Kinderunterbringungszuschuss (KUZ) 2020

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

In diesem Jahr gibt es wieder eine freiwillige soziale Zuwendung, aus Mitteln des Sozialfonds, mit wesentlichen Änderungen, betreffend der Höhe der Zuschüsse und der Einkommensgrenzen zur Kinderunterbringung.
Besonderer Wert wurde dabei wieder auf die soziale Staffelung gelegt.

Im Anhang übermitteln wir, die geltenden Richtlinien zur Antragstellung, sowie alle notwendigen Antragsformulare für die KINDERUNTERBRINGUNG 2020.

Achtung: !!! Wichtig !!!
Die Anträge können ab sofort jeden Dienstag, in der Zeit von 7.00 bis 15.00 Uhr, im Büro des Arbeiterbetriebsrates im UM 3. Stock, sowie im Büro des Angestelltenbüros A-Trakt ausnahmslos persönlich abgegeben werden.

!! Letzter Abgabetermin ist Dienstag der 01.12.2020 !!

Es sind bitte ausschließlich die neuen Formulare aus dieser Ausschreibung zu verwenden!!!
Diese findet Ihr ebenfalls im Intranet.

Aufgrund einiger Probleme in der Vergangenheit mit unvollständigen Anträgen, weil diese in die BR-Briefkästen eingeworfen wurden, bzw. Unterlagen nicht fristgerecht nachgebracht wurden, möchten wir Euch darauf hinweisen, dass ein vom Zentralbetriebsrat bestelltes Personenkomitee (Sozialfondskomitee),die eingereichten Anträge prüft und unbegründet unvollständige Anträge, abgewiesen werden.

Es liegt also in eurem Interesse die Anträge persönlich abzugeben damit wir die Vollständigkeit sicherstellen bzw. gegebenenfalls notwendige Begründungen hinzufügen können damit Ihr den Kinderunterbringungszuschuss auch bekommt.

Für etwaige Rückfragen steht euch, Herr Gissenwehrer Niki unter der DW 55851, zur Verfügung.
Aus organisatorischen Gründen werden die Anträge nur zu den Abgabeterminen entgegengenommen!

BRV TZW-Meidling Arbeiter
Gissenwehrer Niki

BRV TZW- Meidling Angestellte
Rois Robert

BRV Rehabzentrum-Meidling
Zweckmayr Florian


Link(s) anklicken um zu den jeweiligen Dokumenten zu gelangen (funktioniert nur im AUVA Netzwerk):
|| Kinderunterbringung 2020
|| Bestätigung Hort
|| Bestätigung inoff. Tagesmutter
|| Erläuterungen KUZ 2020

Kinderferienbetreuung 2020

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen,

trotz intensiver Bemühungen, können wir euch in diesen Sommer leider keine Kinderferienbetreuung anbieten.

Aufgrund der aktuellen „Corona-Situation“ ist die Ferienbetreuung, mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln, nicht durchführbar.

Falls ihr eure Kinder in den Sommermonaten in einer anderen Betreuungseinrichtungen unterbringt, könnt ihr bei uns im BR-Büro finanzielle Unterstützung über den Kinderzuschuss beantragen.

Zu eurer Information:

Die Zuschusshöhe hängt vom Familieneinkommen Brutto ab:

  • Unter € 5.250,- bis max. € 200,-/Monat
  • Von € 5.251,- bis € 6.500,- bis max. € 130,-/Monat
  • Über € 6.501,- bis max. € 75,-/Monat

Sollten nach der Abrechnung aller Anträge noch finanzielle Mittel übrig sein, werden wir die oben genannten Zuschüsse solidarisch erhöhen.

Für weitere Auskünfte, stehen euch die Betriebsräte gerne zur Verfügung.

Liebe Grüße

Eure Betriebsräte