Rotation im Traumazentrum Wien

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen!

Am Mittwoch den 23.09.2020 wurde vom Ärztlichen Direktor der AUVA, Hr. Dr. Roland Frank, im Beisein von AUVA Generaldirektor, Hr. Mag. Alexander Bernart und dem Direktor der AUVA Landesstelle Wien, Hr. Mag. Reinhard Minixhofer, das modifizierte Rotationskonzept für das Traumazentrum Wien vorgestellt.

Es freut uns ganz besonders, dass wir als Belegschaftsvertretung, in gemeinsamen Gesprächen mit unserem Ärztlichen Direktor, unter Einbindung der Kollegialen Führung, eine Lösung erarbeitet haben, die für den Großteil unserer Kolleginnen und Kollegen am Standort Meidling, zufriedenstellend sein wird.

Die Details zu dem vorgestellten, modifizierten Rotationskonzept, könnt ihr hier nachlesen (Achtung: nur im Netzwerk der AUVA möglich):

Rotationskonzept TZW – vom 23.09.2020 (klick mich an!)

Liebe Grüße,

Eure Betriebsräte

Fuhrpark – Info des ZBR

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen,

anbei findet ihr eine neue Information unseres Zentralbetriebsrates zum Thema „Furhpark“.

Liebe Grüße,

Eure Betriebsräte

 

*** ZBR INFO ***

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

am 10.9.2020 wurden die neuen Fahrzeuge für den Fuhrpark in der Hauptstelle vorgestellt. Die Vorstellung wurde auch auf der Homepage der AUVA beworben – einige interessante Informationen findet man unter dieser Adresse:

https://www.auva.at/cdscontent/?contentid=10007.861048&portal=auvaportal

Die Anschaffung des Fuhrparks wurde ohne Mitwirkung des Betriebsrates durchgeführt. Wir haben im Vorfeld unsere Bedenken mitgeteilt und mehrmals darauf hingewiesen, dass eine verpflichtende Nutzung des Fuhrparks ohne Betriebsvereinbarung rechtlich nicht zulässig ist.

Gleichzeitig mit der Vorstellung der neuen Fahrzeuge wurde uns ein erster Entwurf für eine Betriebsvereinbarung übermittelt und damit die Wünsche des Arbeitgebers bekannt gegeben. Aus unserer Sicht deckt der Stand der Verhandlungen die Interessen der Mitarbeiter*innen noch nicht so weit ab, dass wir eine Nutzung der Fahrzeuge – auch wenn die Auslieferung und Übergabe in den nächsten Wochen startet – zum derzeitigen Stand empfehlen würden. Derzeit verhandeln wir mit dem Arbeitgeber über diese Betriebsvereinbarung – der nächste Verhandlungstermin findet am 24. September 2020 statt. Wir sind zuversichtlich, dass wir zu einer Regelung mit der Generaldirektion kommen werden.

Wie immer bemühen wir uns auch bei den aktuellen Verhandlungen um bestmögliche Vereinbarungen im Interesse der Kolleginnen und Kollegen!

Freundliche Grüße

*** ZBR INFO ***

Übersiedlung der HS und LW

Liebe Kolleginnen & Liebe Kollegen,

zu unserem Bericht über die geplante Übersiedlung der Hauptstelle und Landestelle Wien, in ein Haus der Wiener Kaufmannschaft, gab es viel Resonanz von eurer Seite.
Eurem Wunsch Informationen über Entwicklungen in unserer AUVA zu erhalten kommen wir gerne nach.
Nachfolgend ein Artikel bezüglich der geplanten Übersiedlung, ein Vorhaben das immer mehr Fragen aufwirft und mittlerweile bereits zu einer Anfrage an das Gesundheitsministerium geführt hat.
Auf Nachfrage können wir bestätigen, dass die im Artikel erwähnte Pressekonferenz heute um 9.30 Uhr stattfinden wird.

Rudolf Silvan, SPÖ Nationalratsabgeordneter und ehemaliger Vorsitzender der Landestelle Wien, lädt zu dieser Pressekonferenz mit dem Titel: „Schleichende Zerschlagung der AUVA“

Eure Betriebsräte


|| Causa AUVA: Erzwungener Umzug in Bruchbude?
|| Einladung Presse

NÖ-CARD

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen!

Urlaub trotz Corona:
Gemeinsam haben wir uns wieder ein großartiges Angebot für Euch überlegt.

Ab sofort habt ihr die Möglichkeit über den Betriebsrat eine NÖ-Card zu erwerben.
Die NÖ-Card kostet für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter € 30,- und für Angehörige € 60,-

Gültig vom 01.01.2021 bis 31.03.2022.

Ihr habt mit der Karte, bei über 300 verschiedenen Ausflugszielen, freien Eintritt.
Sobald sie im BR-Büro aufliegen, könnt Ihr sie bei uns abholen und euch auf der www.niederoesterreich-card.at registrieren.

Unten findet Ihr die Links zum Anmeldeabschnitt und der Niederösterreich-Card Seite zum Registrieren.

! Anmeldeschluss bis 01.11.2020 !

Die Betriebsräte wünschen viel Spaß!


Link(s) anklicken um zu den jeweiligen Dokumenten zu gelangen (funktioniert nur im AUVA Netzwerk):
|| Anmeldeabschnitt
|| NÖ-Card zum Registrieren

Parfümerie Liechtenstein

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen,

im Anhang die aktuelle Liste der Parfümerie Liechtenstein für den Monat September.
Wir ersuchen euch selbst um die Zustellung der Parfümerie Liechtenstein zu kümmern.

