Anrechnung von Vordienstzeiten!

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen!

Einige von Euch dürfen sich bereits  über Lohnzettel mit Nachzahlungen und neuer nun höherer Gehaltsstufe freuen.

Leider sind die erklärenden Schreiben diesbezüglich für manche Mitarbeiter noch mit der Post unterwegs und den Betriebsräten wurde bis dato keine Mitarbeiterliste der davon „betroffenen“ Personen übermittelt. Diese wurde uns eigentlich im Vorfeld genauso wie der Beginn der Auszahlung zugesagt.

Wie kommt es nun zu dieser Nachzahlung:

Seit 2016 sind verschiedene Klagen zur erweiterten Anrechnung von Vordienstzeiten, die bei Eintritt in die AUVA vor 2011 nicht angerechnet wurden, von den Betriebsräten der AUVA eingebracht worden. In all diesen Verfahren vertraten Betriebsräte der AUVA bei Gericht ihre Beschäftigten gegen die AUVA. Und alle diese Verfahren wurden von den Betriebsräten in allen Instanzen gewonnen. Besonderer Dank gebührt dafür dem langjährigen Betriebsratsvorsitzenden des UKH Klagenfurt, Günther Kanduth, denn die Verfahren, die er führte hatten immer Leitwirkung für alle anderen Verfahren. Nachdem das OLG Graz nun unsere Klagebegehren für Rechtens erklärte, lenkte die AUVA ein. Die noch offenen Verfahren sollen beendet werden und die Ansprüche der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in der Abteilung HRM bereits berechnet. Ein Teil der Ansprüche wird bereits mit dem Juli-Gehalt ausgezahlt. Es kann nur noch wenige Monate dauern, bis alle Anspruchsberechtigten ihr Geld bekommen.

Derzeit gelangen Vordienstzeiten die vor dem 18. Lebensjahr erworben wurden zur Auszahlung bzw. lösen eine Höherreihung im Gehaltsschema aus.

Die geführten Klagen wären alle samt ohne der Unterstützung der Gewerkschaften GPA-djp und Vida, sowie der Arbeiterkammer nicht möglich gewesen.

Ein Danke ergeht auch an alle Kolleginnen und Kollegen die Gewerkschaftsmitglieder sind und mit ihren Beiträgen solche Klagen erst möglich machen!

Du bist noch kein Gewerkschaftsmitglied?

Dann druck dir das Anmeldformular im Anhang aus, gib es bei deinem Betriebsrat ab und leiste auch du deinen Beitrag für mehr Gerechtigkeit in der Arbeitswelt.

Eure Betriebsräte


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|| GPA-djp Anmeldeformular

Maßnahmen – Coronavirus

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen!

Die im Folgenden  angeführten Informationen/Maßnahmen wurden aus der Personaldirektion (HS) mit der Bitte um Weiterleitung an die örtlichen Betriebsräte an den Zentralbetriebsrat übermittelt. Nach dem es auch eine Information an Euch darstellt, leiten wir  diese an Euch weiter:

