen von zentraler Bedeutung: „Das Leistungsgeschehen in den Krankenhäusern und in den Ambulanzen sinkt seit Jahren. Um das aufzufangen brauchen wir moderne Versorgungsformen und eine bessere Vernetzung im ambulanten Bereich. Hier sollen die Versicherten von der Arbeitsteilung zwischen den Berufsgruppen, einer breiten Angebotspalette und langen Öffnungszeiten profitieren. Im Finanzausgleich können wir gemeinsam die Voraussetzungen schaffen, damit sich die Modernisierung realisieren lässt“, führt der stellvertretende Obmann der ÖGK aus.

Die Maßnahmen im Überblick:
Ausbau Primärversorgung
Derzeit gibt es in Österreich 39 Primärversorgungseinrichtungen, bald 40. Die gesetzlichen Hürden, eine PVE zu errichten sind nach wie vor hoch. Damit rasch weitere PVE in Österreich errichtet werden können, muss das Gesetz überarbeitet werden.

Neue zusätzliche Kassenstellen
Die Frequenzen im niedergelassenen Bereich steigen stark an. Seit 2017 haben die Vertragsärztinnen und –ärzte der ÖGK um 9,3 Prozent mehr Fälle behandelt. Die Anzahl der Fälle in Ambulanzen sanken um 5,2 Prozent. Auch im stationären Setting ist ein Rückgang zu verzeichnen. Hier haben sich die Belagstage in Fondskrankenanstalten je 1.000 Einwohnerinnen bzw. Einwohner über alle Bundesländer zwischen 2013 bis 2021 um 22,9 % reduziert. Neue zusätzliche Kassenplanstellen und leistungsstarke ambulante Strukturen sind notwendig, damit die Spitäler weiter entlastet werden können.

Österreichweiter Gesamtvertrag
Um österreichweit die Versorgung auch in den kommenden zehn Jahren sicherzustellen, braucht es qualitativ vergleichbare Rahmenbedingungen. Ein einheitlicher Leistungskatalog, der an einen klar definierten Versorgungsauftrag gebunden ist, ist eine wichtige Voraussetzung dafür. Dadurch kann die Sozialversicherung die Attraktivität der Kassenverträge steigern und alle Patientinnen und Patienten erhalten ein gleiches und modernes Versorgungsangebot – vom Bodensee bis zum Neusiedlersee. Dazu braucht es auch die Unterstützung vom Bund, um die finanziellen Mehrleistungen auszugleichen.

Innovative Versorgungsformen
Ob selbstständige Ambulatorien, Gesundheitszentren oder intensive Kooperationen mit Spitälern – die Sozialversicherung ist für übergreifende Versorgungsformen offen, nicht nur im ärztlichen Bereich. Auch Psychosoziale Versorgungszentren sollen österreichweit als erste Anlaufstelle für psychische Beschwerden etabliert werden. Ein niederschwelliger Zugang für Personen mit psychischen Erkrankungen ist dringend notwendig, sodass in einem weiteren Schritt Behandlung und Begleitung der Erkrankten und ihrer Angehörigen sichergestellt werden kann. Diese innovativen Formen sind vor allem in der Kindermedizin, Frauenheilkunde, Psychiatrie und Psychologie anzustreben.

Digitalisierung: Digital vor ambulant vor stationär
Im Gesundheitsbereich bringt Digitalisierung viele Chancen und Möglichkeiten, die Versorgung zu verbessern und die Patientinnen und Patienten niederschwellig zu erreichen. Voraussetzungen dafür sind bereits geschaffen worden, die Bemühungen müssen noch weiter forciert werden.

