Mitarbeiterschutz / Tragen von Masken

Liebe Kolleginnen & Liebe Kollegen!

Vor zwei Tagen wurde das neue Rotationskonzept vom Ärztlichen Direktor der AUVA vorgestellt. In Zuge dessen hat der ÄD, Dr. Roland Frank, auch Bezug auf die Corona-Situation genommen und das Tragen von Masken thematisiert.

Nachdem aus verschiedensten Gründen immer mehr Kolleginnen und Kollegen bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten FFP 2 Masken tragen sollen/müssen, soll nicht unerwähnt bleiben, dass es beim Tragen der Masken zu einer nicht unerheblichen körperlichen Mehrbelastung für den Maskenträger kommt.

Nachdem die AUVA den Arbeitnehmerschutz für Unternehmen sehr hoch ansetzt, gibt es dazu selbstverständlich eine Broschüre seitens der AUVA welche beim dauerhaften Tragen von Masken ab einer gewissen Schutzklasse Arbeitspausen vorsieht.

Im Fall des Tragens von FFP 2 Masken mit Ausatemventil ist nach 120 Minuten Arbeitseinsatz und beim Tragen einer FFP 2 Maske ohne Ausatemventil sogar bereits nach 75 min eine 30 minütige Pause vorgesehen.

Diesbezüglich sollte auch die Arbeitsmedizin Auskunft geben können.
Die genaue Formulierung findet ihr in der folgenden Broschüre:

Atemschutzfilter gegen Schwebstoffe, Gase und Dämpfe (Klick mich!)

Solltet ihr also zum betroffenen Personenkreis zählen ist es legitim solche Arbeitspausen auch einzufordern.

In diesem Sinne, bleibt gesund!
BRV Robert Rois