Änderungen bei den Dienstfreistellungen aufgrund einer Klage aus Meidling?

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen!

Am 1. Juli ist eine neue Dienstanweisung (DF-DR-DA) in Kraft getreten. Nachdem es immer wieder Aufregung bzw. Unmut im Zusammenhang mit Dienstfreistellungen für Fortbildungen, vor allem bei Teilzeitkräften gab, konnte nun eine deutliche Verbesserung für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erzielt werden.

In der Vergangenheit kam es immer wieder zu einem Ungleichverhältnis zwischen angerechneter Dienstzeit und tatsächlicher Fortbildungsdauer.

Auszug aus der neuen Dienstanweisung:

Ausmaß der Freizeitgewährung
Die Dauer der Dienstfreistellung umfasst das für die Teilnahme an der Fort-, Aus- oder Weiterbildungsveranstaltung zeitlich notwendige Ausmaß. Bei der Berechnung sind auch Anfahrt- und Rückweg zur jeweiligen Dienststelle zu berücksichtigen. Das für die Teilnahme an der Fort-, Aus- oder Weiterbildungsveranstaltung notwendige zeitliche Ausmaß inklusive des Anfahrts- und Rückwegs zur jeweiligen Dienststelle wird als Normalarbeitszeit gutgeschrieben bzw. vergütet.

Ob es Zufall ist, dass eine Mitarbeiterin/ ein Mitarbeiter unseres Hauses über unsere Fachgewerkschaft GPA-djp gerade eine Klage gegen die AUVA führte, die eben diesen Sachverhalt klären sollte, überlasse ich Euch liebe Leserinnen und Leser.

Nachdem die AUVA sich entschlossen hat im Hinblick auf den geringen Streitwert, das Verfahren nicht weiterzuführen, gibt es diesbezüglich nun kein Gerichtsurteil.

Der für den 17.07.2020 angesetzte weitere Verhandlungstag blieb allseitig unbesucht, da man dem/der Mitarbeiter/in sämtliche Forderungen inklusive Verzinsung bereits überwiesen hat.

Natürlich wurde dienstgeberseitig festgehalten, dass diese Entscheidung aus rein wirtschaftlichen Gründen und ohne Präjudiz auf den eigentlichen Prozessstandpunkt getroffen wurde.

Darum ist es wahrscheinlich purer Zufall, dass mit 01.07.2020 eine neue Dienstanweisung herausgegeben wurde, welche den geklagten Sachverhalt nun mitarbeiterfreundlicher regelt. Sollte die Dienstanweisung in keinen Zusammenhang mit der geführten Klage stehen, bedankt sich die Belegschaftsvertretung bei den Entscheidungsträgern der AUVA für die nun bessere Regelung für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der gesamten AUVA.

Ganz sicher aber, bedanken wir uns bei der Mitarbeiterin / dem Mitarbeiter für den Mut mit Unterstützung der Gewerkschaft GPA-djp eine Klage zu führen, sodass zukünftig davon auszugehen ist, dass Teilzeitmitarbeitern die tatsächlich aufgewendete Zeit der Fortbildung gerechnet wird.

Es ist gut gewerkschaftlich organisiert zu sein und für seine Rechte einzustehen!

Eure Betriebsräte


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|| Dienstanweisung

Anrechnung von Vordienstzeiten!

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen!

Einige von Euch dürfen sich bereits  über Lohnzettel mit Nachzahlungen und neuer nun höherer Gehaltsstufe freuen.

Leider sind die erklärenden Schreiben diesbezüglich für manche Mitarbeiter noch mit der Post unterwegs und den Betriebsräten wurde bis dato keine Mitarbeiterliste der davon „betroffenen“ Personen übermittelt. Diese wurde uns eigentlich im Vorfeld genauso wie der Beginn der Auszahlung zugesagt.

Wie kommt es nun zu dieser Nachzahlung:

Seit 2016 sind verschiedene Klagen zur erweiterten Anrechnung von Vordienstzeiten, die bei Eintritt in die AUVA vor 2011 nicht angerechnet wurden, von den Betriebsräten der AUVA eingebracht worden. In all diesen Verfahren vertraten Betriebsräte der AUVA bei Gericht ihre Beschäftigten gegen die AUVA. Und alle diese Verfahren wurden von den Betriebsräten in allen Instanzen gewonnen. Besonderer Dank gebührt dafür dem langjährigen Betriebsratsvorsitzenden des UKH Klagenfurt, Günther Kanduth, denn die Verfahren, die er führte hatten immer Leitwirkung für alle anderen Verfahren. Nachdem das OLG Graz nun unsere Klagebegehren für Rechtens erklärte, lenkte die AUVA ein. Die noch offenen Verfahren sollen beendet werden und die Ansprüche der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in der Abteilung HRM bereits berechnet. Ein Teil der Ansprüche wird bereits mit dem Juli-Gehalt ausgezahlt. Es kann nur noch wenige Monate dauern, bis alle Anspruchsberechtigten ihr Geld bekommen.