Gesundheitshotline 1450 nützen und weiter ausbauen
Die Gesundheitshotline hat durch die Pandemie an Bekanntheit gewonnen. Hier hat man gesehen, welches Potenzial in einem niederschwelligen Gesundheitsberatungsangebot steckt. Das will die Sozialversicherung weiter nutzen und ausbauen, um Patientinnen und Patienten eine Anlaufstelle für ihre Fragen zu bieten. 1450 soll zudem auch als App nutzbar sein und mit Services wie Onlinevisite oder Telemedizin erweitert werden.
Mit 1451 soll eine eigene Gesundheitshotline für Fragen im Bereich der Kindergesundheit geschaffen werden.

Verpflichtende Diagnosecodierung
Digitalisierung bedeutet auch, mit Hilfe von Daten die Gesundheitsversorgung in Österreich zu verbessern. Dazu ist eine verpflichtende Diagnosecodierung für alle Bereiche dringend notwendig. Diese Erkenntnisse hilft auch den Bereich der Prävention und Gesundheitsförderung zu verbessern und die Gesundheit der Versicherten zu stärken.

Große Herausforderungen gemeinsam bewältigen
Medizin wird besser und treffsicherer, aber auch teurer. Um Betroffenen die bestmögliche Versorgung, aber auch Hilfestellung bieten zu können, braucht es eine starke Zusammenarbeit zwischen Ländern und Sozialversicherung.

Gemeinsame Abgabe von Heilbehelfen und Hilfsmitteln
Hochspezialisierte Prothesen oder Hightech-Rollstühle – ist ein Versicherter auf diese Heilbehelfe oder Hilfsmittel angewiesen, ist das mit einem hohen Organisationsaufwand verbunden. Um Betroffenen diese Wege zu ersparen, ist eine gemeinsame Koordinierung zwischen den relevanten Institutionen (Land, Bund, Sozialversicherung) sinnvoll.

Gemeinsam neue Kooperations- und Finanzierungsmodelle für teure Medikamente entwickeln:
Es gibt wenige, sehr teure Medikamente, die Kosten im Milliardenbereich verursachen. 0,2 Prozent der jährlich 86 Millionen Verordnungen im niedergelassenen Bereich verursachen 25 Prozent der gesamten Heilmittelkosten in Höhe von drei Milliarden Euro. Damit die Therapien auch jenen Personen zugutekommen, die sie dringend benötigen, ist ein Kraftakt nötig, der nur durch Koordination und Kooperation gelingen kann. Hier gilt es, gemeinsam neue, Kooperations- und Finanzierungsmodelle zwischen intra- und extramuralen Bereich zu entwickeln.

Nationales Impfprogramm
Schutzimpfungen sind ein wichtiges Instrument zur Prävention. Das nationale Impfprogramm soll weiter ausgerollt und die Finanzierung sichergestellt werden.
Bessere Einbindung von Wahlärztinnen und Wahlärzte
Das Wahlarztsystem muss weiterentwickelt werden, sodass Wahlärztinnen und Wahlärzte besser in das Gesamtsystem eingebunden werden. Sie sollen verpflichtend an e-card, ELGA und e-Rezept angebunden werden sowie WAH-online verwenden, um die Rückerstattungszeiten zu beschleunigen. Außerdem soll es gemeinsame Regeln der Krankenversicherungsträger für den Umgang mit Kündigung einzelner Kassenverträge geben.

Quelle: https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.891177&portal=oegkportal vom 01.03.2023

Österreichische Ärztekammer: ÖGK-Huss treibt Selbstabschaffung der Sozialversicherung voran

www.aektirol.at, Startseite, News

Österreichische Ärztekammer: ÖGK-Huss treibt Selbstabschaffung der Sozialversicherung voran
28.11.2022
Destruktive und unreflektierte Positionen, kein Reformwille und keine Selbstkritik – so präsentierte sich der ÖGK-Obmann in der gestrigen „Pressestunde“.

