Kinderunterbringungszuschuss (KUZ) 2024

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Es ist wieder soweit!
In diesem Jahr gibt es wieder eine freiwillige soziale Zuwendung, aus Mitteln des Sozialfonds, mit neuerlichen Änderungen, betreffend der Höhe der Zuschüsse und der Einkommensgrenzen zur Kinderunterbringung.
Besonderer Wert wurde dabei wieder auf die soziale Staffelung gelegt.

Erstmals könnt ihr einen „steuerfreien Zuschuss“ bis zu einer Höhe von max. € 2000,- pro Kind / pro Jahr beantragen.

Die Familienbeihilfe muss von Mitarbeiter:innen persönlich bezogen werden.
Ein Splitten eines Antrags ist nicht möglich.

Die Voraussetzungen für den Kinderunterbringungszuschuss, besonders den „steuerfreien Zuschuss“ sind den Erläuterungen zu entnehmen.

Im Anhang übermitteln wir, die geltenden Erläuterungen zur Antragstellung, sowie alle notwendigen Antragsformulare für die KINDERUNTERBRINGUNG 2024.

Achtung: !!! Wichtig !!!

Die Anträge können ab sofort jeden Dienstag (beginnend mit Di. 15.10.24), in der Zeit von 7.00 bis 15.00 Uhr, im Büro des Arbeiterbetriebsrates im UM 3. Stock A-Trakt ausnahmslos persönlich abgegeben werden.

!! Letzter Abgabetermin ist Dienstag der 26.11.2024 !!

Es sind ausschließlich die aktuellen Formulare vom Blog zu verwenden!!!
Diese findet Ihr ebenfalls im Intranet.

Für etwaige Rückfragen steht euch, Herr Gissenwehrer Niki unter der DW 55851, zur Verfügung.
Aus organisatorischen Gründen werden die Anträge nur zu den Abgabeterminen entgegengenommen!

Wir möchten uns an dieser Stelle ganz herzlich, für die Bereitstellung der Mittel, bei der Generaldirektion und dem Zentralbetriebsrat, bedanken.

Eure Betriebsräte

BRV TZW-Meidling Arbeiter
Gissenwehrer Niki

BRV TZW- Meidling Angestellte
Rois Robert

BRV Rehabilitationszentrum-Meidling
Zweckmayr Florian


Link(s) anklicken um zu den jeweiligen Dokumenten zu gelangen (funktioniert nur im AUVA Netzwerk):
|| Kinderunterbringung 2024 – Antragsformular – steuerpflichtig
|| Kinderunterbringung 2024 – Antragsformular – steuerfrei
|| Formular – L35 – auszufüllen bei Antrag „steuerfrei“
|| Bestätigung – Aufsichtsperson 2024
|| Bestätigung – Betreuungseinrichtung 2024
|| Antrag – Mehrtägige Schulveranstaltung 2024
|| Erläuterungen – Kinderunterbringung (KUZ) 2024

Vom Unwetter betroffen? ÖGB Katastrophen-Fonds

ÖGB-Katastrophenfonds für vom Unwetter betroffene Gewerkschaftsmitglieder.

Das Unwetter hat unser Land mit voller Wucht getroffen. Wir danken allen Einsatzkräften, die in ganz Österreich den Menschen bei den Unwetterkatastrophen helfen. Hauptberufliche und Ehrenamtliche leisten Tag für Tag Großartiges – ohne sie würde der Katastrophenschutz nicht funktionieren!

ACHTUNG: Sie sind vom Unwetter betroffen und brauchen Unterstützung?

Der ÖGB ist für Sie da – im Katastrophenfall ganz besonders. Er unterstützt Sie mit dem „Katastrophen-Fonds für ÖGB-Mitglieder“.

Füllen Sie den Antrag aus und wenden Sie sich damit an Ihre GPA-Landesorganisation.

Noch kein Gewerkschaftsmitglied? Treten Sie jetzt online bei oder wenden Sie sich an uns Betriebsräte, wir helfen Ihnen gern.