Derzeit gelangen Vordienstzeiten die vor dem 18. Lebensjahr erworben wurden zur Auszahlung bzw. lösen eine Höherreihung im Gehaltsschema aus.

Die geführten Klagen wären alle samt ohne der Unterstützung der Gewerkschaften GPA-djp und Vida, sowie der Arbeiterkammer nicht möglich gewesen.

Ein Danke ergeht auch an alle Kolleginnen und Kollegen die Gewerkschaftsmitglieder sind und mit ihren Beiträgen solche Klagen erst möglich machen!

Du bist noch kein Gewerkschaftsmitglied?

Dann druck dir das Anmeldformular im Anhang aus, gib es bei deinem Betriebsrat ab und leiste auch du deinen Beitrag für mehr Gerechtigkeit in der Arbeitswelt.

Eure Betriebsräte


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|| GPA-djp Anmeldeformular

Nachtrag zum Business Run 2020

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen,

Nun ist es leider fix!

Der 20. Business Run, am 03.09.2020, wurde abgesagt.

Für die Läufer unter euch, gilt dies zur Information.

Die Startnummern sind für das Jahr 2021 automatisch gesichert.

Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen die eine Anmeldung schon abgegeben haben, müssen sich nächstes Jahr erneut anmelden.

Deshalb bitten wir euch, im BR-Büro, keine weiteren Anmeldungen, abzugeben.

Bis dahin: Bleibt in Bewegung!  

Euer Betriebsrat

Kinderferienbetreuung 2020

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen,

trotz intensiver Bemühungen, können wir euch in diesen Sommer leider keine Kinderferienbetreuung anbieten.

Aufgrund der aktuellen „Corona-Situation“ ist die Ferienbetreuung, mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln, nicht durchführbar.

Falls ihr eure Kinder in den Sommermonaten in einer anderen Betreuungseinrichtungen unterbringt, könnt ihr bei uns im BR-Büro finanzielle Unterstützung über den Kinderzuschuss beantragen.

Zu eurer Information:

Die Zuschusshöhe hängt vom Familieneinkommen Brutto ab:

  • Unter € 5.250,- bis max. € 200,-/Monat
  • Von € 5.251,- bis € 6.500,- bis max. € 130,-/Monat
  • Über € 6.501,- bis max. € 75,-/Monat

Sollten nach der Abrechnung aller Anträge noch finanzielle Mittel übrig sein, werden wir die oben genannten Zuschüsse solidarisch erhöhen.

Für weitere Auskünfte, stehen euch die Betriebsräte gerne zur Verfügung.

Liebe Grüße

Eure Betriebsräte

Business Run 2020

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen,

Auch heuer könnt ihr wieder gemeinsam am größten Teamlauf Österreichs teilnehmen, die einzigartige Atmosphäre mit Start und Ziel vor dem Ernst Happel Stadion genießen und mit vielen Gleichgesinnten durch einen der schönsten Plätze Wiens laufen.

Meldet euch zum 20. „Wien Energie Businessrun“ am 03.09.2020 an.

Wir übernehmen die restliche Organisation für Euch.

Alle weiteren Informationen sowie den Anmeldeabschnitt findet ihr im Anhang.

Den Anmeldeabschnitt bitte bis spätestens 22.06.2020 in die Briefkästen der Betriebsräte TZW Meidling und RZ Meidling (3.Stock; A-Trakt) einwerfen.

Bei weiteren Fragen steht euch Huemer Klemens unter der Klappe 45372 sowie auch der Betriebsrat unter der Klappe 55850 bzw. 55855 oder  55908 (BRV-RZM) jederzeit gerne zur Verfügung.

Business Run 2020

Liebe Grüße

Eure Betriebsräte


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|| Business Run 2020

Zentralbetriebsrat Newsletter

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, 

im Anhang der November-Newsletter des ZBR mit aktuellen Informationen zu den bisherigen Ergebnissen der Kollektivvertragsverhandlungen, eingebrachter Klage bezüglich Pensionskasse, neues zum Thema Sozialfonds und vieler anderer aktueller Themen.

Der letzte Beitrag über motivierende Arbeitsbedingungen, sei nicht zuletzt wegen der Entwicklungen der letzten Monate in der AUVA, aber auch an unserem Standort, Führungskräften an`s Herz gelegt.

Die nächste KV-Verhandlungsrunde findet am 29. November 2019 statt, wo mit einem Gehaltsabschluss zu rechnen ist.

Wir werden zeitnah darüber berichten!

Wir wollen an dieser Stelle anmerken, dass kollektivvertragliche Lohnerhöhungen keine Selbstverständlichkeit sind und jeder einzelne mit einer Gewerkschaftsmitgliedschaft die Verhandlungsposition für uns Alle stärkt.

Liebe Grüße Eure Betriebsräte


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|| ZBR Newsletter – November 2019

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