„Ich sehe schwarz für unser Kassensystem“, resümiert Johannes Steinhart, Präsident der Österreichischen Ärztekammer, nach dem Auftritt von ÖGK-Obmann Andreas Huss in der gestrigen „Pressestunde“. „Mit einer derart destruktiven und unreflektierten Herangehensweise an die aktuellen Problemfelder wird auf absehbare Zeit keine Verbesserung möglich sein“, so Steinhart, der sich empört über die neuerlichen Attacken auf Wahlärztinnen und Wahlärzte zeigte. Mit Deckelungen und Degressionen habe man Ärztinnen und Ärzte über Jahre hinweg in die „Fünf-Minuten-Medizin“ getrieben. „Und jetzt zeigt sich Huss überrascht, dass dieses System nicht wahnsinnig attraktiv ist?“, wundert sich Steinhart. „Ärztinnen und Ärzte wollen Zeit für ihre Patientinnen und Patienten haben, weil sie ihre bestmögliche Versorgung garantieren wollen. Sie wollen auch Kassenvertrag und Familie unter einen Hut bekommen können – und damit meine ich explizit auch die Ärzte. Wir brauchen neue, attraktive Anreize im Kassensystem.“ Über diese Hexenjagd auf Wahlärztinnen und Wahlärzte hinaus gebe es weiterhin keine Visionen, keinen Reformwillen und keinerlei Selbstkritik, konstatiert der ÖÄK-Präsident. Mit Sündenböcken und dem Fingerzeig auf andere sei der ÖGK-Obmann dagegen schnell zur Hand. „In Wien beispielsweise sind bereits neun Primärversorgungseinheiten in Betrieb, über zehn weitere baut die Wiener Ärztekammer gerade auf, alleine im ersten Halbjahr 2023 sind sechs Eröffnungen geplant – so viel zur angeblichen Blockadehaltung der Ärztekammern bei PVE“, hält Steinhart fest: „Mit der Einstellung, die Herr Huss zum wiederholten Male an den Tag gelegt hat, kommt die Sozialversicherung ihrer Selbstabschaffung immer näher. Ich kann nur hoffen, dass sich die übrigen ÖGK-Funktionäre hier nicht in Geiselhaft nehmen lassen.“

„Ich frage mich jedes Mal auf Neue, wie sich Herr Huss vorstellt, Wahlärztinnen und Wahlärzte fürs Kassensystem zu begeistern, wenn er sie vorher als Rosinenpicker bezeichnet und ins Korruptions- und Schwurblereck steckt – natürlich stets ohne konkrete Beweise und auf Basis von Hörensagen“, kommentiert Edgar Wutscher, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer und Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte: „Ich verlange entweder handfeste Anhaltspunkte, die rechtfertigen, dass Wahlärztinnen und Wahlärzte derart impertinent und wiederholt in die Nähe von Korruptionsverdacht gerückt werden, oder eine öffentliche Entschuldigung!“ Dass die Vereinheitlichung der Leistungen ein „großer Brocken sei, den man stemmen müsse“, sei durchaus amüsant, findet Wutscher: „Es hätte sicher geholfen, wenn man den einheitlichen Leistungskatalog, die die ÖÄK schon vor anderthalb Jahren präsentiert hat, schon früher einmal zur Hand genommen hätte.“ Zudem brauche man sicher keine Definition des ÖGK-Obmanns, ab wann ein Wahlarzt als versorgungswirksam gelte. Die Realität sehe so aus, dass es in einigen Bezirken gar keine Alternative mehr zum Wahlarzt gibt. Ohne Wahlärztinnen und Wahlärzte gäbe es überhaupt keine niederschwellige wohnortnahe Versorgung mehr. „Wenn Huss etwa den Kostenrückersatz streichen würde, würde er damit die eigenen Versicherten für die Versäumnisse der Kassen bestrafen“, sagt Wutscher.