Nachtrag – Business Run 2024

Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen!

Letzte Woche Donnerstag, den 05.09.24, fand der 23. Wien Energie Business Run 2024 auf der Donauinsel statt. Mehr als 200 Kolleginnen und Kollegen der AUVA nahmen an dieser Laufveranstaltung teil. Auch unser Generaldirektor Mag. Bernart Alexander hat an der Veranstaltung teilgenommen und wir dürfen uns an dieser Stelle für die finanzielle Beteiligung der AUVA bedanken.

Großer Dank gebührt Klemens Huemer, der diesen Lauf für die gesamte AUVA organisiert. Dank der großartigen Unterstützung unserer Zentralküche (Verpflegung) und dem Einsatz der Betriebsräte aus Meidling, sowie der HS und vom Weißen Hof, konnten mehr als 250 MA und 25 Gäste aus dem Dachverband bestens verpflegt werden.

Mit der Übersiedlung im Vorjahr von der Prater Hauptallee auf die Wiener Donauinsel wurden auch sehr viel strengere Vorgaben seitens des Veranstalters festgelegt.

Diese untersagen sowohl die Ausgabe „eigener Getränke“ als auch eine Selbstverpflegung. Bei Preisen von 7€ für ein Bier oder etwa 5€ für eine Flasche Eistee wäre uns eine für euch kostenfreie Getränkeversorgung sowie Verpflegung jedenfalls unmöglich!!!

Wir möchten uns über das ausschließlich positive Feedback ganz herzlich bedanken, können aber leider für das nächste Jahr diese hohe Versorgungsqualität nicht garantieren, weil wir diesbezüglich vom Veranstalter abhängig sind.

Über den Link Fotos – Business Run 2024 habt ihr die Möglichkeit Eindrücke vom Business Run 2024 zu sehen und könnt euch von der guten Stimmung unserer Kolleginnen und Kollegen überzeugen. Vielleicht findest du dich ja auf einem der Bilder wieder.

Wieder eine tolle Veranstaltung, danke nochmals an alle Helferlein.

   

Brotbackkurs – Roggensauerteig für Newcomer

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen,

Für alle Brotbackinteressierte, die noch wenig Erfahrung beim Brotbacken haben und für jene, die ihr Wissen erweitern wollen, gibt es jetzt die Möglichkeit euch für einen Brotbackkurs anzumelden. Bei diesem Backworkshop dreht sich alles um Roggensauerteig. 

Wann: 21.11.2024 – 17:00 Uhr
Wo: Heumühlgasse 3, 1040 Wien
Dauer: 3,5 – 4 Stunden
Kosten: € 109,-/p.P. – Selbstbehalt von € 54,50
Mindestanzahl:
13 Personen

Alle selbst gebackenen Brote und Gebäcke werden mit nach Hause genommen, die von der Workshopleitung gefertigten Backwerke werden im Rahmen des Kurses verkostet. Es stehen Kaffee, Sonnentor Bio-Tee, Saft, Wein, Prosecco und Bier bereit.

Für den Backworkshop wird alles Nötige zur Verfügung gestellt, von Schürzen über Rezept und sämtliches Zubehör zum Backen ist alles in der Backstube vorhanden.

Bei Interesse bitte bis spätestens 23.09.24 per Mail an jennifer.peric@auva.at anmelden.
Der Selbstbehalt muss in vorhinein in BAR im BR-Büro abgegeben werden, ansonsten wird die Anmeldung nicht berücksichtigt.

Viel Spaß beim Backen und lasst es euch schmecken.

Eisaktion 2024

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen,

leider ist es nicht mehr heiß, trotzdem gibt es morgen Eis.
Und nächste Woche Dienstag ebenso, da macht uns die Sonne wieder froh!
(Mittwoch 21.08.24 , Dienstag 27.08.24)

Wir haben für alle Eis, einzige Bedingung, es muss persönlich abgeholt werden.
In Ausnahmefällen mit Mitarbeiterkarte.