  • Alle Dienstfreistellungen/Dienstreisen, die die Teilnahme an einer Veranstaltung mit mehr als 50 Personen vorsehen, sind bis auf weiteres nicht durchzuführen. Die entsprechenden Anträge im :D:A:S: sind folglich zu stornieren. Die betroffenen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter sollen alle ihnen zumutbaren Schritte setzen, um Stornokosten hiermit zu vermeiden. Lassen sich diese nicht vermeiden, werden diese natürlich von der AUVA ersetzt werden, wobei ein Ersatz nur mit Vorlage eines entsprechenden Nachweises über die Stornokosten möglich ist. Den Antrag auf Ersatz dieser Kosten sowie der Nachweis ist an folgende E-Mail Adresse zu senden: fingerl@auva.at (HRM, Fingerl Sandra) 
  • Des weiteren sind Sie weiterhin dazu angehalten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die Ihre Arbeitsleistung auch von Zuhause aus erbringen können (Art der Tätigkeit und technische Ausstattung), dies zu ermöglichen und die Anwesenheiten in den Dienststellen auf ein absolut notwendiges Mindestausmaß zu reduzieren. Diese Regelung kann insbesondere bei sämtlichen Außendienstmitarbeiterinnen/-mitarbeiter zur Anwendung gelangen. 
  • Sollten im Rahmen von behördlichen Anordnungen Kinderbetreuungsstätten (z.B.: Kindergärten oder Schulen) geschlossen werden, wird dies als wichtiger persönlicher Grund im Sinne des § 10 Abs 1 DO.A (entsprechende Vorschriften DO.B, DO.C) angesehen. Die betroffenen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, die hiervon Gebrauch machen möchten, haben den erforderlichen Nachweis über die behördliche Schließung beizubringen. Darüber hinaus sind Sie dazu angehalten, bei Vorhandensein weiterer Betreuungspersonen, das zeitliche Ausmaß der Dienstverhinderung auf das unbedingt erforderliche Maß zu reduzieren. Liegt keine behördliche Schließung vor, kann für die Wahrnehmung von Betreuungspflichten das Kontingent der Pflegefreistellung in Anspruch genommen werden.

  Die vorgenannten Regelungen sind ab sofort bis auf weiteres gültig.

Wir danken euch für euren mehr als professionellen Umgang in dieser derzeit schwierigen Situation und eure Einsatzbereitschaft

Eure Betriebsräte

45. ZBR AUVA Schiausflug

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen,

die Betriebsräte des RZ und TZW Meidling starten einen weiteren und wahrscheinlich letzten Versuch, euch für das Schifahren in Bad Häring zu begeistern, da diese großartige Veranstaltung aus heutiger Sicht in Zukunft nicht mehr in Tirol stattfinden wird.

Der offizielle Rahmen findet wie in der Ausschreibung ersichtlich von 20.03-22.03.2020 statt.

Laut Betriebsratsbeschluss werden, bei Teilnahme am Rennen, die gesamten Kosten exkl. der An- und Abreise übernommen.

 

 

 

 

 

 

Bei ausreichender Teilnehmerzahl (Voranmeldung) gibt es heuer ein Zusatzprogramm.

  • Renn-Training am 20.03.2020
  • Schi-Guide – zum Kennenlernen des Schigebiets „Wilder Kaiser“
  • Geführte Schitour

Bei Interesse bitte Anmeldung unter florian.zweckmayr@auva.at

Zusätzlich habt ihr die Möglichkeit, bereits am Donnerstag den 18.03.2020 anzureisen, um 3-4 Tage pures Schivergnügen zu genießen.

Die zusätzlichen Kosten der Übernachtung können dem Reisefonds angelastet werden, die Liftkarte wird vom Betriebsrat übernommen.

Im Franzlhof in Söll (Dorfbichl 34, 6306 Söll) wurden von uns 5 Doppelzimmer reserviert, somit ist nur mehr An- und Abreise selbst zu organisieren.

Anmeldung per Mail an florian.zweckmayr@auva.at bis spätestens Montag den 18.02.2020 unter Angabe von:

  • An- und Abreisedatum
  • Schipass für 3 bzw. 4 Tage
  • Teilnahme an der Race-Opening-Party
  • Snowboarder oder Schifahrer

Weitere Informationen findet Ihr im Anhang.

Die Betriebsräte wünschen jetzt schon viel Spaß!