Artikel erstellt am 28.11.2022

Quelle: https://www.aektirol.at/news-detail/oesterreichische-aerztekammer-oegk-huss-treibt-selbstabschaffung-der-sozialversicherung-voran mit Stand per 29.11.2022 um 07:22 Uhr

„Die Reform ist mit Sicherheit ein Erfolg“

www.news.at, Fakten, Dienstag, 30. August 2022

„Die Reform ist mit Sicherheit ein Erfolg“

Der Chef der ÖGK, Bernhard Wurzer, über die umstrittene Reform der Krankenkassen, die politische Kritik am Finanzierungssystem, den Vorwurf einer Zweiklassenmedizin und den Versuch, die heimische Gesundheitsversorgung effizienter zu machen.

VON GÜNTER FRITZ

Die ÖGK war heuer bereits öfters in den Schlagzeilen. Zuletzt erklärte etwa der burgenländische Landeshauptmann Doskozil, er brauche die ÖGK nicht. Die sei nur ein großer Apparat, der Geld verteilt. Das könne das Land auch übernehmen …

Das ist eine politische Diskussion, auf die ich nicht näher eingehen will. Fakt ist: Das Gesundheitssystem sieht eine duale Finanzierung von Ländern und Sozialversicherung vor. Die ÖGK leistet hier einen sehr großen Beitrag. Sieht man sich das Verhältnis der Spitalsfinanzierung durch das Burgenland und die Finanzierung der Spitäler und niedergelassenen Ärzte durch die ÖGK an, so beträgt das Verhältnis 107 Millionen Euro zu 460 Millionen. Das sagt schon alles. Im Übrigen wird die ÖGK über Beiträge der Dienstgeber und Dienstnehmer finanziert -Geld, das ausschließlich für die Gesundheitsversorgung reserviert ist. Im Gegensatz zu Landesbudgets, bei denen der Anteil für den Gesundheitsbereich flexibel gehandhabt werden kann.

Dieses Finanzierungssystem wird ja insofern kritisiert, als die Länder mit Steuergeld, die Kassen mit Beiträgen finanzieren. Das habe zur Folge, dass die Kassen die Patienten lieber in den Spitälern sehen, weil die Länder dafür zahlen -und die Länder die Patienten lieber im niedergelassenen Bereich, weil da die Kassen zahlen. Ist das tatsächlich so?
Das Problem der Finanzierungslogik ist weniger, dass Länder und Kassen als zwei Institutionen finanzieren, sondern die Problematik, dass mit der 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern ein Finanzierungssystem für die Spitäler festgelegt wurde, bei dem die Sozialversicherung eine fixe Pauschale bezahlt, die jährlich entsprechend den Beitragseinnahmen erhöht wird. Dennoch haben wir keinen Einfluss auf die Zahl der Betten in einem Krankenhaus oder die Öffnungszeiten der Ambulanzen – die jetzt nach Corona teilweise reduziert werden. Dieses Finanzierungsmodell wird von den Ländern nur immer dann in Frage gestellt, wenn deren Gesundheitskosten überdurchschnittlich steigen.

Und der Beitrag der Kassen?
Der Richtwert liegt bei über 40 Prozent der Kosten für Spitäler, es hängt aber dann noch von den tatsächlichen Kosten der Krankenhäuser ab. Politiker diskutieren gerne über Gelder, wenn die Finanzausgleichsverhandlungen mit dem Bund anstehen – und weniger über die Gesundheitsversorgung an sich. Das Entscheidende ist nicht, ob es eine Finanzierung aus einer Hand gibt, sondern ob es eine Versorgung aus einer Hand gibt. Und das machen wir -übrigens auch gemeinsam mit dem Burgenland. Wir haben den niedergelassenen Bereich mit freiberuflichen Ärztinnen und Ärzten, die Spitäler und die Spitalsambulanzen. Die Frage ist nur, welche Synergien man hier heben kann, um eine möglichst effiziente Gesundheitsversorgung zu gewährleisten.

Woran denken Sie da?
Ausgehend von der Telefonnummer 1450 als Basis für einen telemedizinischen Dienst mit Konsultationen über Video bis hin zum Thema Spitalsambulanzen und/oder Allgemeinmediziner sollen die Menschen bei medizinischen Problemen so unterstützt werden, dass sie die optimale Betreuung bekommen.