Uhrzeit: an beiden Tagen von 11:30 bis 13:30 Uhr
Wo: vor dem Speisesaal der Zentralküche

Lasst es euch Schmecken und lieben Gruß
Eure Betriebsräte

Zusatz – Mietbus für MitarbeiterInnen am Standort Meidling

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen!

Seit Jänner 2024 gibt es für Euch die Möglichkeit der Busmiete über den Betriebsrat. Für nur 35€ pro Tag, inkl. Vignette bei freien Kilometern und sogar Vollkasko versichert, für den Fall das mal was passiert.

Auf Wunsch einiger Kolleginnen und Kollegen gibt es ein neues und oder zusätzliches Highlight.
Ab sofort steht der Bus mit einer Anhängekupplung zur Verfügung.

Dadurch ist es beispielsweise möglich, mit einem Anhänger auch Gruppen-Radausflüge oder Ähnliches zu unternehmen.

Der Bus selbst soll ausschließlich für Personentransporte genutzt werden, mit einem entsprechenden Anhänger wären dadurch auch Übersiedlungen möglich.

Da der Bus über eine Steckdose mit Dauerplus verfügt, (13 poliger Stecker) kann er sogar für Urlaube mit einem Wohnwagen genutzt werden.

Mit seinen 150 PS und 4-Motion Antrieb eignet er sich jetzt hervorragend als Zugfahrzeug.

Die Anmeldung wie gewohnt über UM-Betriebsratsbus-Meidling@auva.at

Eure Betriebsräte

Motorrad Fahrsicherheitstraining 2024

Motorrad Fahrsicherheitstraining 2024

Wir freuen uns, für 2024 ein ganz besonderes Fahrsicherheitstraining anbieten zu können.

Die Instruktoren sind Angehörige der Landesverkehrsabteilung Wien mit der Spezialausbildung im Motorrad Verkehrsdienst – auch als „Weiße Mäuse“ bekannt.

Teilnameberechtigt sind alle Kolleg:innen mit einem eigenen Motorrad oder Roller.
Wir werden gemeinsam mit den Häusern: Weißer Hof, Böhler, Meidling und der Landesstelle Wien, diesen Tag erleben.

Nachdem wir bei der Polizei sind, gehe ich davon aus, dass wir nur mit fahrtauglichen und legalen Motorrädern oder Rollern anreisen!

Wo: VFV Wien, Gewerbestraße 3, 2231 Straßhof an der Nordbahn

Wann:
06. April 2024 – Zweirad WarumUp (max. 15 Teilnehmer)
Anmeldeschluss für das Zweirad WarmUp ist der 04.04.2024

30. Mai 2024 – Zweirad Fahrsicherheitstraining (max. 15 Teilnehmer)
09. Juni 2024 – Enduro Kurs (max. 8 Teilnehmer)
Anmeldeschluss für das Fahrsicherheitstraining + Enduro Kurs ist der 23.05.2024

Kosten: € 60,- /Zuschuss 50% – MA-Preis € 30,- 

Bei Fragen steht euch Kollege Michelitsch Patrick unter der DW 55681 oder per Mail patrick.michelitsch@auva.at zur Verfügung.

Bei Interesse die Anmeldung bitte im BR-Büro mit dem SB von 30€ abgeben.


|| Anmeldeabschnitt

Traumazentrum Wien-Brigittenau: Gemeinsame Einigung mit Betriebsrat im Sinne der Mitarbeiter:innen

www.ots.at/presseaussendung

Traumazentrum Wien-Brigittenau: Gemeinsame Einigung mit Betriebsrat im Sinne der Mitarbeiter:innen

Streikbeschluss aufgehoben

Wien (OTS) – Nach intensiven, aber konstruktiven Gesprächsrunden wurde am Mittwochnachmittag eine Einigung über die Sozialvereinbarung, die im Zuge der Leistungsverlagerung des Traumazentrums Wien-Brigittenau entworfen wurde, zwischen der AUVA-Generaldirektion und dem Zentralbetriebsrat der AUVA, dem Betriebsrat der AUVB GmbH sowie den Betriebsräten der Standorte Brigittenau und Meidling erzielt. Die Sozialvereinbarung regelt eine Reihe von Abfederungs- und Ausgleichsmaßnahmen, insbesondere für die Mitarbeiter:innen des Standorts Brigittenau des Traumazentrums Wien, unter anderem, dass es keine Schlechterstellung geschweige denn Kündigungen von Mitarbeiter:innen im Rahmen der Leistungsverlagerung geben wird.