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|| Ausschreibung – Bad Häring 2020

Regierungsprogramm „Neu“

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Österreich hat im letzten Jahr gewählt, und seit 2 Tagen haben wir eine neue Bundesregierung. Das letzte Regierungsprogramm von Türkis/Blau hatte massive Auswirkungen auf die Zukunft der AUVA. Aus diesem Grund haben wir auch das neue Regierungsprogramm durchforstet und wollen Euch über die wichtigsten Punkte, die die AUVA betreffen, informieren:

Ein kurzer Rückblick:

Das alte Regierungsprogramm Türkis/Blau 2018 sah für die AUVA eine „Lohnnebenkostensenkung um 500 Millionen Euro (Absenkung des Unfallversicherungsbeitrags auf 0,8 %)“ vor, wobei bei „Nichterfolg Überführung der AUVA in bestehende Sozialversicherungsträger“ angedroht wurde. Unter diesem massiven politischen Druck wurde damals von der AUVA der Vorstandsbeschluss vom August 2018 beschlossen – damals mit dem Argument, dass man derzeit nur so das Überleben der AUVA sicherstellen könne.

Im aktuellen Regierungsprogramm findet sich KEINE derartige Androhung einer Zerschlagung oder einer drastischen Beitragssenkung. Vielmehr findet sich der folgende Passus: „Weiterentwicklung der Aufgaben der AUVA unter Berücksichtigung von Vorsorge, Gesundheit und Pflege“ (Seite 245 des Regierungsprogrammes).

Auch mit dem neuen Sozialminister Rudolf Anschober dürfen wir wieder auf eine vernünftige, an den Fakten orientierte Zusammenarbeit hoffen. Die Agenden der Prävention werden möglicherweise zu Arbeitsministerin Christine Aschbacher wandern; die genaue Ressortverteilung wird an diesem Freitag im Parlament beschlossen.

Diese Änderungen im Regierungsprogramm und in den Personen sind für den Betriebsrat jedenfalls ein Anlass für vorsichtigen Optimismus. So wie die AUVA auf massivste Sparforderungen und die Drohung im letzten Regierungsprogramm reagiert hat, muss sie nun auch auf neue politische Gegebenheiten und das neue Regierungsprogramm reagieren.

Aufgrund des bisherigen politischen Drucks wurden in den Verwaltungsbereichen viele Posten nicht oder nur reduziert nachbesetzt. Besonders in den Leistungsabteilungen hat dies zu einer besonders hohen Arbeitsbelastung geführt und in einigen Bereichen zu Recht massiven Unmut ausgelöst. Seit zwei Jahren stehen unzählige Gerüchte über Personaleinsparungen und Zusammenlegungen im Raum und führen zu Verunsicherung und Belastung. Nur dank der engagierten, kompetenten Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter konnte die Arbeit für die Versicherten in einer langen Phase der Ungewissheit fortgesetzt werden.

Nun hat Österreich gewählt, ein neues Regierungsprogramm wurde präsentiert, und demnach plant die neue Regierung keine massiven Einsparungen oder gar eine Zerschlagung, sondern eine Weiterentwicklung der Aufgaben der AUVA. Unter diesen neuen Voraussetzungen erwarten wir eine Abkehr von bisherigen Personaleinsparplänen, um die AUVA für eine derartige Weiterentwicklung auch personell zukunftsfit zu machen.

Die politischen Rahmenbedingungen haben sich massiv verändert – nun haben die entsprechenden Gremien der AUVA die Verantwortung, auf die neuen politischen Rahmenbedingungen zu reagieren und die AUVA im Sinne ihrer Versicherten und Mitarbeiter für die Herausforderungen in der Zukunft zu stärken!

Für den Betriebsrat
BRV Robert Rois

Zentralbetriebsrat Newsletter

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, 

im Anhang der November-Newsletter des ZBR mit aktuellen Informationen zu den bisherigen Ergebnissen der Kollektivvertragsverhandlungen, eingebrachter Klage bezüglich Pensionskasse, neues zum Thema Sozialfonds und vieler anderer aktueller Themen.

Der letzte Beitrag über motivierende Arbeitsbedingungen, sei nicht zuletzt wegen der Entwicklungen der letzten Monate in der AUVA, aber auch an unserem Standort, Führungskräften an`s Herz gelegt.

Die nächste KV-Verhandlungsrunde findet am 29. November 2019 statt, wo mit einem Gehaltsabschluss zu rechnen ist.

Wir werden zeitnah darüber berichten!