1450 ist die Corona-Nummer?
1450 wurde bereits 2017 eingeführt und war als medizinische Erstberatung gedacht, wurde aber durch die Pandemie richtig bekannt und intensiv dafür genutzt. Sie soll jetzt zu einem telemedizinischen Dienst ausgebaut werden, in den auch die Spitäler mit eingebunden werden. So wie jetzt schon in der Steiermark, wo in Gegenden ohne niedergelassenen Mediziner Spitalsärzte in dislozierten Ambulanzen die Versorgung sichern. Auch im Burgenland sind wir in Gesprächen zu solchen Modellen.

Wie weit ist man beim Ausbau der Telemedizin?
Wir haben in sieben von neun Bundesländern mit der Ärztekammer Verträge geschlossen, dass Leistungen über Videokonsultationen abrechenbar sind -und zwar im selben Volumen, wie wenn der Patient vor Ort anwesend wäre. Zudem haben wir mit visit-e ein System aufgebaut, bei dem wir den Ärzten eine sichere Leitung für Videokonsultationen zur Verfügung stellen. Das beginnt langsam zu greifen; ehrlicherweise muss man sagen, es braucht dafür aber eine gewisse Anlaufzeit, damit auch die Ärztinnen und Ärzte die Vorteile erkennen und das in ihren Ordinationsalltag einbauen. Die neue Generation von Ärztinnen und Ärzten ist aber heiß auf solche Systeme, sie sehen darin die Zukunft.

Wie sieht es bei Gemeinschaftspraxen bzw. Primärversorgungszentren aus?
Wir merken bei Primärversorgungseinheiten ein großes Interesse – sowohl von Ärztinnen und Ärzten als auch von Patientinnen und Patienten. Sie schätzen es, dass dort in Teams gearbeitet wird, also Mediziner mit diplomierten Pflegekräften, Physiotherapeutinnen und -therapeuten oder Sozialarbeitern und Sozialarbeiterinnen. Das bringt einen großen Mehrwert für alle. Gruppenpraxen sind anders aufgesetzt, das ist ein Zusammenschluss von mehreren Medizinern. Hier haben wir österreichweit 864 Planstellen besetzt.

Dieser Entwicklung stehen wir sehr aufgeschlossen gegenüber und wollen sie mit unserem „Sorglos-Paket“ unterstützen, bei dem Ärzte auswählen können – von der Praxisorganisation und Sprechstundenhilfe bis zur IT können verschiedene Leistungsmodule zugekauft werden. Der Bedarf ist da und wir haben jetzt eine gesetzliche Grundlage dafür geschaffen. Es gibt auch Gespräche mit der Ärztekammer dazu. Künftig soll das System viel flexibler, breiter und offener sein als bisher. Ziel ist, dass noch heuer die erste derartige Musterordination realisiert wird.

Stichwort Aufwand: Viele Ärzte klagen über immer größere Bürokratie …
Ich bin immer sehr erstaunt, wenn Kammerfunktionäre über Bürokratie reden, weil mir nicht ganz klar ist, was damit eigentlich gemeint ist. Die Abrechnungssysteme mit uns sind alle automatisiert, und dass ein Arzt dokumentieren und eine Patientenkartei führen muss, ist bei einem Gesundheitsberuf, bei dem es um Menschenleben geht, normal. Dass mit öffentlichen Geldern sorgsam umgegangen werden muss und korrekt abgerechnet werden muss, ist ebenfalls klar.