Zwischen dem Generaldirektor und dem Zentralbetriebsrat wurde vereinbart, dass die Sozialvereinbarung dem Verwaltungsrat – dem geschäftsführenden Gremium der AUVA – in seiner Sitzung am kommenden Mittwoch zur Beschlussfassung vorgelegt wird.

Darüber hinaus konnte in weiteren wesentlichen Punkten eine Einigung erzielt werden.

Die Betriebsratskörperschaft hat den Streikbeschluss aufgehoben; es kommt daher zu keinem Streik am Standort Brigittenau/Lorenz Böhler.

Wie berichtet werden die stationären Leistungen an dislozierte Standorte verlagert. Für selbstkommende Patient:innen verbleibt auch weiterhin eine Erstuntersuchungsambulanz am Standort Brigittenau.

Derzeit wird seitens der AUVA intensiv an einer Übergangslösung für die Jahre 2025-2030 gearbeitet, um die Mitarbeiter:innen des Standorts Brigittenau so rasch wie möglich wieder an einem gemeinsamen Standort zusammenzuführen. Neben der Suche nach einem geeigneten Standort für ein Containerspital bzw. ein Bauwerk in Modulbauweise wird auch geprüft, ob eine brandschutztechnische Ertüchtigung des bestehenden Standortes für den Zeitraum ab der Absiedelung des Betriebs bis Ende 2024 möglich ist.

„Wir sind sehr froh darüber, dass wir nach mehreren intensiven Gesprächsrunden einen Abschluss erzielt haben, der einerseits unseren Mitarbeiter:innen die von unserer Seite stets zugesicherte Arbeitsplatzgarantie nun auch in schriftlicher Form gibt, andererseits unseren Patient:innen auch nach der Leistungsverlagerung medizinische Versorgung auf höchstem Niveau garantiert“, so Alexander Bernart, Generaldirektor der AUVA.

„Ich freue mich sehr über die Einigung, die wir gemeinsam für unsere Kolleg:innen des Standortes Brigittenau erzielt haben“, pflichtet Erik Lenz, Zentralbetriebsratsvorsitzender der AUVA, bei.

„Dialog wird immer der gemeinsame Weg sein – gerade in einer solch hochkomplexen Thematik wie der Absiedelung eines beinahe kompletten Spitals ohne Vorbereitung innerhalb von nur vier Wochen”, betonen Bernart und Lenz unisono.

Quelle: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20240313_OTS0158/traumazentrum-wien-brigittenau-gemeinsame-einigung-mit-betriebsrat-im-sinne-der-mitarbeiterinnen-bild vom 13. März 2024 um 19:00 Uhr

AUVA ließ unrechtmäßig E-Mail-Logfiles von 6.000 Mitarbeitern durchsuchen

www.derstandard.at

AUVA ließ unrechtmäßig E-Mail-Logfiles von 6.000 Mitarbeitern durchsuchen

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte einen Bescheid der Datenschutzbehörde, wonach die umfangreiche Whistleblower-Suche das Recht auf Geheimhaltung verletzte.

Die AUVA-Spitze blitzte mit einer Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ab: Das Gericht bestätigte die Ansicht der Datenschutzbehörde, wonach die AUVA E-Mail-Logfiles von Mitarbeitern unrechtmäßig durchsucht hat.