Wir wollen an dieser Stelle anmerken, dass kollektivvertragliche Lohnerhöhungen keine Selbstverständlichkeit sind und jeder einzelne mit einer Gewerkschaftsmitgliedschaft die Verhandlungsposition für uns Alle stärkt.

Liebe Grüße Eure Betriebsräte


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|| ZBR Newsletter – November 2019

Nationalratswahl 2019

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! 

In Zusammenhang mit der Aussendung unseres Sondernewsletters zur Nationalratswahl 2019 ( siehe Anhang ) möchte der Betriebsrat darauf hinweisen, dass der Ausgang dieser Wahl weitreichende Auswirkungen auf die Sozialversicherungslandschaft Österreichs und damit auch direkt auf unsere AUVA haben kann und wahrscheinlich auch haben wird.

Wir rufen Euch daher auf mit eurer Stimme ein Zeichen für den Fortbestand der AUVA und der Sozialversicherung zu setzen!

Unentschlossenen Wählerinnen und Wählern empfehlen wir dringend einen Blick in unseren Newsletter.

Aufgrund einer Anfrage beim Betriebsrat, ob es am Wahltag die Möglichkeit gibt im Betrieb zu wählen, erlauben wir uns darauf hinzuweisen, dass die Beantragung einer Wahlkarte und Möglichkeit der Briefwahl mit erheblich weniger Aufwand für alle Beteiligten verbunden ist. Nachdem jeder Wahlberechtigte mittlerweile sogar eine Wahlkartenanforderung an die Wohnungsadresse zugestellt bekommt, erscheint die Notwendigkeit eines Wahllokales im Betrieb nicht gegeben.

Es gibt auch die Möglichkeit einer Online Wahlkarten Beantragung.

Nähere Infos dazu findet Ihr unter folgenden Links:

Für Wien:
https://www.wien.gv.at/amtshelfer/dokumente/verwaltung/wahl/antraege/wahlkartenantrag.html

Für alle anderen Gemeinden:
https://www.wahlkartenantrag.at/

 

Herzlichst Eure Betriebsräte!


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|| Zentralbetriebsrat – Sondernewsletter – Fragen und Antworten zur Zukunft der AUVA

Zentralbetriebsrat – Sondernewsletter

Liebe Kollegin, lieber Kollege!

Am 29. September 2019 finden die Nationalratswahlen 2019 statt. Wir haben Euch bereits in der MitarbeiterInnen-Info im Juli 2019 angekündigt, dass wir alle wahlwerbenden Parteien zur AUVA befragen werden. In der Beilage übermitteln wir nun mittels Sondernewsletter das Ergebnis.

Wir wünschen dir noch einen angenehmen Nachmittag.

Mit lieben kollegialen Grüßen

BRV Robert Rois und Team


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|| Zentralbetriebsrat – Sondernewsletter – Fragen und Antworten zur Zukunft der AUVA

Zentralbetriebsrat Newsletter – Juli 2019

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen,

im Anhang der neueste Newsletter unseres ZBR Vorsitzenden Dipl. Ing. FH Erik Lenz, in welchem die neuesten Entwicklungen in und rund um die AUVA verständlich zusammengefasst sind.

Hinsichtlich der kommen Nationalratswahl Ende September begrüßen wir das Vorhaben die Einstellung der einzelnen Parteien zu unserer AUVA, bzw. welche Pläne diese mit unserem Sozialversicherungsträger, im Falle eines politischen Auftrags durch die Wählerinnen und Wähler verfolgen, zu erfragen.

Sobald erste Ergebnisse vorliegen werden wir Euch darüber unverzüglich informieren.

Bleibt zu hoffen, dass bei den Plänen zur Zukunft der AUVA, schönere Meldungen als die kürzlich von den NEOS geforderte Reform der AUVA dabei sind.

Mehr dazu im Newsletter.

Wir wünschen Euch einen schönen Sommer   

Eure Betriebsräte


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|| Zentralbetriebsrat Newsletter – Juli 2019

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