Wie stehen Sie zur Kritik, es entwickle sich immer stärker eine Zweiklassenmedizin? Das Wahlarztsystem etwa war da zuletzt im Fokus …
In Österreich gibt es ein Gesundheitssystem, in dem Sie den behandelnden Mediziner frei wählen und von der Behandlung eines Gerstenkorns im Auge bis zur Herztransplantation alles auf Kassenkosten bekommen können. Nicht viele Länder weltweit bieten ähnliche Leistungen in der Dimension an. Insofern finde ich die Diskussion über eine Zweiklassenmedizin schräg. Natürlich wird es immer ein System geben, in dem Ärzte privat arbeiten und nicht mit Kassenvertrag und sich leichter tun, weil sie keine fixen Ordinationszeiten anbieten, verrechnen können, was immer sie wollen, und nicht an bestimmte Regeln gebunden sind. Es wird immer auch Menschen geben, die privat zum Arzt gehen und sagen, der Preis ist es mir wert.

Sie halten das Wahlarztsystem also für okay, Ihr Obmann Andreas Huss will es dagegen abschaffen.
Das ist ein politischer Vorschlag, der in die Diskussion eingebracht wurde. Die ÖGK vollzieht die Rechtslage. Das System ist, wie es ist. Die Zahl der Vertragsärzte wird mit der Ärztekammer gemeinsam geplant. Darüber hinaus kann sich jeder Arzt in Österreich niederlassen und Leistungen privat erbringen. Wer zu einem Wahlarzt geht, bekommt 80 Prozent des Vertragstarifs, den die Kasse dem Arzt für Kassenleistungen verrechnet hätte, refundiert. Würde man das abschaffen, würden die Patienten nichts mehr zurückbekommen, während der Arzt trotzdem weiter privat tätig sein könnte.

Hat die Zunahme von Wahlärzten nicht auch damit zu tun, dass man bei ihnen schneller einen Termin bekommt oder weil man von einem bestimmten Mediziner operiert werden will?
Was Letzteres betrifft, so gehen wir grundsätzlich davon aus, dass es in Krankenhäusern keine Bevorzugung von Patienten gibt -unabhängig davon, ob sie zuvor in einer Privatordination waren oder nicht. So steht es im Gesetz. Was die Terminvergabe betrifft, so kann der Wahlarzt eben seine Arbeit frei steuern. Ein Kassenarzt hat dagegen vorgeschriebene Mindestöffnungszeiten und muss einen Versorgungsauftrag erfüllen. Wo es tatsächlich ein Problem gibt, sind Kinderärzte. Wir brauchen mehr Ausbildungsplätze. Hier versuchen wir – im Rahmen unserer Möglichkeiten -gegenzusteuern.

»Am Ende leben die Ärzte von unseren Honoraren«

Man hat den Eindruck, zwischen Krankenkassen und Ärztekammer herrscht Dauerstreit …
Solange ich mich erinnern kann, hat es immer wieder Meldungen der Ärztekammer gegeben, wie fruchtbar die Sozialversicherung nicht ist, aber am Ende leben die Ärzte dann doch von unseren Honoraren und wir einigen uns immer. Das gehört sozusagen zum Ritual der Vertragsverhandlungen dazu, bei denen die Claims abgesteckt werden. Seit 1955 werden die Honorare für definierte Leistungen ja jährlich zwischen Kassen und Ärzten neu verhandelt. À la longue wollen wir aber hin zu einem System mit einem definierten verpflichtenden Leistungsspektrum und gesondert sehr stark pauschalierten Tarifen nach dem Motto „Was kostet die Stunde Arzt?“. Im Grunde ist das Verhältnis mit der Ärztekammer ein korrektes, bei dem die jeweiligen Positionen manchmal je nach Bundesland etwas anders formuliert werden.