In Ausnahmefällen ist der Betriebsrat bereit, die Lieferung entgegen zu nehmen, dazu bitte das Geld in einem Kuvert mit dem Namen versehen und vorab im Betriebsratszimmer deponieren.

Eine Hinterlegung beim Portier ist, aus organisatorischen Gründen, leider nicht möglich.

Wir wünschen euch viel Spaß beim Shoppen!
Eure Betriebsräte


Link(s) anklicken um zu den jeweiligen Dokumenten zu gelangen (funktioniert nur im AUVA Netzwerk):
|| Parfümerie Liechtenstein Angebote September

TGI Fridays

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen,

seit kurzem haben wir eine Kooperation mit TGI-Fridays Vienna.

Es gibt für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AUVA 10% Rabatt auf die Gesamtrechnung.
Damit ihr diese Vergünstigung in Anspruch nehmen könnt, müsst ihr euren Mitarbeiterausweis im Restaurant vorweisen. Ihr könnt die 10% Rabatt bei jedem Besuch einlösen.

Alle weiteren Informationen findet ihr im Link.

Die Betriebsräte wünschen einen guten Appetit.


Link(s) anklicken um zu den jeweiligen Dokumenten zu gelangen (funktioniert nur im AUVA Netzwerk):
|| TGI Fridays Angebot -10% Rabatt

Aktuelle Lohn und Gehaltsauszahlung

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen!

Diesmal dürfen sich alle MA über ein wenig mehr am Gehaltszettel bzw. im „Börserl“ freuen. Nein keine es handelt sich um keine versteckte Coronaprämie und hat auch nichts mit den erfolgreich geführten Klagen zu den Vordienstzeiten zu tun.

Der Grund hierfür :

Die Regierung ist einer langjährigen ÖGB-Forderung nachgekommen und hat den Lohnsteuersatz der ersten Stufe (11.000€ – 18.000€) von 25% auf 20% gesenkt. Der Gesetzgeber fordert, dass dies bis spätestens Ende September zu erfolgen hat und muss rückwirkend mit Jahresbeginn berücksichtigt werden.

Nähere Infos im Link: https://www.rkp.at/steuern/rueckwirkende-lohnsteuersenkung-2020/

Für euch bedeutet es einen zusätzlichen Betrag von 262,53€ bei Zahlung am Monatsende, bzw. 233,36€ bei vorschüssiger Auszahlung.

Eure Betriebsräte

Änderungen bei den Dienstfreistellungen aufgrund einer Klage aus Meidling?

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen!

Am 1. Juli ist eine neue Dienstanweisung (DF-DR-DA) in Kraft getreten. Nachdem es immer wieder Aufregung bzw. Unmut im Zusammenhang mit Dienstfreistellungen für Fortbildungen, vor allem bei Teilzeitkräften gab, konnte nun eine deutliche Verbesserung für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erzielt werden.

In der Vergangenheit kam es immer wieder zu einem Ungleichverhältnis zwischen angerechneter Dienstzeit und tatsächlicher Fortbildungsdauer.

Auszug aus der neuen Dienstanweisung:

Ausmaß der Freizeitgewährung
Die Dauer der Dienstfreistellung umfasst das für die Teilnahme an der Fort-, Aus- oder Weiterbildungsveranstaltung zeitlich notwendige Ausmaß. Bei der Berechnung sind auch Anfahrt- und Rückweg zur jeweiligen Dienststelle zu berücksichtigen. Das für die Teilnahme an der Fort-, Aus- oder Weiterbildungsveranstaltung notwendige zeitliche Ausmaß inklusive des Anfahrts- und Rückwegs zur jeweiligen Dienststelle wird als Normalarbeitszeit gutgeschrieben bzw. vergütet.

Ob es Zufall ist, dass eine Mitarbeiterin/ ein Mitarbeiter unseres Hauses über unsere Fachgewerkschaft GPA-djp gerade eine Klage gegen die AUVA führte, die eben diesen Sachverhalt klären sollte, überlasse ich Euch liebe Leserinnen und Leser.

Nachdem die AUVA sich entschlossen hat im Hinblick auf den geringen Streitwert, das Verfahren nicht weiterzuführen, gibt es diesbezüglich nun kein Gerichtsurteil.

Der für den 17.07.2020 angesetzte weitere Verhandlungstag blieb allseitig unbesucht, da man dem/der Mitarbeiter/in sämtliche Forderungen inklusive Verzinsung bereits überwiesen hat.

Natürlich wurde dienstgeberseitig festgehalten, dass diese Entscheidung aus rein wirtschaftlichen Gründen und ohne Präjudiz auf den eigentlichen Prozessstandpunkt getroffen wurde.

Darum ist es wahrscheinlich purer Zufall, dass mit 01.07.2020 eine neue Dienstanweisung herausgegeben wurde, welche den geklagten Sachverhalt nun mitarbeiterfreundlicher regelt. Sollte die Dienstanweisung in keinen Zusammenhang mit der geführten Klage stehen, bedankt sich die Belegschaftsvertretung bei den Entscheidungsträgern der AUVA für die nun bessere Regelung für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der gesamten AUVA.

Ganz sicher aber, bedanken wir uns bei der Mitarbeiterin / dem Mitarbeiter für den Mut mit Unterstützung der Gewerkschaft GPA-djp eine Klage zu führen, sodass zukünftig davon auszugehen ist, dass Teilzeitmitarbeitern die tatsächlich aufgewendete Zeit der Fortbildung gerechnet wird.

Es ist gut gewerkschaftlich organisiert zu sein und für seine Rechte einzustehen!

Eure Betriebsräte


Link(s) anklicken um zu den jeweiligen Dokumenten zu gelangen (funktioniert nur im AUVA Netzwerk):
|| Dienstanweisung

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