Die AUVA, die sich derzeit wegen der Absiedelung des Lorenz-Böhler-Krankenhauses im Krisenmodus befindet, hat im Februar 2021 die E-Mail-Logfiles von 6.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ohne Mailinhalte durchsuchen lassen. Konkret kam der Auftrag von der Generaldirektion an die Abteilung Corporate Governance (HCG). Grund für die Maßnahme war die Suche nach einem Whistleblower. Drei Betriebsräte gingen nach der erfolgten Durchsuchung der Logfiles stellvertretend für die Mitarbeiter dagegen vor.

Nun bestätigte das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) einen Bescheid der Datenschutzbehörde, wonach die E-Mail-Logfiles von der AUVA „unrechtmäßig durchsucht“ worden seien. Damit habe die AUVA die Beschwerdeführer „in ihrem Recht auf Geheimhaltung verletzt“. Das BVwG wies eine Beschwerde der AUVA dagegen „als unbegründet“ ab, wie es in der Entscheidung von Ende Jänner 2024 heißt. Diese liegt dem STANDARD vor.

Was war passiert? Medial wurden im August 2020 Pläne des Verwaltungsrats der AUVA bekannt, wonach eine Übersiedlung vom Stammhaus in der Brigittenau ins Haus der Wiener Kaufmannschaft am Schwarzenbergplatz beschlossen wurde. Dazu kam es schlussendlich aber nicht: Im November 2020 folgte der Beschluss zur temporären Übersiedlung in die Twin Towers am Wienerberg.

Wortprotokoll landete auf „Zackzack“

Teile des Wortprotokolls des Verwaltungsrats aus der Sitzung vom 30. Juli 2020 tauchten wenig später im August jedenfalls in einem Artikel des Online-Mediums Zackzack auf. Die AUVA-Generaldirektion vermutete eine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht und damit eine Dienstpflichtverletzung einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters – und begab sich auf die Suche nach dem möglichen Whistleblower. Der Auftrag lautete, die E-Mail-Logfiles aller rund 6.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AUVA in einem Zeitraum von mehreren Monaten zu durchsuchen: Herausgefiltert werden sollten jene technischen Mail-Serverprotokolle ohne Mailinhalte nach dem Versender- oder Empfängerdomain „zackzack.at“.

Die AUVA verwies darauf, dass der Betriebsratsvorsitzende der AUVA-Hauptstelle die Zulässigkeit der Maßnahme per E-Mail genehmigt habe. Auch der Datenschutzbeauftragte sei vor Einleitung der Maßnahmen einbezogen worden. Das BVwG hielt hingegen in seinem Entscheid fest: „Der Zentralbetriebsrat und die örtlichen Betriebsratskörperschaften […] haben der durchgeführten Auswertung der E-Mail-Logfiles der MitarbeiterInnen nicht zugestimmt.“ Die Durchsuchung fand im Februar 2021 statt: Schlussendlich konnte die AUVA die gewünschten E-Mail-Logfiles für den Zeitraum Juli bis August 2020 aber gar nicht erhalten, weil diese nur 90 Tage verfügbar waren. Der mutmaßliche Whistleblower wurde demnach mit dieser Vorgehensweise von der AUVA auch nicht gefunden.

Die Datenverarbeitung war jedenfalls mit der pauschalen Überprüfung von 6000 Logfiles nicht verhältnismäßig. Die von der Datenschutzbehörde festgestellten Verstöße der AUVA gegen den Datenschutz wurden vom BVwG also bestätigt. Direkte Konsequenzen hat der BVwG-Bescheid für die AUVA-Spitze aber nicht: Die Verhängung einer Geldbuße ist nicht möglich, weil die AUVA eine Körperschaft öffentlichen Rechts darstellt und von diesen Sanktionen ausgenommen ist.

Gegen die Entscheidung des BVwG kann von der AUVA noch eine außerordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof und eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof erhoben werden. Eine entsprechende Anfrage des STANDARD bei der AUVA, ob von diesen Möglichkeiten Gebrauch gemacht wird, läuft und wird bei Vorliegen der Antwort ergänzt.

Quelle: https://www.derstandard.at/story/3000000210929/auva-liess-unrechtmaessig-e-mail-logfiles-von-6000-mitarbeitern-durchsuchen vom 11. März 2024

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