»Es braucht sich keiner sorgen, dass unsere Leistungen nicht gesichert sind«

Die ÖGK wird heuer 99,2 Millionen Euro Verlust schreiben, 2023 dürfte es ein zusätzliches Minus von 111 Millionen geben. Was heißt das für die Versicherten?
Bei einem Gesamtvolumen von über 16 Milliarden ist das überschaubar. Der Grund dafür ist, dass die Pandemie zu bewältigen war und derzeit neue teurere Medikamente auf den Markt kommen, was sich entsprechend auswirkt. Wichtig ist, dass die ÖGK über den Fünfjahresgesamtzyklus (bis 2024, Anm.) ausgeglichen bilanziert. In Summe geht es sich immer aus. Wir haben Rücklagen, die wir für solche Fälle bilden, und es braucht sich keiner sorgen, dass unsere Leistungen nicht gesichert sind. Laut gesetzlichem Auftrag haben wir ein Zwölftel der Beitragseinnahmen eines Jahres als Rücklagen zu decken. Das ist mehr als eine Milliarde Euro.

»Wir werden in den nächsten Jahren zwangsweise Synergieeffekt haben«

Apropos Geld: Statt einer groß angekündigten Patientenmilliarde als Einsparungseffekt hat die Reform der Krankenkassen 215 Millionen Euro Kosten verursacht, wie der Rechnungshof unlängst kritisiert hat. Ein Flop …
Nein, die Reform ist mit Sicherheit ein Erfolg, auch wenn eine politische Ankündigung nicht eingetreten ist. Natürlich verursacht eine Fusion zu Beginn auch Kosten. Das ist die größte Fusion im öffentlichen Bereich in der Geschichte Österreichs. Die Gesundheitskosten steigen jedes Jahr um 3,4 bis 3,5 Prozent. Dass in der Verwaltung bei jährlichen Kosten von 600 Millionen Euro nicht eine Milliarde eingespart werden kann, ist logisch. Es sagt auch der Rechnungshof. Wir haben in verschiedenen Bereichen – von Dienstpostenplan über IT-Systeme Synergieeffekte definiert. Dadurch wird die Entwicklung der Kosten nach oben gebremst.

Wir werden in den nächsten Jahren zwangsweise Synergieeffekt haben, zum Beispiel in der Kostenerstattung, die zu hundert Prozent digitalisiert wird. Dort wurde ein System mit künstlicher Intelligenz aufgebaut, das sich eine einzelne Gebietskrankenkasse nie alleine leisten hätte können. Auch wenn wir Systeme wie SAP österreichweit nutzen können, anstatt regionale Anwendungen aufzubauen, sparen wir alleine in diesem Jahr 20 Millionen Euro. Dasselbe gilt für die Servicierung unserer Gebäude oder den zentralen Einkauf.

Zuletzt hat es einen Disput um die telefonische Krankschreibung gegeben – wie ist der aktuelle Status quo?
Die telefonische Krankschreibung wurde in Spitzenzeiten des Lockdowns eingeführt, um zu verhindern, dass infizierte Personen in Ordinationen gehen mussten. Sie wurde auch abhängig von den Infektionszahlen immer wieder verlängert. Es ist aber entscheidend, dass unsere Versicherten zum Arzt gehen können, wenn sie krank sind. Sie haben ein Recht auf eine ärztliche Behandlung. Die telefonische Krankmeldung für Covid-Verdachtsfälle gibt es aber nach wie vor -und zusätzlich für alle, die einen positiven Test vorliegen haben.

Wie sehen Sie die Abschaffung der Corona-Quarantäne, was heißt das für Sie?
Als Dienstgeber haben wir in der Verwaltung Homeoffice für Corona-positive Personen angeordnet. Und sonst mussten wir in unseren Systemen gewisse Änderungen vornehmen, was Krankschreibungen betrifft. Mit Ende der Quarantäneregelung sind ja die Absonderungsbescheide weggefallen und die Arbeitgeber bekommen die Kosten für coronabedingte Ausfälle nicht mehr vom Bund ersetzt. Statt in Quarantäne sind Corona-positive Mitarbeiter jetzt meist im Krankenstand.

Dieser Beitrag ist ursprünglich in der News-Printausgabe Nr. 33/2022 erschienen.

Quelle: https://www.news.at/a/bernhard-wurzer-12674896 , Stand 31.08.2022, 11:09 Uhr